mit der Möglichkeit der Weiterbildungsförderung
im Rahmen der Weiterbildungsrichtlinie 2022

Qualifizieren Sie jetzt Ihre Fachkräfte und profitieren Sie von attraktiven Fördermöglichkeiten.

Die neue Weiterbildungsrichtlinie ist seit 14.11.2022 in Kraft – qualifizieren Sie jetzt Ihre Fachkräfte und profitieren Sie von attraktiven Fördermöglichkeiten.
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In einem sich schnell ändernden Marktumfeld ist die Weiterbildung von Fach- und Führungskräften wichtiger denn je. Da kommt die neue Weiterbildungsrichtlinie des Landes Brandenburg wie gerufen.

Volkmar Zibulski

Ressortleiter Meisterschule/Weiterbildung

Telefon: 0335 5554 - 233
Telefax: 0335 5554 - 203

volkmar.zibulski@hwk-ff.de

Neben anderen werden Unternehmen gefördert, die ihre Mitarbeitenden qualifizieren wollen. Für KMU bedeutet dies, dass 50% der Weiterbildungskosten gefördert werden. Die Mindestförderhöhe beträgt 1.000 Euro, also ist der Besuch von Lehrgängen mit Kosten ab 2.000 Euro förderfähig.
Eine Förderung ist zweimal im Jahr möglich. Die Anträge auf Förderung einschließlich der erforderlichen Anlagen sind über das Kundenportal der ILB in der Zeit vom 14.11.2022 bis zum 31.12.2023 zu stellen. Bewilligungen erfolgen zu Beginn des Jahres 2023.

Auch Privatpersonen erhalten nun wieder für eine individuelle, arbeitsplatzunabhängige Weiterbildung eine Förderung. Die Weiterbildungskosten werden mit 60% gefördert. Der Zuschuss ist auf maximal 3.000 Euro pro Vorhaben begrenzt. Die Mindestförderhöhe beträgt 500 Euro, also ist der Besuch von Lehrgängen mit Kosten ab 834 Euro förderfähig.
Auch hier kann eine Förderung zweimal pro Kalenderjahr erfolgen. Die Anträge auf Förderung einschließlich der erforderlichen Anlagen sind ebenso über das Kundenportal der ILB in der Zeit vom 02.01.2023 bis 31.12.2023 zu stellen.

Handwerksmeister/-in im Maler- und Lackierhandwerk

Mario Randasch

Weiterbildungsberater Meisterschule/Weiterbildung

Telefon: 0335 5554 - 207
Telefax: 0335 5554 - 203

mario.randasch@hwk-ff.de

Volkmar Zibulski

Ressortleiter Meisterschule/Weiterbildung

Telefon: 0335 5554 - 233
Telefax: 0335 5554 - 203

volkmar.zibulski@hwk-ff.de

Sie wollen Ihrer Karriere Farbe geben? Vielleicht eine eigene Firma gründen? Selbst Ausbilder sein? Der Meisterbrief macht‘s möglich.
Das Maler- und Lackiererhandwerk vereint Tradition und Moderne und ist gleichzeitig äußerst vielseitig. In kaum einem anderen Handwerk kann man seine Kreativität so einbringen.
Maler- und Lackierermeister wissen, wie man Farben kombiniert, wie Grafik, Bilder und Schriften wirken, und sie bringen Ideen an die Wände, auf Schilder, Türen, Fahrzeuge oder Fassaden.
Lackieren ist Handwerk, Kunst und Technik, auch, weil mit neuester Informations- und Kommunikationstechnologie bei Planung, Schadenserfassung oder Farbtonmessung gearbeitet wird. Der Draht zu den Kunden muss da sein, ihre Wünsche sollen schließlich erfüllt werden. Das funktioniert gut, wenn man im Team arbeiten kann und Umweltschutz und Arbeitssicherheit ernst nimmt.
Der Meistertitel ist Gütesiegel und Auszeichnung zugleich – nicht nur in Deutschland, sondern auch darüber hinaus. Er steht für geprüfte handwerkliche Qualität und fundierte Ausbildung. Wer den Meisterbrief erworben hat, zeigt, dass er/sie über Fachkompetenz, technisches Know-how, Führungswissen und soziale Kompetenz verfügt. Der Meistertitel genießt bei Kunden und Kundinnen, in der Öffentlichkeit und im Handwerk selbst ein hohes Ansehen und Vertrauen.

Als Meister/-in beweist man nach wie vor Anspruch, Mut und eigenen Gestaltungswillen.
Deshalb „Ja“ zum Meister!


Die Lehrgangskosten und Prüfungsgebühren können über das Aufstiegs-BAföG mit bis zu 75% (einkommens- und vermögensunabhängig) rückzahlungsfrei gefördert werden.
Bei Vollzeitfortbildungen wird mit einem Zuschussanteil von 100% (einkommens- und vermögensabhängig) zusätzlich der Unterhaltsbedarf gefördert.
Bei Gründung oder Übernahme eines Betriebes steigt die Förderung auf 100%.

Der Meistertitel ist für Handwerker das Werbemittel schlechthin.

Zum Lehrgangsinhalt, -ablauf und zu den finanziellen Fördermöglichkeiten beraten wir Sie gern persönlich.

Qualifikation Stufe 2S Fachkundige Person (FHV) für Arbeiten am Hochvoltsystem

Volkmar Zibulski

Ressortleiter Meisterschule/Weiterbildung

Telefon: 0335 5554 - 233
Telefax: 0335 5554 - 203

volkmar.zibulski@hwk-ff.de

Arbeiten an Hochvoltfahrzeugen – aber mit Sicherheit!

Vollelektrische Fahrzeuge oder Fahrzeuge mit Hybridantrieb gehören zum gängigen Straßenbild und ihre Anzahl ist weiter steigend.
Wenn an solchen Fahrzeugen gearbeitet wird, muss mit einer Gefährdung durch elektrischen Schlag oder Störlichtbögen gerechnet werden. Die DGUV Information 209-093 (Stand: 8/2021) beschreibt, wie Unternehmerinnen und Unternehmer auf Grundlage der Gefährdungsbeurteilung das sichere Arbeiten an Fahrzeugen mit Hochvoltsystemen organisieren können und wie der notwendige Qualifizierungsbedarf für Arbeiten an Fahrzeugen mit Hochvoltsystemen bestimmt werden kann.
Um also spezielle Arbeiten an den Hochvolt-Systemen durchführen zu dürfen, müssen Mitarbeitende in Kfz-Werkstätten zusätzlich die Fachkunde für Arbeiten an HV-Systemen im spannungsfreien Zustand (Stufe 2S) erwerben.
Das Bildungszentrum der Handwerkskammer verfügt über eine hochmoderne Ausstattung im Bereich der Hochvolttechnik, wozu auch die verschiedensten Schulungsfahrzeuge und Systemkomponenten gehören. Bereits seit vielen Jahre werden Fachkräfte aber auch Lehrlinge in diesen Antriebssystemen geschult.
Nach erfolgreicher Teilnahme an dieser TAK-Schulung (Akademie des Deutschen Kfz-Gewerbes) sind die Teilnehmenden berechtigt, Arbeiten an Hochvoltsystemen im spannungsfreien Zustand an Pkw nach der Stufe 2S durchzuführen.

Massive Einbrüche auf dem Bau, Betriebsaufgaben im Handwerk und Entlassungen befürchtet

Der Märkischen Oderzeitung gab Kammerpräsident Wolf-Harald Krüger ein Interview zur Energiekrise und den Folgen für Handwerk und Bauherren.

 

Herr Krüger, Sie sind Präsident der Handwerkskammer Frankfurt (Oder) – Region Ostbrandenburg und Bauunternehmer in Schöneiche. Wie geht es Ihrem Unternehmen gerade?

Im Moment können wir noch nicht behaupten, dass es uns schlecht geht. Wir haben größere, längerfristige Aufträge, insofern blicken wir erfolgreich bis zum Jahresende.

Und darüber hinaus?

Können wir nicht denken, weiter reichen auch die Verträge nicht. Es gibt noch Anfragen von Kunden, aber sie gehen zurück.

Viele Branchen klagen über gerissene Lieferketten, steigende Preise – wie macht sich das für Ihr Geschäft bemerkbar?

Wir hatten in einem Jahr allein fünf Preissteigerungen für Material, für Steine. Das kann man kaum noch in einem lang laufenden Vertrag mit Bauherren abbilden.

Bekommen Sie alle Lieferungen, die sie brauchen?

Wir haben von Mai bis Ende August auf Porotonziegel gewartet. Dachziegel sind nicht verfügbar. Wir müssen auf andere Hersteller und Materialien ausweichen, schlimmstenfalls auf Betondachziegel. Aber das wollen die Kunden meist nicht. Eine Wärmepumpe haben wir zum Beispiel im Dezember 2021 bestellt, sie ist heute noch nicht komplett geliefert. Ein Teil dafür fehlt, das soll nun bis Dezember kommen – nach einem Jahr. Das Problem in Deutschland ist, dass diese Anlagen nur mit bestimmten Komponenten eine Zulassung bekommen, wir können nicht auf Alternativen ausweichen.

Was bedeutet das für die Häuslebauer?

Es ist uns im Rohbau bisher gelungen, den Baufortschritt für unsere Kunden zu sichern. Auch durch Austausch von Materialien. Im Ausbau bedeutet das aber große Preisdifferenzen und Verschiebung von Terminen.

Wer heute ein Haus bauen will, auf welche Bauzeit muss er sich einstellen?

Wir setzen heute für ein Einfamilienhaus eine Bauzeit von neun bis zwölf Monaten an. Und der Preis im Vertrag ist ein Preis, der unter Vorbehalt steht, weil wir nicht wissen, wie sich die Kosten entwickeln. Wir hatten aktuell Steigerungen bei Materialpreisen von bis zu 35 Prozent, für den Jahreswechsel rechnen wir teils mit 40 Prozent. Das betrifft vor allem Zement, Ziegel, Porenbeton, für deren Herstellung viel Energie benötigt wird.

Was heißt Vorbehalt? Wie erklären Sie das Ihren Kunden?

Ich nenne meinen Kunden einen Schätzpreis, eine Obergrenze, die wir hoffentlich einhalten. Damit sie entscheiden können, ob das in ihr Budget passt. Ich lege die Angebote meiner Nachunternehmer offen, beispielsweise des Dachdeckers. Nur durch diese Offenheit funktioniert das Ganze noch. Wir wollen eine faire Kalkulation. Sie ist aber nicht ohne Risiko, nicht für den Kunden und nicht für uns.

Hat das bisher funktioniert?

Wir fahren dieses Programm seit Jahresanfang, und haben so etliche Häuser fertiggestellt.

Ein Bauunternehmen braucht verhältnismäßig wenig Energie – Strom für Maschinen, Diesel für Fahrzeuge. Wie sieht das aber auf den Baustellen im Winter aus, müssen Sie da nicht heizen?

Wir brauchen Wärme in den Häusern, um weiterbauen zu können. Das war in den vergangenen Jahren immer überschaubar – wir haben 500 bis 1000 Euro für Heizung gebraucht. Heute sind das etwa 3000 bis 5000. Ich vermute, in diesem Jahr wird es keinen Winterbau mehr geben, die Kunden werden erst im Frühjahr weiterbauen wollen. Wir müssen übrigens laut Arbeitsstättenverordnung auch die Dixi-Toiletten auf den Baustellen beheizen. Ein Heizlüfter dafür verbraucht nach den jetzigen Preisen Strom für 800 bis 1000 Euro. Das ist ein Beispiel für Überregulierung.

Wenn Sie im Winter vermutlich nicht mehr bauen können, was heißt das für Ihre Mitarbeiter?

Wir werden wohl im Winter Kurzarbeit machen müssen. Das ist eine Notlösung, aber eine Absicherung für unsere Mitarbeiter. Unser Unternehmen besteht 34 Jahre, für unsere Mitarbeiter gab es immer pünktlich Geld und dauerhafte Beschäftigung. Da sind wir stolz drauf.

Wie schauen Sie aufs nächste Jahr?

Sehr skeptisch. Wir haben eine Inflationsrate im Bau, die schon jetzt über 30 Prozent liegt. Wenn Material noch teurer wird bei steigenden Zinsen für Baukredite, werden sich viele das eigene Haus nicht mehr leisten können. Der Bau von Einfamilienhäusern wird im nächsten Jahr gravierend einbrechen. Die ersten Signale von Architekten bekommen wir schon. Dasselbe wird im Geschosswohnungsbau passieren. Bauten werden schon jetzt stillgelegt, weil keiner mehr weiß, wo die Reise hingeht.

Wie ist die Stimmung im Moment in Ihrer Branche, im Bauhandwerk?

Im Moment noch positiv. Die Kollegen leben mit den Material- und Lieferkettenproblemen, dem Personalmangel. Wer im Elektro-, Heizungs- oder Sanitärbereich arbeitet, wer Solaranlagen auf die Dächer bringt, wer Wärmepumpen installieren kann, für den wird es auch im nächsten Jahr weitergehen. Aber für alle, die im Neubau tätig sind, für die wird es sehr schwer.

Sie sind nicht nur Bauunternehmer, sondern im Ehrenamt Präsident einer Handwerkskammer. Welche Gewerke sind aus Ihrer Sicht gegenwärtig am stärksten von der Krise betroffen?

Die Gesundheitsberufe, die Friseur- und Kosmetikbetriebe haben durch die Pandemie schon eine Leidenszeit hinter sich. Wenn die Menschen sich jetzt weniger leisten können, schränken sie ein, was man zum Leben nicht so dringend braucht. Dann werden viele nicht beim Bäcker oder Fleischer kaufen, sondern dort, wo es billiger ist. Dieser Aderlass geht durch das gesamte Handwerk. Wir werden vermutlich viele Betriebsaufgaben erleben zum Jahresende und zum Anfang des kommenden Jahres. Ein Fensterbauer hat mir beispielsweise gesagt, er hört auf. Ihm sind große Aufträge im Geschosswohnungsbau weggebrochen, und er ist schon nahe der Rente. Es ist nicht abzusehen, dass die politischen Maßnahmen ausreichen, um die Abwärtsspirale zumindest zu dämpfen.

Wirtschaftsminister Habeck hat Hilfe für den Mittelstand angekündigt. Fordern Sie staatliche Förderung für das Handwerk?

Ein größerer Mittelständler kann sein Unternehmen mit staatlichen Hilfen über eine längere Zeit am Leben halten, um es dann wieder hochzufahren. Da hilft Förderung. Aber große Förderprogramme sind nichts für die kleinen Betriebe. Unsere Handwerksbetriebe haben meist drei, vier Beschäftigte und wenig Rücklagen. Bei einem Handwerker ist es oft das private Vermögen, die Altersvorsorge, die er in die Firma stecken muss. Wenn dann die Krise länger dauert als gedacht, steht der Handwerker oft vor dem Nichts. Dann ist es vernünftiger zu sagen, man gibt auf, wenn man keine Arbeit hat. Kleine Betriebe haben nicht den langen Atem.

Müssen wir im kommenden Jahr massive Arbeitslosigkeit befürchten, im Handwerk?

Ich würde sagen, nicht nur im Handwerk, aber auch dort. Es wird Betriebsaufgaben und Entlassungen geben.

Was erwarten Sie jetzt von der Politik?

Wir brauchen eine Regulierung des Strommarktes. Das ist nicht nur ein deutsches, sondern ein europäisches Problem. Im Moment bestimmt der extrem verteuerte Gaspreis den Preis für Strom an den Börsen. Das hat den Effekt, dass preiswerte erneuerbare Energien teuer gehandelt werden und Übergewinne bei Stromkonzernen und Erzeugern entstehen. Das passt nicht mehr in die Zeit. Wir brauchen keine sich monatlich ändernden Förderprogramme. Wir brauchen zuverlässig Energie zu einem berechenbaren Preis. Allein das schafft wieder Perspektive. Die Politik muss in den Markt eingreifen. Wir werden nicht wieder diese billigen Energiepreise bekommen wie vor der Krise, das ist allen klar. Aber Energie muss bezahlbar bleiben – für Betriebe und Verbraucher. Die Politik reagiert viel zu spät. Die unberechenbare Entwicklung der Energiepreise besorgt mich sehr, weil sie die Ordnung in unserer Gesellschaft infrage stellt.

Zunehmend mehr Menschen tragen ihren Protest auf die Straße. Bei den Demonstrationen montags etwa in Frankfurt (Oder) sieht man auch viele Unternehmer mitlaufen. Was halten Sie davon, auf die Straße zu gehen?

Es ist durchaus notwendig, durch die Demonstrationen zu zeigen, dass dieser Zustand uns Sorge bereitet, dass wir Angst vor der Zukunft haben. Angriffe auf Politiker, die ihren Job gut machen wollen, halte ich für falsch, genauso wie unsinnige Forderungen, etwa Nord Stream 2 zu öffnen. Es wird kein Gas durchfließen, weil Putin keines liefert. Auch ein Stopp des Embargos bedeutet noch lange nicht, dass der russische Präsident den Gashahn aufdreht.

Wie ist die Stimmung in Ihrer Belegschaft?

Alle sind froh, dass sie Arbeit haben und das Geld pünktlich kommt. Aber wir im Handwerk sind keine Großverdiener. Meist liegen die Nettolöhne unter 2000 Euro, da kann man nicht viel zurücklegen. Ich habe von Kollegen schon gehört, dass Angestellte um Kündigung bitten – weil sie mit Arbeitslosengeld, Wohngeld und eingesparten Kosten für Fahrten zur Arbeit besser über die Runden kommen.

Das Interview führt Ina Matthes, Wirtschaftsredakteurin der Märkischen Oderzeitung MOZ.

ZUR PERSON

Er baut Ein- und Mehrfamilienhäuser nach den Wünschen seiner Kunden: Wolf-Harald Krüger führt gemeinsam mit seinem Bruder Jörg die Krüger & Krüger Ingenieurbau GmbH in Schöneiche mit 15 Beschäftigten. Rund 400 Häuser haben sie schon gebaut. Der Betonbauer und Diplom-Bauingenieur ist 1989 als Einzelunternehmer gestartet. Seit 2008 ist der 63-Jährige Präsident der Handwerkskammer Frankfurt (Oder) – Region Ostbrandenburg. Der gebürtige Berliner ist verheiratet und hat zwei Kinder.

Michael Thieme

Pressereferent Öffentlichkeitsarbeit

Telefon: 0335 5619 - 108
Telefax: 0335 5619 - 375

michael.thieme@hwk-ff.de

Die erleichterten Zugangsbedingungen zum Kurzarbeitergeld werden bis 31. Dezember 2022 verlängert. Die Verordnungsermächtigungen werden teilweise angepasst.

Vor dem Hintergrund der aktuellen schwierigen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für die Betriebe in Deutschland in Zusammenhang mit dem Krieg in der Ukraine verlängert die Bundesregierung die erleichterten Zugangsbedingungen zum Kurzarbeitergeld bis zum 31. Dezember 2022, bestehend aus der Absenkung des Mindesterfordernisses der vom Arbeitsausfall betroffenen Beschäftigten auf 10 Prozent und Verzicht auf den Aufbau negativer Arbeitszeitsalden gem. § 421 c Abs. 5 SGB III. Bisher waren die Regelungen bis zum 30. September 2022 befristet.

Mit dem “Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Verordnungsermächtigungen beim Kurzarbeitergeld und anderer Regelungen” werden die derzeit bis 30. September 2022 befristeten Verordnungsermächtigungen in § 109 Abs. 5 SGB III und § 421c SGB III in § 109 SGB III zusammengefasst, punktuell erweitert und bis 30. Juni 2023 verlängert.

Folgende Maßnahmen sind vorgesehen:

  • Die Möglichkeit der Verlängerung der Bezugsdauer für das Kurzarbeitergeld bei Vorliegen außergewöhnlicher Verhältnisse auf dem Arbeitsmarkt wird nach geltendem Recht auf maximal 24 Monate begrenzt (§ 109 Abs. 4 SGB III-E). Sie steht zukünftig nur noch der Bundesregierung und nicht mehr, wie bisher, dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales zur Verfügung.
  • Für die Bundesregierung wird bis zum 30. Juni 2024 die Möglichkeit geschaffen, Verfahrensvereinfachungen für die Bundesagentur für Arbeit bei den Prüfungen der Anspruchsvoraussetzungen des Kurzarbeitergeldes zu regeln (§ 109 Abs. 5 SGB III). Auch soll die Möglichkeit eingeführt werden, per Verordnung auf das vorrangige Einbringen von Erholungsurlaub zu verzichten (§ 109 Abs. 5 Nr. 2 SGB III-E).
  • Die Verordnungsermächtigung, mit der die Bundesregierung die vollständige oder teilweise Erstattung der vom Arbeitgeber während der Kurzarbeit allein zu tragenden Beiträge zur Sozialversicherung regeln kann, soll bis 30. Juni 2024 verlängert werden (§ 109 Abs. 6 SGB III-E).
  • Es wird befristet bis 30. Juni 2024 eine neue Verordnungsermächtigung geschaffen, auf deren Grundlage auch eine nachträgliche Anzeigenerstattung im Folgemonat zulässig ist (§ 109 Abs. 7 SGB III). Damit sollen Arbeitgeber und die Bundesagentur für Arbeit in Krisensituationen beim Verfahren der Antragstellung des Kurzarbeitergeldes entlastet werden.
  • Die Verordnungsermächtigung zur Öffnung des Kurzarbeitergeldes für die Zeitarbeit wird bis 30. Juni 2023 verlängert (§ 11a Arbeitnehmerüberlassungsgesetz).
  • Beschäftigte in Kurzarbeit erhalten dauerhaft die Möglichkeit, ihr Kurzarbeitergeld durch die Aufnahme einer geringfügigen Nebenbeschäftigung anrechnungsfrei aufzustocken (§ 106 Abs. 3 SGB III-E).

Der Gesetzentwurf soll per Änderungsantrag in ein laufendes Gesetzgebungsverfahren eingebracht werden. Das Gesetz und die Verordnungsermächtigungen sollen zum 1. Oktober 2022 in Kraft treten. Damit wäre Nahtlosigkeit bei den Verordnungsermächtigungen sichergestellt.

Aus Sicht der Betriebe und der Beschäftigten im Handwerk sind die geplanten Maßnahmen in Anbetracht der ökonomisch unsicheren Lage sinnvoll und erforderlich. Kurzarbeitergeld ist und bleibt ein wichtiges Instrument zur Sicherung der Beschäftigung. Mit den vorgesehenen Verordnungsermächtigungen werden weitere Erleichterungen beim Kurzarbeitergeld und damit eine schnelle Handlungsfähigkeit bei Bedarf ermöglicht.

Darüber hinaus möchten wir Sie auf die geänderten FAQs der Bundesagentur für Arbeit (https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/informationen-fuer-unternehmen-zum-kurzarbeitergeld) zum Thema Kurzarbeitergeld mit Blick auf die steigenden Energiepreise und mögliche Versorgungsengpässe hinweisen. Die BA beantwortet die Fragen hierzu wie folgt:

Eine Gewährung von Kurzarbeitergeld ausschließlich wegen aktuellen Preissteigerungen, insbesondere beim Gas und anderen Energieträgern, ist nicht möglich. Ein Anspruch auf Kurzarbeitergeld besteht, wenn der eingetretene Arbeitsausfall auf wirtschaftlichen Ursachen oder einem unabwendbaren Ereignis beruht. Preissteigerungen stellen kein unabwendbares Ereignis im Sinne des Kurzarbeitergeldes dar, da es sich hierbei um ein übliches, allgemeines Marktrisiko handelt. Daher sind Preissteigerungen nicht als unabwendbares Ereignis im Sinne des Kurzarbeitergeldrechts anzusehen, das die Ausführung der Arbeit in einem Betrieb, wie zum Beispiel in Folge eines Brandes, vorübergehend teilweise oder ganz unmöglich machten. Wirtschaftliche Ursachen für Arbeitsausfälle im Sinne des Kurzarbeitergeldrechts liegen vor bei konjunkturell bedingten Auftrags-/Nachfragerückgängen, strukturellen Veränderungen in einzelnen Branchen oder Regionen der Wirtschaft oder Störungen in der (internationalen) Arbeitsteilung und damit Ursachen, die sich durch Marktveränderungen/-verschiebungen aus der Teilnahme des Betriebs am Wirtschaftsleben ergeben. Hohe Energiepreise werden wie auch Preissteigerungen bei anderen Betriebskosten hiervon nicht erfasst.“

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Ein Anspruch auf Kurzarbeitergeld besteht, wenn der eingetretene Arbeitsausfall auf allgemeinen wirtschaftlichen Ursachen oder einem unabwendbaren Ereignis beruht. Sollte es zu Engpässen bei der Versorgung mit Gas kommen, die regulierende staatliche Maßnahmen der Belieferung mit Gas durch die Bundesnetzagentur erforderlich machen, können diese als unabwendbares Ereignis für einen Arbeitsausfall anerkannt werden (vgl. § 96 Abs. 3 Satz 2 SGB III), wenn der Betrieb unmittelbar von den Regulierungsmaßnahmen betroffen ist. In der Anzeige der Kurzarbeit muss dazu dargelegt werden, wie die Auswirkungen im Betrieb sind und inwiefern dies einen Arbeitsausfall verursacht (z. B. welche Tätigkeiten können nicht mehr ausgeführt werden). Sollten die weiteren Voraussetzungen für das Kurzarbeitergeld ebenfalls erfüllt sein, kann Kurzarbeitergeld gezahlt werden.“

Anja Schliebe

Rechtsberaterin

Telefon: 0335 5619 – 136
Telefax: 0335 5619 – 123

anja.schliebe@hwk-ff.de

Volkmar Zibulski

Ressortleiter Meisterschule/Weiterbildung

Telefon: 0335 5554 - 233
Telefax: 0335 5554 - 203

volkmar.zibulski@hwk-ff.de

Mario Randasch

Weiterbildungsberater Meisterschule/Weiterbildung

Telefon: 0335 5554 - 207
Telefax: 0335 5554 - 203

mario.randasch@hwk-ff.de

1-Tagesseminar: Abnahme von Handwerksleistungen

Bei der Abnahme von Handwerksleistungen kommt es häufig zu Streitigkeiten darüber, ob eine Leistung mangelhaft oder mangelfrei ausgeführt wurde.
In unserem Seminar wird aufgezeigt, wie eine mangelhafte von einer mangelfreien Leistung unterschieden werden kann. Es werden relevante Gesetze, Normen und Richtlinien vorgestellt, die es den Teilnehmern erleichtern, diese Aufgabe zu meistern. In der Praxis häufig vorkommende Sachverhalte werden intensiv durchgenommen.

Diese Fortbildung eignet sich insbesondere für Gesellen/-innen, Vorarbeiter/-innen, Techniker/-innen, Baustellenleiter/-innen und Meister/-innen aus Baugewerken, bei denen die Abnahme von Oberflächenqualitäten im Mittelpunkt steht, z. B. Maler- und Lackierarbeiten, Fliesenlegerarbeiten, Bodenbelagsarbeiten, Innen- und Außenputz, Trockenbau, WDVS. Es sind keine besonderen Voraussetzungen erforderlich.

Referentin Anja Weigel, von der Handwerkskammer Berlin öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige für das Maler- und Lackiererhandwerk.

Prüfungsvorbereitung für Ihre Auszubildenden

Diana Zühlke

Ressortleiterin Überbetriebliche Lehrlingsunterweisung (ÜLU)

Telefon: 0335 5554 - 210
Telefax: 0335 56577 - 513

diana.zuehlke@hwk-ff.de

Marco Schittek

Mitarbeiter Überbetriebliche Lehrlingsunterweisung

Telefon: 0335 5554 - 211
Telefax:

marco.schittek@hwk-ff.de

Lehrgänge zur Prüfungsvorbereitung

Mit der Gesellenprüfung zeigen Lehrlinge, dass sie ihr Handwerk beherrschen. Sie ist der krönende Abschluss jeder Ausbildung im Handwerk. Der Gesellenbrief macht Auszubildende zu Fachkräften und ebnet ihnen den Weg für die berufliche Karriere im Handwerk.

Als Handwerkskammer begleiten wir Auszubildende und Ausbildungsbetriebe bei der Prüfungsvorbereitung und sind Ansprechpartner für alle Fragen rund um die Ausbildung und Prüfung. Für eine Vielzahl Handwerksberufe bietet die Handwerkskammer Frankfurt (Oder) – Region Ostbrandenburg Auszubildenden und deren Betrieben Lehrgänge für die Vorbereitung auf die Gesellenprüfung an.
Sie möchten das Ihr Lehrling seine Gesellenprüfung erfolgreich besteht! Durch individuelle praktische Übungen geben wir Ihrem Auszubildendem größere Sicherheit um optimal vorbereitet in die Gesellenprüfung gehen zu können. Die Lehrgänge sind so konzipiert, dass die Kenntnisse und Fertigkeiten komprimiert wiederholt und Schwerpunkte gesetzt werden.
Sie als Ausbildungsbetrieb können somit unmittelbar nach der erfolgreich abgelegten Prüfung über eine Fachkraft verfügen, die Ihr Unternehmen bestens kennt. Sie haben Ihren Auszubildenden somit bei der Vorbereitung auf die Gesellenprüfung optimal unterstützt und somit stärker an Ihren Betrieb gebunden.

Lehrgänge zur Wissenserweiterung

Neben den Prüfungsvorbereitungskursen bieten wir weitere fakultative (freiwillige) Kurse an, hier sollen zusätzliche Fähigkeiten und Fertigkeiten über die Ausbildungsverordnung hinaus vermittelt werden, um das bestehende Wissen zu bestärken und noch zu erweitern. In diesen Lehrgängen erlernen die Auszubildenden wertvolle fachpraktische Fertigkeiten, welche nicht in jedem Ausbildungsbetrieb gleichermaßen häufig anfallen.

 

Volkmar Zibulski

Ressortleiter Meisterschule/Weiterbildung

Telefon: 0335 5554 - 233
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Mario Randasch

Weiterbildungsberater Meisterschule/Weiterbildung

Telefon: 0335 5554 - 207
Telefax: 0335 5554 - 203

mario.randasch@hwk-ff.de

Die Position zwischen Geselle und Meister

Neuer Name – gleiche Qualität. Unser ehemaliger Aufstiegsfortbildungsabschluss
„SHK-Kundendiensttechniker/-in“ wird zum „SHK- Kundendienstmonteur/-in“.

Ab diesem Jahr heißt unsere Aufstiegsfortbildung für Fachkräfte aus dem Sanitär-, Heizungs- und Klimahandwerk – SHK-Kundendienstmonteur/-in.
Nun ist es auch möglich eine bundesweit anerkannte Prüfung vor der Handwerkskammer abzulegen. Mit dem Prüfungszeugnis werden hochwertige praktische Fähigkeiten zertifiziert, die vom Anspruch zwischen der Gesellen- und Meisterqualifikation liegen.

Insbesondere werden im Lehrgang die Fähigkeiten Diagnosen an technischen Anlagen zu erstellen sowie Arbeiten effizienter und sicherer auszuführen deutlich verbessert. Auf diese Weise können Fehler komplikationsfrei behoben werden und der Kunde erhält in Not eine schnelle Hilfe. Neu sind Inhalte zu Wärmepumpen.
Im Kurs erhalten Sie außerdem Tipps und Tricks für das richtige Verhalten gegenüber den Kunden. Damit überzeugen Sie also durch Leistung und schaffen Vertrauen für Folgeaufträge.

Als Kundendienstmonteur/-in arbeiten Sie verantwortungsbewusst und eigenständig und repräsentieren Ihr Unternehmen bei den Kunden kompetent. Sie entlasten die Firmeninhaber/-in, da sie über ein breites Einsatzspektrum verfügen, Ihnen mehr Verantwortung übertragen werden kann.

Der Lehrgang wird in berufsbegleitender Form durchgeführt.

ZUM KURSANGEBOT

Möglichkeit der Lehrgangsförderung:

1. Bildungsscheck für Beschäftigte:
Gefördert wird die Teilnahme an Maßnahmen zur beruflichen Weiterbildung auf der Grundlage von individuellen (nicht durch den Arbeitgeber festgestellten) Entwicklungsbedarfen, um die persönlichen Beschäftigungsperspektiven grundsätzlich zu verbessern. Hier können 60% der Lehrgangskosten und Prüfungsgebühren gefördert werden.
Anträge sind über das Internetportal der Bewilligungsbehörde ILB zu stellen.

2. Weiterbildung in Unternehmen:
Eine Förderung der Kompetenzentwicklung aufgrund betrieblicher Bedarfe ist über das Förderelement Weiterbildung in Unternehmen möglich und durch den Arbeitgeber zu beantragen.
Anträge sind über das Internetportal der Bewilligungsbehörde ILB zu stellen.
Für KMU bedeutet dies, dass 50% der Weiterbildungskosten gefördert werden.

3. Der Kurs ist auch förderfähig mit einem Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit.
Nehmen Sie Kontakt zu Ihrer Agentur für Arbeit auf.

4. Oder lassen Sie prüfen, ob eine Förderung über das Qualifizierungschancengesetz möglich ist.
Arbeitgeber wenden sich an den Arbeitgeber-Service und Arbeitnehmer an die Bundesagentur für Arbeit.

Zum Lehrgangsinhalt, -ablauf und zu den finanziellen Fördermöglichkeiten beraten wir Sie gern persönlich.

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Volkmar Zibulski

Ressortleiter Meisterschule/Weiterbildung

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Die Kalligrafie ist die Kunst des Schönschreibens per Hand, Pinsel oder Tinte. Inspiriert von dieser großen Kunstfertigkeit hat Feinhaarspezialist Frank Brormann den Calligraphy Cut entwickelt: das Schönschneiden der Haare in bislang ungekannter Präzision. Das Ergebnis: volleres Haar, das sich spürbar weich und angenehm anfühlt, zudem flexibel frisierbar und beherrschbar ist – ein sinnliches Erlebnis in bislang ungeahnter Intensität.
Mit dem Calligraphy Cut behandeltes Haar behält seine Faszination auf Dauer: Ob sorgfältig arrangiert, sinnlich proportioniert oder feminin inszeniert – immer wirkt es sanft, weich und schön. Die Schnitttechnik vereint handwerkliche Sorgfalt, kreative Leidenschaft und technische Innovation.
Der Calligraph schneidet das Haar durch seine gekippte Klinge schräg an, vergleichbar mit dem behutsamen Schnitt eines Blütenstengels. Das Haar wird hierdurch nicht verletzt, vielmehr gelingt durch eine betont sanfte und versierte Führung der Klinge eine sichtbare Bewegung im Haar die es voller erscheinen lässt. Vom Frisierenden verlangt dies äußerste Präzision und Maßarbeit da für das perfekte Ergebnis auch ein genau definierter, schräger Schneidewinkel zwischen 21 und 23 Grad einzuhalten ist. Die ausgefeilte Ergonomie des Calligraphen ermöglicht dabei eine äußerst sichere Handhabung, so dass der Fokus voll auf den Haaren der Kundin liegen kann. (Quelle: Art Hair).

Lernen Sie in unserem Tagesseminar den Umgang mit dem Calligraphen und neue Stylingmöglichkeiten kennen und verschaffen Sie sich einen Eindruck von einer ganz anderen Art der Arbeit am Haar.

ZUM KURSANGEBOT