Was kostet die Meisterschule?


Wenn Sie Fragen zur Meisterschule oder zum Aufstiegs-Bafög haben, wir sind gern für Sie da.

Volkmar Zibulski

Ressortleiter Meisterschule/Weiterbildung

Telefon: 0335 5554 - 233
Telefax: 0335 5554 - 203

volkmar.zibulski@hwk-ff.de

Mario Randasch

Weiterbildungsberater Meisterschule/Weiterbildung

Telefon: 0335 5554 - 207
Telefax: 0335 5554 - 203

mario.randasch@hwk-ff.de

Landläufig existiert immer noch die Meinung, eine Meisterschule ist teuer. Dem ist nicht so, denn jeder der an einen Meisterkurs teilnimmt, kann über das Aufstiegs-BAföG gefördert werden und das völlig unabhängig von seinem Einkommen oder Vermögen.
So werden nicht nur die Lehrgangskosten sondern auch die Kosten für die Prüfungen gefördert. Bis zu 75% der Kosten werden rückzahlungsfrei übernommen. Sollte es sich um einen Vollzeitlehrgang handeln, d.h. die Meisterschüler/-innen haben für die Dauer des Lehrgangs kein Einkommen, so werden über das Aufstiegs-BAföG zusätzlich auch die Kosten zum Lebensunterhalt übernommen. Wer sich dann noch selbstständig macht oder ein Betrieb übernimmt, kann bis 100% der Kosten erstattet bekommen.

Die Antragstellung ist dabei denkbar einfach. Formblätter aus dem Internet runterladen, ausfüllen und dann durch die Handwerkskammer bestätigen lassen.
Die Anträge werden durch die jeweiligen Ämter für Ausbildungsförderung bei den Landkreisen oder kreisfreien Städte bearbeitet. Dort kann man sich beraten lassen.

Startseite – BMBF Aufstiegs-BAföG (aufstiegs-bafoeg.de)

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