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Wir entwickeln gemeinsam Ihr Unternehmen für die Zukunft!
Die Nutzung und der Einsatz neuer Technologien in Handwerksunternehmen und KMU für aktuelle Anforderungen. Unterstützung und Implementierung für zukünftige Entwicklungen in dynamische Märkte.
Die Technologie- und Innovations-Beratung der Handwerkskammer Frankfurt (Oder) umfasst mehrere Technologiefelder und Leistungsangebote im Bereich der praktischen Betriebsabläufe.
Die Nutzung und der Einsatz neuer Technologien in Handwerksunternehmen und KMU für aktuelle Anforderungen. Unterstützung und Implementierung für zukünftige Entwicklungen in dynamische Märkte.
Die Technologie- und Innovations-Beratung der Handwerkskammer Frankfurt (Oder) umfasst mehrere Technologiefelder und Leistungsangebote im Bereich der praktischen Betriebsabläufe.
Nachhaltige Produktions-IT
Mit dem Megatrend der Individualisierung ändern sich die Anforderungen des Marktes. Gefordert sind kundenspezifische Produkte. Für kleine Unternehmen aus Industrie und Handwerk entstehen hier neue Chancen. Mit dem Einsatz geeigneter Produktions-IT, also produktionsnaher Software, lassen sich wettbewerbsfähig Produkte mit Losgröße 1 fertigen.
Hier kommen Konstruktionssysteme bzw. Konfiguratoren zum Einsatz, die mit anderen innerbetrieblichen Steuerungsprogrammen aus dem Umfeld CAx und ERP in Informationsaustausch treten. Mit unseren wissenschaftlichen Partnern wie der Hochschule für nachhaltige Entwicklung (HNE E) beschäftigen wir uns mit der Frage des Zusammenspiels verschiedener ITK-Komponenten, der Implementierung in den betrieblichen Ablauf und der organisatorischen Einbindung.
Mit der Unterstützung zahlreicher Betriebe aus der Holzbe- und -verarbeitung arbeiten wir an Lösungen, die auch auf andere Branchen übertragbar sind.
Unser Leistungsangebot
Das Leistungsangebot der Beauftragten für Innovation und Technologie (BIT) steht für Beratung und Unterstützung in einem dynamischen Umfeld und Markt im Handwerk. Zusätzlich werden aus den Ergebnissen der Beratungen und aktuellen Anforderungen, Weiterbildungskonzepte im Bereich Technik und betriebliche Abläufe konzipiert.
Wir unterstützen Sie als Handwerksbetrieb zu folgenden Themen:
- Umsetzung innovativer Ideen und der Einsatz neuer Techniken und Technologien
- Informationsbeschaffung zu aktuellen Technologie – und Techniktrends
- Kontaktvermittlung für Ansprechpartner in Forschung, Wissenschaft und Entwicklung
- Einführung digitaler Geschäftsprozesse (Betrieb, Kunden)
- Unterstützung zur Suche nach finanzieller Förderung für innovative Vorhaben
- Weiterbildungsstrukturen in KMU (Fachkräfte sichern und weiterbilden)
Beratung zu diesen Technologiefeldern:
- Informations – und Kommunikationstechnologien (IKT)
- Elektronische Vergabe und Elektronische Signatur
- Computergestützte Technologien (Web Check, Messenger, eCommerce, Online-Plattformen)
- Barrierefreies Wohnen und Bauen (bfb)
- Altersgerechte Assistenzsysteme / Ambient Assisted Living (AAL)
- Building Information Modeling (BIM)
- Digitalisierung im Handwerk (Rechnung digital, Cloudanbindung für Materialien)
Beauftragter für Innovation und Technologie
- Förderprogramme (Land Brandenburg, Bund)
- Schnittstellenberatung/Kontaktvermittlung aus Forschung, Wissenschaft und Wirtschaft
- Innovationsberatung zu neuen Techniken und Technologien
- Digitalisierung der Geschäftsprozesse (Transformation)
- Altersgerechte Assistenzsysteme für künftiges Wohnen (Ambient Assisted Living AAL)
- Building Information Modeling (BIM)
- Datenschutz und Datensicherheit (DSGVO)
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Jetzt beantragen! Förderung für Digitalisierung in Unternehmen
Ab sofort können alle Unternehmen im Rahmen des Brandenburgischen Innovationsgutscheins (BIG) zur Umsetzung von Digitalisierungsprozessen im Unternehmen Unterstützung beantragen. Anträge nimmt die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) entgegen.
Bisher konnten zum Beispiel Unternehmen der Branchen Handel oder Baugewerbe keine entsprechende Förderung beantragen. Nun steht das Modul BIG-Digital aus der Förderrichtlinie Brandenburgischer Innovationsgutschein (BIG) allen kleinen und mittleren Unternehmen in Brandenburg unabhängig von der Branche offen.
Mit dem BIG-Digital werden kleinere und mittlere Unternehmen bei der Finanzierung von Maßnahmen unterstützt, die darauf ausgerichtet sind, bestehende betriebliche Abläufe und Prozesse umfassend auf Innovationspotenziale durch Digitalisierung zu analysieren, dafür geeignete individuelle Lösungen und Handlungsempfehlungen zu entwickeln (Modul Beratung) und diese im eigenen Unternehmen zu implementieren (Modul Implementierung). Die Unterstützung umfasst ebenfalls die im Zusammenhang mit der Implementierung notwendig werdende Qualifizierung der eigenen Mitarbeiter (Modul Schulung).
Zuwendungsempfänger sind KMU mit Sitz oder mindestens einer organisatorisch eigenständigen Betriebsstätte im Land Brandenburg, unabhängig dem aktuellen Koordinierungsrahmen der GRW. Die Zuwendung wird zweckgebunden in Form einer Projektförderung als Zuschuss für den BIG-Digital (Module Beratung, Implementierung und Schulung) sowie bis zu 50 Prozent gewährt.
Die Förderhöchstsumme beträgt für das Modul Beratung 50.000 Euro, für das Modul Implementierung 500.000 Euro und für das Modul Schulung 50.000 Euro.
Modul Beratung
Gefördert werden externe Dienstleistungen. Der Durchführungszeitraum eines Projekts soll sechs Monate nicht überschreiten. Nicht gefördert werden grundsätzlich Ausgaben für Berater mit gesellschaftsrechtlicher Beteiligung am antragstellenden Unternehmen.
Modul Implementierung
Gefördert werden Aufwendungen des Unternehmens zur konkreten Umsetzung von Digitalisierungsprozessen ein-schließlich der hierfür erforderlichen Hard- und Software, die im Ergebnis zu neuen oder wesentlich verbesserten Methoden beziehungsweise Prozessen führen (insbesondere Reduzierung von Medienbrüchen, höherer Grad an Kundenorientierung, höherer Grad an Flexibilisierung, Einbezug von Zulieferern beziehungsweise Kunden in die digitale Wertschöpfungskette, Beschleunigung der Prozesse, Ergänzung Produktportfolio, Entwicklung neuer Geschäftsmodelle, Online-Marketing und -Vertrieb, IT-Sicherheit).
Nicht gefördert werden turnusmäßige Erneuerungen von Standardsoft- und -hardware. Ausgaben für Berater mit gesellschaftsrechtlicher Beteiligung am antragstellenden Unternehmen werden grundsätzlich nicht gefördert. Der Durchführungszeitraum eines Projekts soll 36 Monate nicht überschreiten. Bei Förderung des Moduls Beratung ist die Förderung des Moduls Implementierung grundsätzlich erst nach Abschluss der geförderten Beratungsleistung möglich.
Modul Schulung
Der Durchführungszeitraum eines Projekts soll grundsätzlich sechs Monate nicht überschreiten. Eine Förderung kann jedoch auch prozessbegleitend (im Rahmen der Implementierung) oder separat (nach Abschluss der Implementierung) gewährt werden. Bei prozessbegleitenden Schulungsmaßnahmen sind Durchführungszeit¬räume bis zu 36 Monaten möglich.