Sachkundenachweis


Überprüfung notwendiger Kenntnisse und Fertigkeiten (Sachkundenachweis) im Verfahren nach §§ 7a,7b, 8 und 9 der Handwerksordnung (HwO)

Durchführung des Eignungsnachweises

Voraussetzung für die Durchführung eines Nachweises von Kenntnissen und/oder Fertigkeiten ist die verbindliche Anmeldung auf dem Formblatt der Handwerkskammer Frankfurt (Oder) sowie die Überweisung der Verwaltungsgebühren.

Die Nachweisführung wird von mindestens 2 Personen (Überprüfer) bewertet, die über die notwendigen Erfahrungen verfügen. Ort und Termine der Nachweisführung werden durch die Geschäftsstelle Prüfungswesen festgelegt.

Zur Anmeldung ist das Formblatt der Handwerkskammer Frankfurt (Oder) – Region Ostbrandenburg zu verwenden. Nach erfolgter verbindlicher Anmeldung muss ein Rücktritt schriftlich erfolgen.

Gebühren- bzw. Kostenabrechnung

Die bei der Nachweisführung entstandenen Gebühren und Kosten werden dem Antragsteller in Rechnung gestellt. Sie sind im Gebührenverzeichnis der Handwerkskammer Frankfurt (Oder) – Region Ostbrandenburg festgesetzt und vom Ministerium für Wirtschaft und Energie des Landes Brandenburg genehmigt.

Sie betragen derzeit bei der Abnahme für den

  • Nachweis der fachtheoretischen Kenntnisse:  280 EUR
  • Nachweis der fachpraktischen Fertigkeiten:  350 EUR
  • Nachweis der betriebswirtschaftlichen, kaufmännischen und rechtlichen Kenntnisse:  200 EUR

und werden vor Ablegung des Nachweises erhoben.

Diese Gebühren sind Verwaltungsgrundbeträge. Mehrkosten (Kosten für Material-, Raum- und Maschinennutzung sowie für die Aufsicht), die durch die jeweilige Überprüfung entstehen, werden darüber hinaus entsprechend des Aufwandes nach Absolvierung der Nachweisführung in Rechnung gestellt.

Nach erfolgter verbindlicher Anmeldung muss ein Rücktritt schriftlich erfolgen. Dabei werden alle bis zu diesem Zeitpunkt aufgelaufenen Kosten dem Antragsteller in Rechnung gestellt. Die Abmeldegebühr beträgt aber mindestens 30,00 EUR.

Ansprechpartner

Herr Jörg Wiesniewski (Telefon 0335 5554-221)
Alle Fragen zur Überprüfung notwendiger Kenntnisse und Fertigkeiten (Sachkundenachweis) für folgende Gewerbe bzw. deren Teiltätigkeiten sowie des Nachweises der erforderlichen betriebswirtschaftlichen, kaufmännischen und rechtlichen Kenntnisse

  • Elektrotechniker
  • Friseure
  • Installateur und Heizungsbauer
  • Kraftfahrzeugtechniker
  • Maler und Lackierer
  • Maurer/Betonbauer
  • Metallbauer
  • Tischler
  • Straßenbauer
  • Zimmerer

Jörg Wiesniewski

Ressortleiter Prüfungswesen

Telefon: 0335 5554 - 221
Telefax: 0335 5554 181

joerg.wiesniewski@hwk-ff.de

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