In Fortbildungen, die zu einem anerkannten Abschluss führen, werden Prüfungen entsprechend der jeweiligen Rechtsgrundlagen durchgeführt.
Die gesetzlichen Grundlagen für die Fortbildungsprüfungen bilden die Fortbildungsprüfungsordnung gemäß §§ 42 c Absatz 1 und 38 der Handwerksordnung, die die Fortbildungsprüfungsordnung gemäß §§ 56 Absatz 1 und 47 Absatz 1 Berufsbildungsgesetz (BBiG) der Handwerkskammer Frankfurt (Oder) – Region Ostbrandenburg vom 02. Februar 2009 sowie die erlassenen Rechtsvorschriften für die Durchführung der Prüfungen in den entsprechenden Fortbildungen.
Für die Durchführung von Fortbildungsprüfungen beruft die Handwerkskammer Frankfurt (Oder) – Region Ostbrandenburg entsprechende Fortbildungsprüfungsausschüsse.
Müssen entsprechend der Rechtsvorschriften für die Fortbildungsprüfung Zulassungsvoraussetzungen erfüllt werden, ist ein entsprechender Antrag zu stellen. Über die Zulassung zur Fortbildungsprüfung entscheidet die Handwerkskammer Frankfurt (Oder) – Region Ostbrandenburg. Bei geforderten Zulassungen wird eine Zulassungsgebühr gemäß des jeweils geltenden Gebührenverzeichnisses der Handwerkskammer Frankfurt (Oder) – Region Ostbrandenburg fällig. Diese beträgt zurzeit 30,00 EUR.
Nach erfolgreichem Abschluss der Fortbildungsprüfung stellt die Geschäftsstelle Prüfungswesen dem Teilnehmer ein Zeugnis aus.