In Fortbildungen, die zu einem anerkannten Abschluss führen, werden Prüfungen entsprechend der jeweiligen Rechtsgrundlagen durchgeführt.
Die gesetzlichen Grundlagen für die Fortbildungsprüfungen bilden die Prüfungsordnung für die Durchführung von Fortbildungsprüfungen der Handwerkskammer Frankfurt (Oder) – Region Ostbrandenburg gemäß § 42 h Absatz 1
in Verbindung mit § 38 der Handwerksordnung vom 22.08.2022 sowie die erlassenen Rechtsvorschriften für die Durchführung der Prüfungen in den entsprechenden Fortbildungen.
Für die Durchführung von Fortbildungsprüfungen beruft die Handwerkskammer Frankfurt (Oder) – Region Ostbrandenburg entsprechende Fortbildungsprüfungsausschüsse.
Müssen entsprechend der Rechtsvorschriften für die Fortbildungsprüfung Zulassungsvoraussetzungen erfüllt werden, ist ein entsprechender Antrag zu stellen. Über die Zulassung zur Fortbildungsprüfung entscheidet die Handwerkskammer Frankfurt (Oder) – Region Ostbrandenburg. Bei geforderten Zulassungen wird eine Zulassungsgebühr gemäß des jeweils geltenden Gebührenverzeichnisses der Handwerkskammer Frankfurt (Oder) – Region Ostbrandenburg fällig. Diese Gebühr beträgt zurzeit 40,00 EUR.
Nach erfolgreichem Abschluss der Fortbildungsprüfung stellt die Geschäftsstelle Prüfungswesen dem Teilnehmer ein Zeugnis aus.