Fortbildungsprüfungen


In Fortbildungen, die zu einem anerkannten Abschluss führen, werden Prüfungen entsprechend der jeweiligen Rechtsgrundlagen durchgeführt.

Die gesetzlichen Grundlagen für die Fortbildungsprüfungen bilden die Fortbildungsprüfungsordnung gemäß §§ 42 c Absatz 1 und 38 der Handwerksordnung, die die Fortbildungsprüfungsordnung gemäß §§ 56 Absatz 1 und 47 Absatz 1 Berufsbildungsgesetz (BBiG) der Handwerkskammer Frankfurt (Oder) – Region Ostbrandenburg vom 02. Februar 2009 sowie die erlassenen Rechtsvorschriften für die Durchführung der Prüfungen in den entsprechenden Fortbildungen.

Für die Durchführung von Fortbildungsprüfungen beruft die Handwerkskammer Frankfurt (Oder) – Region Ostbrandenburg entsprechende Fortbildungsprüfungsausschüsse.

Müssen entsprechend der Rechtsvorschriften für die Fortbildungsprüfung Zulassungsvoraussetzungen erfüllt werden, ist ein entsprechender Antrag zu stellen. Über die Zulassung zur Fortbildungsprüfung entscheidet die Handwerkskammer Frankfurt (Oder) – Region Ostbrandenburg. Bei geforderten Zulassungen wird eine Zulassungsgebühr gemäß des jeweils geltenden Gebührenverzeichnisses der Handwerkskammer Frankfurt (Oder) – Region Ostbrandenburg fällig. Diese beträgt zurzeit 30,00 EUR.

Nach erfolgreichem Abschluss der Fortbildungsprüfung stellt die Geschäftsstelle Prüfungswesen dem Teilnehmer ein Zeugnis aus.

Vor Abnahme der Prüfungen ist eine Prüfungsgebühr zu entrichten.
Zurzeit betragen diese für folgende Fortbildungsprüfungen:

  • Prüfung nach der Ausbilder-Eignungsverordnung:  150 EUR
  • Geprüfte/r Betriebswirt/-in nach der HWO:  600 EUR
  • Geprüfte/r Bilanzbuchhalter/-in:  350 EUR
  • Geprüfte/r Fachfrau/-mann für kaufmännische Betriebsführung nach der Handwerksordnung:  200 EUR
  • Geprüfte/r Controller/-in:  360 EUR
  • Geprüfte/r Wirtschaftsfachwirt/-in:  325 EUR
  • Bürofachwirt/-in im Finanz- und Rechnungswesen:  250 EUR
  • Geprüfte/r Kraftfahrzeug-Servicetechniker/-in:  450 EUR
  • Gebäudeenergieberater/-in (HWK):  400 EUR

Uwe Voigt

Sachbearbeiter Prüfungswesen

Telefon: 0335 5619 – 220
Telefax: 0335 56577 – 522

uwe.voigt@hwk-ff.de

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