- für Gesellen- und Abschlussprüfungen
- für Meisterprüfungen
- für Schmuckbriefe
- für Fortbildungsprüfungen
Bei Verlust von Prüfungszeugnissen kann bei der Geschäftsstelle Prüfungswesen der Antrag auf eine Zweitschrift gestellt werden. Voraussetzung für die Ausstellung einer Zweitschrift ist das Vorhandensein der Niederschriften der entsprechenden Prüfung in der Handwerkskammer Frankfurt (Oder) – Region Ostbrandenburg.
Ab 1992 sind die Niederschriften bei der Handwerkskammer vorhanden, wenn die Prüfung vor einem Prüfungsausschuss der Handwerkskammer Frankfurt (Oder) – Region Ostbrandenburg gemacht wurde.
Unterlagen zu Prüfungen, die vor und in der Wendezeit abgelegt wurden, befinden sich in den Archiven der jeweiligen Gemeinde, wo die Prüfungsstätte ihren Sitz hatte oder im Brandenburgischen Landeshauptarchiv.
Zur Beantragung einer Zweitschrift ist das aufgeführte Formular ausgefüllt an die Geschäftsstelle Prüfungswesen zu senden. Wenn die notwendigen Unterlagen vorhanden sind ergeht der Gebührenbescheid für die Erstellung der Zweitschrift. Nach Eingang der Gebühren wird die Zweitschrift versandt.
Für die Ausstellung einer Zweitschrift wird eine Gebühr, gemäß dem jeweils gelten Gebührenverzeichnisses der Handwerkskammer erhoben. Zurzeit beträgt diese Gebühr 20 Euro.