Qualifizierungschancengesetz


Was ist das Qualifizierungschancengesetz?
Das Qualifizierungschancengesetz ist Teil der „Qualifizierungsoffensive“ der Bundesregierung. Mit dem Gesetz wurden finanzielle Fördermittel festgelegt, die Unternehmen nutzen können, um ihre Mitarbeiter durch Weiterbildungen auf die zukünftigen Herausforderungen ihres Arbeitsfeldes vorzubereiten.

Wer wird gefördert?

  • Beschäftigte, unabhängig von Qualifikation, Lebensalter und Betriebsgröße, die innerhalb  des Unternehmens umsteigen oder sich weiterentwickeln möchten
  • für Beschäftigte, die besonders vom Strukturwandel betroffen sind
  • für Menschen in Engpassberufen, in denen Fachkräftemangel besteht

Voraussetzung:

  • mehr als 120 Unterrichtseinheiten
  • externer und zertifizierter Träger
  • Vermittlung zukunftsgerichteter Qualifikationen
  • vorhergehende Aus- oder Weiterbildung muss mindestens vier Jahre zurückliegen

Wie wird gefördert?
Gefördert werden Weiterbildungen, die die Kompetenzen und Qualifikationen der Beschäftigten zukunftsfähig machen oder entsprechend erweitern.
Bezuschusst werden bis zu 100 Prozent der Weiterbildungskosten und des Arbeitsentgeltes.
Die Zuschüsse staffeln sich nach der Betriebsgröße (Anzahl der Beschäftigten), dem Alter der Beschäftigten sowie dem Qualifizierungsbedarf.

Bei wem wird der Anspruch geltend gemacht?
Arbeitgeber wenden sich dazu an den Arbeitgeber-Service (AGS) und Arbeitnehmer an die Bundesagentur für Arbeit.

Ziel des Programms:
Ziel der Förderung ist es, Unternehmen bei der Weiterbildung finanziell zu entlasten und Beschäftigten die Möglichkeit zu geben, ihre Arbeit während der Weiterbildung bei vollen Bezügen ruhen zu lassen.

Geltungsdauer:
Start der Richtlinie ist der 01. Januar 2019.

Volkmar Zibulski

Ressortleiter Meisterschule/Weiterbildung

Telefon: 0335 5554 - 233
Telefax: 0335 5554 - 203

volkmar.zibulski@hwk-ff.de

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