Für Unternehmen (KMU):
Mit der Richtlinie wird die berufliche Weiterbildung von Beschäftigten einschließlich haupt- und ehrenamtlich Tätiger sowie die Kompetenzentwicklung von individuellen und betrieblichen Entwicklungszielen gefördert.
Ziele:
- Erhöhung der Weiterbildungsbeteiligung,
- Erhalt und Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit sowie Stabilisierung von Arbeitsplätzen,
- Erschließung nicht ausreichend genutzten Arbeits- und Fachkräftepotentials
Wer hat Anspruch?
Unternehmen, die eine Betriebsstätte im Land Brandenburg unterhalten, und Freiberufler/-innen sowie Einzelunternehmer/-innen, die im Land Brandenburg einkommensteuerpflichtig sind oder eine Betriebsstätte im Land Brandenburg unterhalten.
Wie wird gefördert?
- bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben,
- beantragter Zuschuss muss mindestens 1.000 Euro betragen,
- Eine Förderung kann zweimal pro Kalenderjahr erfolgen. Der Maßnahmebeginn ist entscheidend.
Geltungsdauer:
Start der Weiterbildungsrichtlinie ist der 14. November 2022.
Anträge können fortlaufend bis zum 30. Juni 2027 gestellt werden.