Weiterbildungsrichtlinie 2022


Für Unternehmen (KMU):

Mit der Richtlinie wird die berufliche Weiterbildung von Beschäftigten einschließlich haupt- und ehrenamtlich Tätiger sowie die Kompetenzentwicklung von individuellen und betrieblichen Entwicklungszielen gefördert.

Ziele:

  • Erhöhung der Weiterbildungsbeteiligung,
  • Erhalt und Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit sowie Stabilisierung von Arbeitsplätzen,
  • Erschließung nicht ausreichend genutzten Arbeits- und Fachkräftepotentials

Wer hat Anspruch?
Unternehmen, die eine Betriebsstätte im Land Brandenburg unterhalten, und Freiberufler/-innen sowie Einzelunternehmer/-innen, die im Land Brandenburg einkommensteuerpflichtig sind oder eine Betriebsstätte im Land Brandenburg unterhalten.

Wie wird gefördert?

  • bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben,
  • beantragter Zuschuss muss mindestens 1.000 Euro betragen,
  • Eine Förderung kann zweimal pro Kalenderjahr erfolgen. Der Maßnahmebeginn ist entscheidend.

Geltungsdauer:
Start der Weiterbildungsrichtlinie ist der 14. November 2022.
Die Richtlinie tritt am 30. Juni 2024 außer Kraft.

Volkmar Zibulski

Ressortleiter Meisterschule/Weiterbildung

Telefon: 0335 5554 - 233
Telefax: 0335 5554 - 203

volkmar.zibulski@hwk-ff.de

UNSERE KURSANGEBOTE:

Für Beschäftigte (Bildungscheck):

Gefördert werden berufliche Weiterbildungsmaßnahmen auf der Grundlage von individuellen
Bedarfen.

Ziel:

  • Erhöhung der Weiterbildungsbeteiligung

Wer hat Anspruch?
Zuwendungsempfangende sind Beschäftigte mit Erstwohnsitz im Land Brandenburg (natürliche Personen).

Nicht gefördert werden:

  • unbefristet Beschäftigte des öffentlichen Dienstes, Auszubildende und Studierende,
  • Beschäftigte, die (auch) wirtschaftlich tätig sind (zum Beispiel Selbstständige oder Ähnliches)
  • berufsabschlussbezogene Qualifikationen

Wie wird gefördert?

  • bis zu 60 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben,
  • beantragter Zuschuss muss mindestens 500 Euro betragen,
  • Zuschuss darf pro Antrag 3.000 Euro nicht überschreiten
  • Antragstellung ist zweimal jährlich möglich

Geltungsdauer:
Start der Weiterbildungsrichtlinie ist der 14. November 2022.

Bei wem wird ein Anspruch geltend gemacht?

Die Anträge zum Förderprogramm erhalten Sie über die Internetseite der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) oder über das Kundenportal der ILB (Bewilligungsstelle).

Online-Registrierung erforderlich!

Nach elektronischer Antragseingangsbestätigung durch die ILB kann nach Anmeldung mit dem Lehrgang begonnen werden. Eine verbindliche Zusage über die Förderung erfolgt aber erst mit dem Zuwendungsbescheid.

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