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Weiterbildungsrichtlinie 2026

Weiterbildungsrichtlinie

Für Unternehmen (KMU):

Mit der Richtlinie wird die berufliche Weiterbildung von Beschäftigten einschließlich haupt- und ehrenamtlich Tätiger sowie die Kompetenzentwicklung von individuellen und betrieblichen Entwicklungszielen gefördert.

Ziele:

  • Erhöhung der Weiterbildungsbeteiligung,
  • Erhalt und Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit sowie Stabilisierung von Arbeitsplätzen,
  • Erschließung nicht ausreichend genutzten Arbeits- und Fachkräftepotentials

Wer hat Anspruch?

Unternehmen, die eine Betriebsstätte im Land Brandenburg unterhalten, und Freiberufler/-innen sowie Einzelunternehmer/-innen , die im Land Brandenburg einkommensteuerpflichtig sind oder eine Betriebsstätte im Land Brandenburg unterhalten.

Wie wird gefördert?

  • bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben
  • beantragter Zuschuss muss mindestens 1.000 Euro betragen
  • die Antragstellung ist fortlaufend möglich
  • die Anzahl der Weiterbildungen und Teilnehmenden je Antrag ist nicht begrenzt
  • bei mehr als 20 Weiterbildungen je Antrag soll die ILB im Vorfeld kontaktiert werden

Für Beschäftigte (Bildungscheck):

Gefördert werden berufliche Weiterbildungsmaßnahmen auf der Grundlage von individuellen Bedarfen.

Ziel:

Erhöhung der Weiterbildungsbeteiligung

Wer hat Anspruch?

Zuwendungsempfangende sind Beschäftigte mit Erstwohnsitz im Land Brandenburg oder mit einem nachgewiesenen Arbeitsvertrag im Land Brandenburg (natürliche Personen).

Nicht gefördert werden:

  • Ausbildung, Studium, Umschulung, Aufstiegsfortbildung
  • Beschäftigte, die (auch) wirtschaftlich tätig sind (zum Beispiel Selbstständige oder Ähnliches)

Wie wird gefördert?

  • Bis zu 60 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben
  • beantragter Zuschuss muss mindestens 500 Euro betragen
  • die Antragstellung ist fortlaufend möglich
  • die Anzahl der Weiterbildungen je Antrag ist nicht begrenzt.

Hinweise zum Förderprogramm

Geltungsdauer:
Diese Richtlinie tritt am 26. Januar 2026 in Kraft und mit Ablauf des 30. Juni 2027 außer Kraft.

Antragsverfahren:
Die Anträge zum Förderprogramm erhalten Sie über die Internetseite der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) oder über das Kundenportal der ILB (Bewilligungsstelle).
Nach elektronischer Antragseingangsbestätigung durch die ILB kann nach Anmeldung mit dem Lehrgang begonnen werden. Eine verbindliche Zusage über die Förderung erfolgt aber erst mit dem Zuwendungsbescheid.

Förderantrag in Brandenburg stellen:
Investitionsbank des Landes Bradenburg (ILB)
Babelsberger Straße 21
14473 Potsdam
Link zum Förderprogramm auf der Webseite der ILB

Ansprechpartner

Volkmar Zibulski

Ressortleiter & Weiterbildungsberater Meisterschule / Weiterbildung

Telefon:0335 5554 - 233

volkmar.zibulski@hwk-ff.de