Rehabilitationspädagogische Zusatzqualifikation für Ausbilder/-innen


Volkmar Zibulski

Ressortleiter Meisterschule/Weiterbildung

Telefon: 0335 5554 - 233
Telefax: 0335 5554 - 203

volkmar.zibulski@hwk-ff.de

Mario Randasch

Weiterbildungsberater Meisterschule/Weiterbildung

Telefon: 0335 5554 - 207
Telefax: 0335 5554 - 203

mario.randasch@hwk-ff.de

Der Nachwuchs für das Handwerk ist knapp und kostbar – deshalb geht es darum weitere Zielgruppen für einen Beruf im Handwerk zu begeistern. Bewerber/-innen für eine Ausbildung im Handwerk sind rar und oftmals spielt für Betriebe die Einstellung und das Engagement eine größere Rolle als nur die Abschlussnote auf dem Zeugnis. Ausbildungsbetriebe haben zunehmend mit Bewerbern zu tun, die nicht immer die besten Voraussetzungen für die ausgeschriebene Lehrstelle mitbringen. Dann ist es sehr hilfreich, wenn das fachliche Hintergrundwissen und adäquate Methoden bei den betrieblichen Ausbildern zur Verfügung stehen, diese Lehrlinge auf ihren Weg durch die Ausbildung optimal zu begleiten.

Die bundeseinheitliche Weiterbildung „Rehabilitationspädagogische Zusatzqualifikation“ für Ausbildende, Lehrkräfte sowie Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen dient der Optimierung der pädagogisch-didaktischen Kompetenzen bei der Ausbildung von jungen Menschen mit Lerneinschränkungen oder Lernbehinderungen. Dieser Abschluss gilt auch als Eignungsnachweis für Ausbildende, die in der beruflichen Rehabilitation tätig sind und entspricht der Rahmenregelung für Ausbildungsregelungen für behinderte Menschen gemäß § 66 BBiG/§ 42m HwO.

Voraussetzung für die Weiterbildung sind die Ausbildungsbefähigung gemäß AEVO sowie eine Ausbildungserfahrung. Neben der Vermittlung der theoretischen Inhalte wird dem Praxisbezug ein hoher Stellenwert eingeräumt.

Nach erfolgreichen Abschluss der Weiterbildung führen Sie Auszubildende zum Abschluss der Ausbildung und unterstützen diese beim Durchstieg in die Vollausbildung sowie bei der Integration in das Berufsleben nach der Ausbildung. Mit dem in der Fortbildung erlangten pädagogischen, didaktischen und methodischen Wissen können Sie nun die organisatorischen Rahmenbedingungen für eine behindertengerechte Arbeitsplatzgestaltung schaffen, initiieren zielgruppenspezifische Lernprozesse und passen diese individuell an die Behinderung der Auszubildenden an und berücksichtigt hierbei die Lernerfahrungen sowie die Lebenswelten junger Menschen mit Behinderung.

Möglichkeit der Lehrgangsförderung:

1. Bildungsscheck für Beschäftigte:
Gefördert wird die Teilnahme an Maßnahmen zur beruflichen Weiterbildung auf der Grundlage von individuellen (nicht durch den Arbeitgeber festgestellten) Entwicklungsbedarfen, um die persönlichen Beschäftigungsperspektiven grundsätzlich zu verbessern. Hier können 60% der Lehrgangskosten und Prüfungsgebühren gefördert werden.
Anträge sind über das Internetportal der Bewilligungsbehörde ILB zu stellen.

2. Weiterbildung in Unternehmen:
Eine Förderung der Kompetenzentwicklung aufgrund betrieblicher Bedarfe ist über das Förderelement Weiterbildung in Unternehmen möglich und durch den Arbeitgeber zu beantragen.
Anträge sind über das Internetportal der Bewilligungsbehörde ILB zu stellen.
Für KMU bedeutet dies, dass 50% der Weiterbildungskosten gefördert werden.

3. Der Kurs ist auch förderfähig mit einem Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit.
Nehmen Sie Kontakt zu Ihrer Agentur für Arbeit auf.

4. Oder lassen Sie prüfen, ob eine Förderung über das Qualifizierungschancengesetz möglich ist.
Arbeitgeber wenden sich dazu an den Arbeitgeber-Service (AGS) und Arbeitnehmer an die Bundesagentur für Arbeit.

Zum Lehrgangsinhalt, -ablauf und zu den finanziellen Fördermöglichkeiten beraten wir Sie gern persönlich.

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