Alles rund um Gewerbe und Leben in Rüdersdorf

Die Bunte Meile geht in die nächste Runde. Am Samstag, 12. Oktober 2024 von 10 bis 13 Uhr in der Berufsbildungsstätte der HWK in Hennickendorf.

Ausbildungsplätze & Arbeitsplatzangebote finden, sich weiterbilden und qualifizieren – das sind die Inhalte, die die Besuchenden an diesem Tag erwarten können.

Handwerksbetriebe die Lehrlinge und/oder Fachkräfte suchen oder sich einfach vorstellen wollen, haben die Möglichkeit sich zu präsentieren. Lernen Sie Interessierte in einem persönlichen Gespräch kennen, netzwerken Sie als Ausstellender untereinander und nutzen Sie vor Ort die Beratungsdienstleistungen z.B. der Handwerkskammer Frankfurt (Oder) – Region Ostbrandenburg sowie der Agentur für Arbeit .

Außerdem ist für ein buntes Rahmenprogramm gesorgt.

Es wird keine Standmiete erhoben.

Von Interesse sind vor allem Ausbildungs- und Jobangebote, aber auch Praktika und Ferienjobs für das laufende Jahr oder in der Zukunft. Aktionen am Stand oder draußen sind herzlich willkommen.

Sie haben weitere Ideen, dann kommen Sie gerne auf uns zu.

Ihr Ansprechpartner bei der Handwerkskammer Frankfurt (Oder)
Bildungszentrum, Standort Hennickendorf:

Herr André Witkowski
Telefon: 033434 43914
E-Mail: Andre.Witkowski@hwk-ff.de

Ein Gemeinschaftsprojekt der Gemeinde Rüdersdorf, der Handwerkskammer Frankfurt (Oder) – Region Ostbrandenburg, der IHK Ostbrandenburg und der Bundesagentur für Arbeit.

20240424 Fotos ÜLU-Beirat Tischler, 04 Ausschnitt
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Digitalisierung beschleunigen, Ausbildungsbetrieb entlasten

Gestern tagte der ÜLU-Beirat für die Ausbildung der Tischler. Mit dabei die Meister: Burkhard Nopp von der Innung Frankfurt, Detlef Wuttke als Vertreter der Innung Uckermark, Steffen Schoppe von der Innung Oder-Spree und Peter Weisse von der Innung Barnim, außerdem die Ausbilder Frank Schulze und Renèe Nanett Kriegelstein sowie ÜAZ-Leiterin Karin Petrie und Vertreter der Handwerkskammer. Von der Ressortleiterin ÜLU, Diana Zühlke, erfuhren die Beiratsmitglieder, dass durch die Einstellung von Frau Kriegelstein als zweite Ausbilderin die Zahl der Tischlerkurse signifikant erhöht werden konnte. Insgesamt befänden sich derzeit 378 Lehrlinge in der Ausbildung. Der Grundbeitrag für die ÜLU sei stabil, der Zusatzbeitrag hingegen habe sich leicht erhöht. Bis 2025 seien keine Veränderungen bei der Umlage zu erwarten.

Nichtausbildende Betriebe mehr in die Verantwortung nehmen

Karin Petrie informierte die Innungsvertreter detailliert über Kostenstrukturen bei der Ausbildung im ÜAZ. Dabei kamen auch Themen wie der gesetzlich vorgeschriebene pädagogische Mindestlohn sowie die Kostenerhöhungen bei Material und Strom zur Sprache, mit denen auch das ÜAZ umgehen muss. Steffen Schoppe und Peter Weisse forderten die HWK in der Diskussion auf, weiter Druck auf politischer Ebene auszuüben, um bei der Unterstützung der Finanzierung der Ausbildung Veränderungen herbeizuführen. Ziel müsse eine Erhöhung der Kostenanteile von Bund und Land sein. Wenn Land und Bund gute Steuerzahler wollen, müsse er auch etwas dafür tun, so die übereinstimmende Meinung der Innungsvertreter. Auch gelte es in Zukunft Überlegungen anzustellen, dass nichtausbildende Betriebe in Zukunft mehr finanzielle Verantwortung für die Entlastung der ausbildenden Betriebe übernehmen sollten. Es könne nicht sein, dass die Betriebe, die ausbilden, im Verhältnis höher zur Kasse gebeten werden, als solche die nicht ausbilden.

Beschleunigte Digitalisierung bei der Verwaltung der Ausbildung bleibt ein Wunsch

Eine weitere Erwartung der Innungsmeister äußerten sie hinsichtlich der Digitalisierung bezüglich Rechnungslegung und im Anmeldeprozess der Lehrlinge zu den ÜLU Kursen. Sie gaben den Vertretern der Handwerkskammer und dem ÜAZ mit auf den Weg, hier mehr zu tun. So kollidiere etwa die von den Firmen verlangte elektronische Buchführung mit der „Zettelwirtschaft“ bei der Abrechnung von Verpflegungszuschüssen für die Lehrlinge. Frau Petrie gab zu Bedenken, dass dabei vor allem die DSGVO eine große Bremse bei Digitalisierungslösungen hinsichtlich der Rechnungslegung sei.

Ines Krämer, stellvertretende Leiterin der Berufsbildungszentrums der HWK, bot für die Anmeldung der Lehrlinge eine praktikablere Lösung für die Betriebe an.

Nicht zuletzt waren die bundesweit exorbitant hohen Abbrecherquoten von 35 Prozent ein Thema der Diskussion. Alle waren sich einig, dass dem nur mit einer früh einsetzenden und kontinuierlichen Berufsorientierung über alle Klassenstufen sowie der Bereitstellung von Praktikumsplätzen durch die Firmen entgegengesteuert werden könne. Steffen Schoppe bestätigte, dass man sehe, dass sich hier etwas bewege. Dennoch sei das Thema in vielen Schulen immer noch nicht angekommen. Vor diesem Hintergrund wurden die verstärkten Anstrengungen von der HWK und dem ÜAZ bei der Berufsorientierung sehr positiv aufgenommen.

Frankfurt (Oder), den 24.04.2024

Mirko Schwanitz

Luisa Vanessa Brunotte

Integrationsmitarbeiterin

Telefon: 0335 5554 - 240
Telefax: 0335 5554 - 203

luisa.brunotte@hwk-ff.de

Katrin Balk

Projektmitarbeiterin

Telefon: 0335 5554 - 244
Telefax: 0335 5554 - 203

katrin.balk@hwk-ff.de

Veranstaltungsreihe: Mitarbeiter/-innen gewinnen und langfristig sichern- Integration psychisch beeinträchtigter Menschen

Arbeitgeberseminar: Depression in der Arbeitswelt
Veranstaltungstermin: 29.05.2024, 8:30 bis 15:30 Uhr

Im weiterführenden Seminar „Depression in der Arbeitswelt“ werden Sie einen tieferen Einblick in die Welt der psychischen Gesundheit Ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erhalten.

Depression ist eine weitverbreitete Erkrankung, die sowohl individuelle Arbeitsleistung als auch das Betriebsklima beeinflussen kann. Sie ist die häufigste Ursache von Krankschreibungen und Frühverrentungen.
Um diese Herausforderung zu bewältigen und gleichzeitig Unterstützung für Betroffene anzubieten, laden wir Sie zu einem weiteren Arbeitgeberseminar „Depression in der Arbeitswelt“ ein.
Herr Mercier wird über die Erkennung von Depression bei Mitarbeitenden sprechen, Wege zur Unterstützung Betroffener aufzeigen und Präventionsstrategien vorstellen. Die Veranstaltung bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihr Verständnis für dieses wichtige Thema zu vertiefen und konkrete Schritte zur Förderung der mentalen Gesundheit am Arbeitsplatz zu erfahren.

Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme und auf den Austausch von Ideen und bewährten Verfahren, um gemeinsam eine unterstützende und gesunde Arbeitsumgebung zu schaffen.

Wir möchten Sie bitten, uns Ihre Teilnahme bis spätestens 27.05.2024 mitzuteilen.

Volkmar Zibulski

Ressortleiter Meisterschule/Weiterbildung

Telefon: 0335 5554 - 233
Telefax: 0335 5554 - 203

volkmar.zibulski@hwk-ff.de

Qualifizierung mit Aufbauprogramm Wärmepumpen – jetzt 90% Förderung sichern

Unser Praxisseminar Wärmepumpe beschäftigt sich mit Theorie und Praxis und allen notwendigen Grundlagen, sowie die verschiedensten Techniken und Einstellungen. Die Teilnehmenden erwerben den sicheren Umgang mit Wärmepumpen von der Planung bis zur Inbetriebnahme und Wartung. Besonders geeignet ist dieser kompakte Kurs für alle SHK-Betriebe, die zukünftig auch Wärmepumpen-Dienste anbieten wollen. Sie erlernen die Grundlagen der Wärmepumpentechnologie und erhalten einen Überblick über verschiedene Arten und Funktionsweisen verschiedener Geräte. Ihnen wird die sinnvolle Planung unter Berücksichtigung von Heizlastberechnung, Wahl des passenden Wärmequellen- und Wärmeabgabesystems sowie der örtlichen Gegebenheiten vermittelt. Ein weiterer Abschnitt des Seminars umfasst das fachgerechte Einsetzen und die Inbetriebnahme verschiedener Wärmepumpenanlagen. Sie erwerben fundierte Kenntnisse zur Überwachung des Betriebs, zu effizienten Einstellung und über regelmäßigen Wartungsarbeiten, die für eine optimale Leistung und lange Lebensdauer der Geräte sorgen können.

Schulung 1: (Kosten: 480 EUR)
Auslegung und Planung von Wärmepumpen (16 UE)

  1. Einführung
  2. Voruntersuchung
  3. Detailplanung:
  4. Trinkwassererwärmung
  5. Dimensionierung des Wärmeerzeugers
  6. Pufferspeicher (Wärmespeicher)
  7. Schall
  8. Angebotserstellung
  9. Inbetriebnahme, Unterweisung und Dokumentation
  10. Inspektion und Wartung (Theorie)
  11. Rechenübung unter Verwendung einer Software

Schulung 2 (Kosten: 480 EUR)
Beratung zum Einsatz von Wärmepumpen im Bestand (16 UE)

  1. Rechtsgrundlagen und Finanzielles
  2. Technische Grundlagen zu Wärmepumpen
  3. Einordnung des Bestandsgebäudes
  4. Wärmequellen und Kältemittel
  5. Wahl der optimalen Wärmepumpe
  6. Kundenberatung

nächster Kurstermin: 17.06.2024 und 18.06.2024

nächster Kurstermin: 24.06.2024 und 25.06.2024

Förderung:

Gefördert werden die Ausgaben für die Teilnahme an Weiterqualifizierungsmaßnahmen zum Thema Heizungswärmepumpen als Teil wassergeführter Heizungssysteme im Bestand. BAFA – Aufbauprogramm Wärmepumpe

Wer ist antragsberechtigt:

Handwerksunternehmen der Gewerke Sanitär, Heizung, Klima, Elektrotechnik, Schornsteinfeger und Kälte-Klima

Wer darf die Schulungen in Anspruch nehmen:

  • Meister und Gesellen der oben genannten Gewerke
  • fachlich ausgebildete Unternehmensangehörige der Planungsbüros
  • unternehmensangehörige Gebäudeenergieberater des Handwerks bzw. auf der Energieeffizienz-Expertenliste des Bundes gelistete Energieberater

Schulungen werden mit 90% der förderfähigen Ausgaben bis höchstens 250 Euro pro teilnehmender Person pro Schulungstag gefördert.

Die Gesamtförderung ist auf 5.000 Euro pro Antragsteller / Antragstellerin begrenzt. Nähere Informationen zum Fördergegenstand und –höhe können Sie dem Merkblatt zur Antragstellung entnehmen.

WICHTIG: Die Ausgaben für Schulungen sind nur dann förderfähig, wenn diese bei Schulungsanbietern durchgeführt werden, die für das Förderprogramm beim BAFA auf der öffentlichen Liste aufgeführt sind. Diese Liste können Sie hier aufrufen.

Michael Thieme

Pressereferent Öffentlichkeitsarbeit

Telefon: 0335 5619 - 108
Telefax: 0335 5619 - 375

michael.thieme@hwk-ff.de

Bitte nutzen Sie die Postkarte zum Download, um Kernforderungen des Handwerks direkt an die Bundesregierung zu adressieren.

Kreuzen Sie bitte an, auf welche Forderungen Sie Wert legen. Senden Sie diese an das Bundeskanzleramt.

Ab 1. Februar sind auch Postkarten in der Handwerkskammer bestellbar. Mailen Sie uns Ihren Bedarf für Ihre Beschäftigten und weitere Firmen: presse@hwk-ff.de

Frankfurt (Oder), den 26.01.2024

Steigerung auf 12,41 Euro brutto

Ab dem 1. Januar 2024 steigt der gesetzliche Mindestlohn von bisher 12 Euro auf 12,41 Euro pro Stunde. Die Vierte Verordnung zur Anpassung der Höhe des Mindestlohns (Vierte Mindestlohnanpassungsverordnung – MiLoV4) ist am 29. November 2023 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden. Ein Jahr später – Anfang 2025 – folgt die nächste Erhöhung um weitere 41 Cent auf 12,82 Euro.

Allen Beschäftigten ist mindestens der Mindestlohn zu zahlen. Er gilt also nicht nur für Arbeitnehmer mit einer versicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung, sondern auch für Minijobber.

Die monatliche Verdienstgrenze im Minijob – auch Minijob-Grenze genannt – ist dynamisch und orientiert sich am Mindestlohn. Wird der allgemeine Mindestlohn erhöht, steigt auch die Minijob-Grenze. Diese erhöht sich ab Januar 2024 von 520 Euro auf 538 Euro monatlich. Die Jahresverdienstgrenze erhöht sich entsprechend auf 6.456 Euro.

Frankfurt (Oder), 29.12.2023

Veranstaltungsreihe: Mitarbeiter/-innen gewinnen und langfristig sichern- Integration psychisch beeinträchtigter Menschen

Arbeitgeberseminar: Depression in der Arbeitswelt
Veranstaltungstermin: 22.11.2023, 8:30 bis 14:00 Uhr

Die psychische Gesundheit Ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ist ein entscheidender Faktor für den Erfolg Ihres Unternehmens.

Depression ist eine weitverbreitete Erkrankung, die sowohl individuelle Arbeitsleistung als auch das Betriebsklima beeinflussen kann. Sie ist die häufigste Ursache von Krankschreibungen und Frühverrentungen.

Um diese Herausforderung zu bewältigen und gleichzeitig Unterstützung für Betroffene anzubieten, laden wir Sie zum Arbeitgeberseminar „Depression in der Arbeitswelt“ ein.
Hierfür haben wir Herrn Mercier, bekannt durch „Deutsche Depressionsliga e.V.“ eingeladen, um seine umfassenden Erfahrungen und Erkenntnisse mit Ihnen zu teilen. Herr Mercier wird über die Erkennung von Depression bei Mitarbeitenden sprechen, Wege zur Unterstützung Betroffener aufzeigen und Präventionsstrategien vorstellen. Die Veranstaltung bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihr Verständnis für dieses wichtige Thema zu vertiefen und konkrete Schritte zur Förderung der mentalen Gesundheit am Arbeitsplatz zu erfahren.

Diese Veranstaltung dient nicht nur zur Sensibilisierung, sondern bietet auch praktische Ansätze zur Verbesserung der psychischen Gesundheit in Ihrem Unternehmen.

Wir sind fest davon überzeugt, dass eine offene Diskussion und verstärkte Aufmerksamkeit für das Thema Depression am Arbeitsplatz nicht nur das Wohlbefinden Ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter fördern, sondern auch die Leistungsfähigkeit Ihres Unternehmens steigern kann.

Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme an dieser wichtigen Veranstaltung und auf den Austausch von Ideen und bewährten Verfahren, um gemeinsam eine unterstützende und gesunde Arbeitsumgebung zu schaffen.

Wir möchten Sie bitten, uns Ihre Teilnahme bis spätestens 20.11.2023 mitzuteilen.

Luisa Vanessa Brunotte

Integrationsmitarbeiterin

Telefon: 0335 5554 - 240
Telefax: 0335 5554 - 203

luisa.brunotte@hwk-ff.de

Katrin Balk

Projektmitarbeiterin

Telefon: 0335 5554 - 244
Telefax: 0335 5554 - 203

katrin.balk@hwk-ff.de

Mario Randasch

Weiterbildungsberater Meisterschule/Weiterbildung

Telefon: 0335 5554 - 207
Telefax: 0335 5554 - 203

mario.randasch@hwk-ff.de

Ab 2025: Die Elektronische Rechnung wird Pflicht im B2B-Bereich (Firma zu Firma).

Bereits seit 2020 müssen alle Rechnungen für öffentliche Aufträge zwingend elektronisch ausgestellt und übermittelt werden. In Zukunft sollen alle Unternehmen in Deutschland untereinander nur noch E-Rechnungen stellen. Sie bekommen die Vorsteuer dann nicht mehr aus Papierrechnungen, sondern nur aus elektronischen Rechnungen.

Die Bundesregierung plant als Starttermin für die E-Rechnungs-Pflicht den 1. Januar 2025. Ab diesem Tage müssen nach den aktuellen Plänen alle Unternehmen elektronische Rechnungen empfangen können; für die Erstellung und Versendung von elektronischen Rechnungen sollen die Betriebe nach den Plänen noch ein Jahr mehr Zeit erhalten und damit spätestens ab dem 1. Januar 2026 eigene Rechnungen nur noch elektronisch versenden dürfen.

E-Rechnungen sind keine pdf-Dokumente!
Denn bei der elektronischen Rechnung handelt es sich keinesfalls um pdf-Dokumente, wie sie viele Betriebe bereits per E-Mail verschicken. Bei einer E-Rechnung werden die Rechnungsdaten vielmehr als strukturierter Datensatz an den Empfänger übermittelt. Optisch ähnelt dieser Datensatz einer html-Seite im Internet. Der Rechnungsempfänger kann die Daten mit entsprechender Software in seiner Buchhaltung weiterverarbeiten.

In unserem Online-Seminar lernen Sie, wie man elektronische Rechnungen erstellt, übermittelt und rechtskonform archiviert. Das Seminar vermittelt praxisnah und sachkundig anhand von Beispielen.

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