E-Rechnung Pflicht für alle öffentlichen Aufträge

Nutzen: Bereits seit 2020 müssen alle Rechnungen für öffentliche Aufträge zwingend elektronisch ausgestellt und übermittelt werden. In Zukunft sollen alle Unternehmen in Deutschland untereinander nur noch E-Rechnungen stellen. Sie bekommen die Vorsteuer dann nicht mehr aus Papierrechnungen, sondern nur aus elektronischen Rechnungen.
Die Bundesregierung plant als Starttermin für die E-Rechnungs-Pflicht den 1. Januar 2025. Ab diesem Tage müssen nach den aktuellen Plänen alle Unternehmen elektronische Rechnungen empfangen können; für die Erstellung und Versendung von elektronischen Rechnungen sollen die Betriebe nach den Plänen noch ein Jahr mehr Zeit erhalten und damit spätestens ab dem 1. Januar 2026 eigene Rechnungen nur noch elektronisch versenden dürfen.

E-Rechnungen sind keine pdf-Dokumente!

Denn bei der elektronischen Rechnung handelt es sich keinesfalls um pdf-Dokumente, wie sie viele Betriebe bereits per E-Mail verschicken. Bei einer E-Rechnung werden die Rechnungsdaten vielmehr als strukturierter Datensatz an den Empfänger übermittelt. Optisch ähnelt dieser Datensatz einer html-Seite im Internet. Der Rechnungsempfänger kann die Daten mit entsprechender Software in seiner Buchhaltung weiterverarbeiten.

In unserem Online-Seminar lernen Sie, wie man elektronische Rechnungen erstellt, übermittelt und rechtskonform archiviert. Das Seminar vermittelt praxisnah und sachkundig anhand von Beispielen.

  • Rechtsgrundlagen E-Rech-VO, Grundbegriffe
  • Grundlagen des Vorsteuerabzugs
  • Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff
  • Rechtliche Anforderungen an die E-Rechnung
  • Form und Inhalt der Rechnung
  • Sicherheitstechnische Aspekte
  • Technische Voraussetzungen für den Elektronischen Rechnungsverkehr
  • Einsatz der Datenaustauschformate: XRechnung, ZUGFeRD
  • Übermittlung der E-Rechnung über Nutzerkonto des AG
  • Anforderungen an die Archivierung
  • Aufbewahrungspflichten
  • Umsetzung der E-Rechnung in ihrem Unternehmen
  • Erörterung der Kosten für die Umsetzung der E-Rechnung

Dauer: 8 Stunden

Abschluss: Nach Beendigung des Seminars erhalten Sie ein Zertifikat der Handwerkskammer Frankfurt (Oder) Region Ostbrandenburg.

295,00 € (einschließlich Zertifikat)

Unternehmer/innen, leitende Mitarbeiter/innen, Verantwortliche Mitarbeiter in den Bereichen Rechnungswesen und Verwaltung