Asbest: Erwerb der Sachkunde nach Nr. 2.7 der TRGS 519 Anlage 4


Abbruch-, Sanierungs- und Instandsetzungsarbeiten von Asbestzementprodukten bergen gesundheitliche Gefahren. Sie dürfen nur von Sachkundigen ausgeführt werden, welche die Gefahren fachkundig einschätzen und die erforderlichen Schutzmaßnahmen ergreifen können.
Der Bedarf an Sachkundeschulungen nach Anlage 4 entsteht häufig anlassbezogen, z.B. im Rahmen einer Ausschreibung. Handwerksbetriebe, die nur kleine Sanierungen oder Rückbauten durchführen, benötigen meist nur einen “kleinen Asbestschein”.

Das Bildungszentrum der Handwerkskammer Frankfurt (Oder) ist für Asbestschulungen zertifiziert. Dieser Lehrgang befähigt Fach- und Führungskräfte unterschiedlicher Gewerke den sachgerechten Umgang mit Asbestprodukten. Mit dem Seminar zur Sachkunde nach TRGS 519 Nr. 2.7 Anlage 4 kommen Sie Ihrer Pflicht – die Erlangung der Sachkunde – bei Arbeiten mit asbesthaltigen Stoffen nach.

Wettbewerbsvorteile:

  • Erweiterung Ihres Dienstleistungsspektrums
  • Erhöhte Zufriedenheit Ihrer Kunden
  • kompakte Lösung aus einer Hand
  • Kostenreduzierung durch geringere Fremdleistungen

Lehrgangsinhalte:

  • Asbest – Verwendung und Eigenschaften
  • Asbestprodukte (Herkunft, Verwendung, Materialeigenschaften)
  • Sicherheitstechnische Maßnahmen
  • Abfallbehandlung/Entsorgung asbesthaltiger Abfälle

Volkmar Zibulski

Ressortleiter Meisterschule/Weiterbildung

Telefon: 0335 5554 - 233
Telefax: 0335 5554 - 203

volkmar.zibulski@hwk-ff.de

Mario Randasch

Weiterbildungsberater Meisterschule/Weiterbildung

Telefon: 0335 5554 - 207
Telefax: 0335 5554 - 203

mario.randasch@hwk-ff.de

ZU DEN KURSANGEBOTEN

ACHTUNG, der Sachkundenachweis gilt nur für den Zeitraum von sechs Jahren.

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