Asbest – Erwerb der Sachkunde nach Nr. 2.7 der TRGS 519 Anlage 4
Nutzen: Für Abbruch, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten an
- Asbestproduktem
- für Tätigkeiten geringer Exposition/Emission, Nr. 2.8 TRGS 519
- für Arbeiten geringen Umfangs, Nr. 2.10 TRGS 519 (auch an schwachgebundenen Asbestprodukten)
Der Lehrgang befähigt nach Prüfung vor der Arbeitsschutzbehörde des Landes Brandenburg
folgende Arbeiten im Bereich Asbest durchzuführen:
- Asbest-ASI-Arbeiten an Asbestzement
- an schwach gebundenen (Arbeiten geringen Umfangs) und sonstigen Asbestprodukten
- Abfallbehandlung Asbestprodukte.
Der erworbene Sachkundenachweis berechtigt zu Instandhaltungsarbeiten wie Wartung, Inspektion, Instandsetzung an Anlagen mit Asbestzement und an schwach gebundenen sonstigen Asbestprodukten.
Beispiele: Öffnen einer asbesthaltigen Kaminreinigungsöffnung, begehen asbesthaltiger Räume, öffnen von astbesthaltigen Brennkammern
Vorteile für Sie:
- Bundesweit gültig
- Behördlich vom Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit Land Brandenburg anerkannt
- Praxisnaher Lehrgang
- Mit Prüfung und Urkunde
- Eigenschaften und Gesundheitsgefahren
- Verwendung von Asbest
- Vorschriften und Regelung für Tätigkeiten mit Asbest
- Personelle Anforderungen
- Sicherheitstechnische Maßnahmen
- Persönliche Schutzausrüstung
- Abfallbehandlung/Entsorgung asbesthaltiger Abfälle
Dauer: 18 Unterrichtsstunden
Gültigkeit des Sachkundenachweises:
6 Jahre ab Prüfungsdatum
(Verlängerung durch gesonderten 1-Tages Lehrgang möglich)
Abschluss: Nach Beendigung des Lehrgangs erfolgt eine Prüfung durch das Landesamt für Arbeitsschutz Brandenburg.
Bei erfolgreicher Prüfung erhalten die Teilnehmer das Zertifikat - Sachkundenachweis gemäß TRGS 519 Anlage 4c.
655,00 EUR (incl. Prüfungsgebühr der prüfenden Behörde).
Es sind keine besonderen Voraussetzungen zu erfüllen.