Asbest – Erwerb der Sachkunde nach Nr. 2.7 der TRGS 519 Anlage 4

Nutzen: Für Abbruch, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten an
- Asbestproduktem
- für Tätigkeiten geringer Exposition/Emission, Nr. 2.8 TRGS 519
- für Arbeiten geringen Umfangs, Nr. 2.10 TRGS 519 (auch an schwachgebundenen Asbestprodukten)

Der Lehrgang befähigt nach Prüfung vor der Arbeitsschutzbehörde des Landes Brandenburg
folgende Arbeiten im Bereich Asbest durchzuführen:
- Asbest-ASI-Arbeiten an Asbestzement
- an schwach gebundenen (Arbeiten geringen Umfangs) und sonstigen Asbestprodukten
- Abfallbehandlung Asbestprodukte.

Der erworbene Sachkundenachweis berechtigt zu Instandhaltungsarbeiten wie Wartung, Inspektion, Instandsetzung an Anlagen mit Asbestzement und an schwach gebundenen sonstigen Asbestprodukten.
Beispiele: Öffnen einer asbesthaltigen Kaminreinigungsöffnung, begehen asbesthaltiger Räume, öffnen von astbesthaltigen Brennkammern

Vorteile für Sie:
- Bundesweit gültig
- Behördlich vom Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit Land Brandenburg anerkannt
- Praxisnaher Lehrgang
- Mit Prüfung und Urkunde

  • Eigenschaften und Gesundheitsgefahren
  • Verwendung von Asbest
  • Vorschriften und Regelung für Tätigkeiten mit Asbest
  • Personelle Anforderungen
  • Sicherheitstechnische Maßnahmen
  • Persönliche Schutzausrüstung
  • Abfallbehandlung/Entsorgung asbesthaltiger Abfälle

Dauer: 18 Unterrichtsstunden

Abschluss: Nach Beendigung des Lehrgangs erfolgt eine Prüfung durch das Landesamt für Arbeitsschutz Brandenburg.
Bei erfolgreicher Prüfung erhalten die Teilnehmer das Zertifikat - Sachkundenachweis gemäß TRGS 519 Anlage 4c.

655,00 EUR (incl. Prüfungsgebühr der prüfenden Behörde).

Es sind keine besonderen Voraussetzungen zu erfüllen.

Ort:
Frankfurt (Oder)

Termin:
05.06.2024 bis 06.06.2024
Mi./Do.: 08:00 - 16:00 Uhr

Ort:
Hennickendorf

Termin:
24.06.2024 bis 25.06.2024
Mo./Di.: 08:00 - 16:00 Uhr