Asbest – Verlängerung der Sachkunde nach Nr. 2.7 der TRGS 519 Anlage 5

Nutzen: Fortbildungslehrgang nach der TRGS 519 Anlage 5 für Personen, die bereits die Sachkunde nach Nr. 2.7 der TRGS 519 Anlage 3 oder Anlage 4 erworben haben.

Mit der Überarbeitung der TRGS 519 im Jahr 2014 wurde die unbefristete Gültigkeit der Asbestsachkunde aufgehoben und auf einen Zeitraum von sechs Jahren begrenzt.
Erworbene Sachkundenachweise müssen bis spätestens sechs Jahre nach dem Abschluss des Lehrgangs (es gilt das Datum des Nachweises) aufgefrischt werden. Die Teilnehmer dieses Kurses erhalten eine sechsjährige Verlängerung der Berechtigung zu Abbruch-, Sanierungs- und Instandsetzungsarbeiten von Asbestzementprodukten als Sachkundige nach TRGS 519 Anlage 3 und Anlage 4.

Vorteile für Sie:
- Bundesweit gültig
- Behördlich vom Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit Land Brandenburg anerkannt
- Praxisnaher Lehrgang
- Mit schriftlichen Test und Urkunde

  • Asbest - Verwendung und Eigenschaften
  • Aktuelles aus Vorschriften- und Regelwerk
  • Hinweise zu Verwendungsbeschränkungen
  • Technische und organisatorische Maßnahmen
  • Persönliche Schutzausrüstung
  • Schriftlicher Test

Dauer: 8 Unterrichtsstunden

Abschluss: Nach Beendigung des Lehrgangs erfolgt eine schriftliche Prüfung. Danach erhalten Sie ein Zertifikat der Handwerkskammer Frankfurt (Oder) - Region Ostbrandenburg.

299,00 EUR

Vorhandener Sachkundenachweis nach Nr.2.7 der TRGS 519 Anlage 3 oder Anlage 4 der innerhalb der Geltungsdauer von sechs Jahren steht.

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