MEISTERAUSBILDUNG im Straßenbauerhandwerk Teile I + II


Mario Randasch

Weiterbildungsberater Meisterschule/Weiterbildung

Telefon: 0335 5554 - 207
Telefax: 0335 5554 - 203

mario.randasch@hwk-ff.de

Volkmar Zibulski

Ressortleiter Meisterschule/Weiterbildung

Telefon: 0335 5554 - 233
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Pflastern Sie Ihren Karriereweg

Ihr Glück liegt auf der Straße – das Netz leistungsfähiger Verkehrsadern ist Voraussetzung für die Mobilität unserer Zeit. Und, mit wachsendem Umweltbewusstsein steigt auch die Zahl von Fußgänger- und Beruhigungszonen in den Städten, die neu eingerichtet werden müssen. Gefragt ist hier aber nicht einfaches Zubetonieren, sondern geschmackvolles Gestalten mit Pflastersteinen und Platten.
Als Meister müssen Sie dabei die termingenaue und fachgerechte Ausführung der Arbeiten überwachen und das Kostenbudget im Blick behalten, darüber hinaus Kundenanforderungen sowie Sicherheits- und Umweltschutzrichtlinien einhalten.

Nach der Ausbildung stehen viele Handwerksgesellen und -gesellinnen oftmals vor der Frage – was kommt nach der Gesellenprüfung und wie kann es beruflich weitergehen. Warum nicht den Meister machen? Die Tätigkeitsfelder sind sowohl für angestellte als auch selbstständige Meister/-innen im Straßenbauerhandwerk vielfältig.
Sie übernehmen die technische und kaufmännische Betriebsführung und Aufgaben in der Betriebsorganisation, wirken bei der Personalplanung mit und unterstützen das Qualitätsmanagement. Weiterhin beraten sie die Kunden und bearbeiten Ausschreibungsunterlagen. Neben der Anfertigung von Entwurfsplanungen für Bauwerke, Bauwerksteile oder Detailkonstruktionen, kalkulieren Straßenbauermeister/-innen die Kosten und erstellen Kostenvoranschläge. Sie planen weiterhin den Materialbedarf und stellen sicher, dass Materialien, Maschinen und Geräte einsatzbereit sind und effizient genutzt werden. Als Meister/-i im Straßenbauerhandwerk geben Sie ihr fachliches Know-How und das Wissen aus mehreren Arbeitsjahren an den Fachkräftenachwuchs weiter.

Als Meister/-in beweist man nach wie vor Anspruch, Mut und eigenen Gestaltungswillen.
Deshalb „Ja“ zum Meister!


Die Lehrgangskosten und Prüfungsgebühren können über das Aufstiegs-BAföG mit bis zu 75% (einkommens- und vermögensunabhängig) rückzahlungsfrei gefördert werden.
Bei Gründung oder Übernahme eines Betriebes steigt die Förderung auf 100%.

Der Meistertitel ist für Handwerker das Werbemittel schlechthin.

Zum Lehrgangsinhalt, -ablauf und zu den finanziellen Fördermöglichkeiten beraten wir Sie gern persönlich.

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