Teile I und II im Straßenbauer-Handwerk

Nutzen: Mit der Meisterausbildung untermauern Sie Ihr technisches Know-How um fachliches, wirtschaftliches und unternehmerisches Wissen. Damit legen Sie den Grundstein um einen Handwerksbetrieb zu leiten, Führungsaufgaben zu übernehmen oder Lehrlinge auszubilden.

Einstiegsthemen:
  • Lernmethoden
  • Basiswissen Mathematik

Teil I:
  • Planung und Entwurf
  • Praktische Übung

Teil II:
  • Rechtsgrundlagen
  • Technische Mathematik
  • Technisches Zeichnen
  • Geologie und Bodenmechanik
  • Baustoffkunde, Baumaschinen und -geräte
  • Verkehrswegebau
  • Baustellensicherung, Unfallverhütung
  • Umwelt- und Naturschutz
  • Baukonstruktion
  • Betriebsorganisation
  • Auftragsabwicklung

Dauer: ca. 1100 Unterrichtsstunden

Die Unterrichtszeiten können in Ausnahmefällen von den geplanten Zeiten abweichen.
Die Teilnehmer werden rechtzeitig informiert.

Abschluss: Nach bestandener Prüfung der Teile I bis IV erhält der/die Teilnehmer/in den Meisterbrief.

Lehrgangskosten: ca. 7.600,00 EUR
Prüfungsgebühr: 680,00 EUR
(Bei der Finanzierung durch das Aufstiegs-BAföG können sich die Kosten verringern.)

Antrag auf Zulassung zur Prüfung: 40,00 EUR

Material- und Werkstattkosten für die praktische Prüfung: auf Anfrage in der Geschäftsstelle für das Meister- und Fortbildungsprüfungswesen (0335 5554221).

Die Lehrgangsgebühren sind an eine Mindestteilnehmerzahl von 10 Teilnehmern gebunden. Bei geringerer Teilnehmerzahl kann der Lehrgang abgesagt, terminlich verschoben oder mit einer Gebührenveränderung durchgeführt werden. In einem solchen Fall wird rechtzeitig informiert.

Die Lehrgangsgebühren werden in Raten berechnet.

Die Lehrgangskosten und Prüfungsgebühren können über das Aufstiegs-BAföG mit bis zu 75% (einkommens- und vermögensunabhängig) rückzahlungsfrei gefördert werden.
Bei Vollzeitfortbildungen wird mit einem Zuschussanteil von 100% (einkommens- und vermögensabhängig) zusätzlich der Unterhaltsbedarf gefördert.
Bei Gründung oder Übernahme eines Betriebes steigt die Förderung auf 100%.

Gern beraten wir Sie zu den finanziellen Fördermöglichkeiten persönlich.

Gesellen mit Abschluss im als Straßenbauer oder andere bestandene Gesellen-/Abschlussprüfung und mehrjährige berufliche Tätigkeit im Bereich des Straßenbau-Handwerks.

Zulassung: Zulassung zur Meisterprüfung nach § 49 HwO
1. Bestandene Gesellenprüfung in diesem Handwerk oder
2. bestandene Gesellenprüfung oder Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf plus mehrjährige Berufstätigkeit im Straßenbauer-Handwerk.

Über die Zulassung zur Prüfung entscheidet der Prüfungsausschuss der Handwerkskammer Frankfurt (Oder). Wir empfehlen Ihnen, sich von den Mitarbeitern der Geschäftsstelle für das Meister- und Fortbildungsprüfungswesen Tel.: (0335) 5554-220 vor der Lehrgangsanmeldung beraten zu lassen, wenn Sie nicht einen der vorstehend aufgeführten Abschlüsse besitzen.

Ort:
Frankfurt (Oder)

Termin:
28.11.2025 bis 26.06.2027
Fr.: 15:00 - 20:00 Uhr, Sa.: 08:00 - 15:00 Uhr (ca. 4 Wochen Vollzeit in Teil I