In der DGUV-Vorschrift 3 wird gefordert, dass Arbeiten an elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln nur von Elektrofachkräften oder unter deren Leitung und Aufsicht durchgeführt werden. Das bedeutet, dass für jeden kleinen elektrischen Handgriff eine ausgebildete Elektrofachkraft vor Ort sein muss. Werden diese Arbeiten ohne ausreichende Qualifikation ausgeführt, besteht hierbei kein Unfallschutz und für die erbrachte Arbeit kein Versicherungsschutz.
Profitieren Sie davon, Arbeiten an elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln selbst durchführen zu können. Die Handwerkskammer Frankfurt (Oder) bietet dazu die Qualifizierung zur Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten an. Sie oder Ihre Mitarbeiter/-innen erhalten hierbei das nötige Know-How und praktisches Wissen, um einfache elektrische Tätigkeiten selbst umzusetzen und die Befähigung den vorschriftsmäßigen Anschluss an ein vorhandenes elektrisches Verteilungsnetz herzustellen. Ein weiterer Schwerpunkt liegt in der Unfallverhütung und sicherem Arbeiten in Anlagen.
Wettbewerbsvorteile:
- Kostenreduzierung durch geringere Fremdleistungen
- Erhöhte Zufriedenheit Ihrer Kunden
- Kompakte Lösungen aus einer Hand
- Erhalt des Versicherungsschutzes Ihres Unternehmens
Lehrgangsinhalte: