Qualifizierung zur Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten, gewerkeübergreifend


In der DGUV-Vorschrift 3 wird gefordert, dass Arbeiten an elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln nur von Elektrofachkräften oder unter deren Leitung und Aufsicht durchgeführt werden. Das bedeutet, dass für jeden kleinen elektrischen Handgriff eine ausgebildete Elektrofachkraft vor Ort sein muss. Werden diese Arbeiten ohne ausreichende Qualifikation ausgeführt, besteht hierbei kein Unfallschutz und für die erbrachte Arbeit kein Versicherungsschutz.

Profitieren Sie davon, Arbeiten an elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln selbst durchführen zu können. Die Handwerkskammer Frankfurt (Oder) bietet dazu die Qualifizierung zur Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten an. Sie oder Ihre Mitarbeiter/-innen erhalten hierbei das nötige Know-How und praktisches Wissen, um einfache elektrische Tätigkeiten selbst umzusetzen und die Befähigung den vorschriftsmäßigen Anschluss an ein vorhandenes elektrisches Verteilungsnetz herzustellen. Ein weiterer Schwerpunkt liegt in der Unfallverhütung und sicherem Arbeiten in Anlagen.

Wettbewerbsvorteile:

  • Kostenreduzierung durch geringere Fremdleistungen
  • Erhöhte Zufriedenheit Ihrer Kunden
  • Kompakte Lösungen aus einer Hand
  • Erhalt des Versicherungsschutzes Ihres Unternehmens

Lehrgangsinhalte:

Volkmar Zibulski

Ressortleiter Meisterschule/Weiterbildung

Telefon: 0335 5554 - 233
Telefax: 0335 5554 - 203

volkmar.zibulski@hwk-ff.de

Mario Randasch

Weiterbildungsberater Meisterschule/Weiterbildung

Telefon: 0335 5554 - 207
Telefax: 0335 5554 - 203

mario.randasch@hwk-ff.de

Theorie:

  • Grundlagen Elektrotechnik
  • Gefahren und Wirkungen des Stroms
  • Schutzmaßnahmen gegen Berühren
  • Prüfung der Schutzmaßnahmen
  • Fach- und Führungsverantwortung
  • Maßnahmen zur Unfallverhütung, Grundlagen Erste Hilfe bei Elektrounfällen

Praxis:

  • Lesen und Erstellen einfacher Schaltpläne
  • Anschließen von elektrischen Betriebsmitteln
  • Aufbau von Schaltungen auf Montagewänden
  • Umgang mit Messgeräten inkl. Messübungen
  • Prüfen der durchgeführten Arbeiten
  • Arten von elektrischen Betriebsmitteln sowie deren Anschlussvarianten

Möglichkeiten der Lehrgangsförderung:

1. Über die aktuelle Weiterbildungsrichtlinie des Landes Brandenburg können 60% der Lehrgangskosten und Prüfungsgebühren für Beschäftigte gefördert werden. Anträge werden über die ILB gestellt.

2. Dieser Lehrgang ist für die Bildungsfreistellung anerkannt. Arbeitnehmer können also für die Tage, die in Vollzeit absolviert werden, bei ihrem Arbeitgeber Bildungsurlaub beantragen.

Zum Lehrgangsinhalt, -ablauf und zu den finanziellen Fördermöglichkeiten beraten wir Sie gern persönlich.

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