Teile I und II im Zimmerer-Handwerk
Nutzen: Mit der Meisterausbildung untermauern Sie Ihr technisches Know-How um fachliches, wirtschaftliches und unternehmerisches Wissen. Damit legen Sie den Grundstein um einen Handwerksbetrieb zu leiten, Führungsaufgaben zu übernehmen oder Lehrlinge auszubilden.
- Lernmethoden
- Basiswissen Mathematik
Teil I:
- Entwurfslehre
- Schifften
- Treppenbau
- Ausbau - Trockenbau
- CNC-Praktikum
Teil II:
- Technische Mathematik, Baustatik und Fertigungslehre
- Baustoffkunde, Bauphysik
- Baukonstruktion
- Dachausmittlung
- Rechnerischer Abbund, Vermessungslehre
- Bauvertragsrecht, Kalkulation, Verdingungswesen, Öffentliches Baurecht
- Unfallverhütung, Arbeitsschutz, Arbeitssicherheit, Umweltschutz
- Technische Betriebsführung
- CNC - Branchensoftware
Dauer: ca. 1000 Unterrichtsstunden
Ein eigener Computer ist von Vorteil.
Abschluss: Nach bestandener Prüfung der Teile I bis IV erhält der/die Teilnehmer/in den Meisterbrief.
Lehrgangskosten: ca. 9.900,00 EUR
Prüfungsgebühr: 680,00 EUR
Bei der Finanzierung durch das Aufstiegs-BAföG können sich die Kosten verringern.
empfohlene Fachliteratur/Software: ca. 255,00 EUR
Antrag auf Zulassung zur Prüfung: 40,00 EUR
Material- und Werkstattkosten für die praktische Prüfung: auf Anfrage in der Geschäftsstelle für das Meister- und Fortbildungsprüfungswesen (0335 5554220).
Die Lehrgangsgebühren sind an eine Mindestteilnehmerzahl von 10 Teilnehmern gebunden. Bei geringerer Teilnehmerzahl kann der Lehrgang abgesagt, terminlich verschoben oder mit einer Gebührenveränderung durchgeführt werden. In einem solchen Fall wird rechtzeitig informiert.
Die Lehrgangsgebühren werden in Raten berechnet.
Die Lehrgangskosten und Prüfungsgebühren können über das Aufstiegs-BAföG mit bis zu 75% (einkommens- und vermögensunabhängig) rückzahlungsfrei gefördert werden.
Bei Vollzeitfortbildungen wird mit einem Zuschussanteil von 100% (einkommens- und vermögensabhängig) zusätzlich der Unterhaltsbedarf gefördert.
Bei Gründung oder Übernahme eines Betriebes steigt die Förderung auf 100%.
Gern beraten wir Sie zu den finanziellen Fördermöglichkeiten persönlich.
Gesellen mit Abschluss im als Zimmerer oder andere bestandene Gesellen-/Abschlussprüfung und mehrjährige berufliche Tätigkeit im Bereich des Zimmerer-Handwerks.
Zulassung: Zulassung zur Meisterprüfung nach § 49 HwO
1. Bestandene Gesellenprüfung in diesem Handwerk oder
2. bestandene Gesellenprüfung oder Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf plus mehrjährige Berufstätigkeit im Zimmerer-Handwerk.
Über die Zulassung zur Prüfung entscheidet der Prüfungsausschuss der Handwerkskammer Frankfurt (Oder). Wir empfehlen Ihnen, sich von den Mitarbeitern der Geschäftsstelle für das Meister- und Fortbildungsprüfungswesen Tel.: (0335) 5554-220 vor der Lehrgangsanmeldung beraten zu lassen, wenn Sie nicht einen der vorstehend aufgeführten Abschlüsse besitzen.