Teile I und II im Straßenbauer – Handwerk
- Planung und Entwurf
- Praktische Übung
- Rechtsgrundlagen
- Technische Mathematik
- Technisches Zeichnen
- Geologie und Bodenmechanik
- Baustoffkunde, Baumaschinen und -geräte
- Verkehrswegebau
- Baustellensicherung, Unfallverhütung
- Umwelt- und Naturschutz
- Baukonstruktion
- Betriebsorganisation
- Auftragsabwicklung
Dauer: ca. 870 Unterrichtsstunden
ein eigener Computer ist von Vorteil
Abschluss: Handwerksmeister/ -in
Antrag auf Zulassung: 40,00 EUR Lehrgangspreis: ca. 7.200,00 EUR Prüfrungsgebühren: 640,00 EUR Material- und Werkstattkosten für die praktische Prüfung: auf Anfrage in der Geschäftsstelle für das Meister- und Foirtbildungsprüfungswesen (0335 5554220). Die Lehrgangsgebühren sind an eine Mindestteilnehmerzahl von 10 Teilnehmern gebunden. Bei geringerer Teilnehmerzahl kann der Lehrgang terminlich verschoben oder mit einer Gebührenveränderung durchgeführt werden. Die Lehrgangsgebühren werden in Raten berechnet.
Das Aufstiegs-BAföG bietet für alle neu beginnenden Aufstiegsfortbildungen deutlich verbesserte Konditionen. Ab August 2020 wird eine bis zu 75% rückzahlungsfreie Förderung der Lehrgangskosten und Prüfungsgebühren ermöglicht. Unterhalt bei Vollzeitlehrgängen sind einkommens- und vermögensabhängig. Die Beantragung der Förderung erfolgt beim für den Wohnsitz zuständigen Amt für Ausbildungsförderung.
Zulassung: Zulassung zur Meisterprüfung nach § 49 HwO 1. Bestandene Gesellenprüfung in diesem Handwerk oder 2. bestandene Gesellenprüfung oder Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf plus mehrjährige Berufstätigkeit im Straßenbauerhandwerk.