Teile I und II im Installateur- und Heizungsbauer-Handwerk
Nutzen: Ob als angestellte Führungskraft oder als selbständiger Unternehmer oder wollen Sie die Verantwortung für die berufliche Bildung von jungen Menschen übernehmen - mit der Meisterprüfung stehen Ihnen alle Möglichkeiten offen!
Die Aufstiegsfortbildung ist eine Investition, die sich auszahlt.
HEIZ DEINER KARRIERE RICHTIG EIN!
- Lernmethoden
- Basiswissen Mathematik
Teil I:
Meisterprüfungsprojekt
Teil II:
Sicherheits- und Instandhaltungstechnik
- Gas- und Abgasanlagen, Sicherheitsarmaturen in Leitungen und an Geräten,
- Trinkwasser-, Nichttrinkwasser- und Entwässerungsanlagen
- Ver- und Endsorgungsanlagen,
- System-, Steuerungs-, Regelungstechnik,
- Werk-, Hilfs-, Betriebsstoffe, Materialbe- und verarbeitung,
- Verbindungstechniken, Rohrleitungen und Kanäle,
- Anlagenkomponenten, Funktionsprüfungen, Fehlersuche
- Auftragsabwicklungsprozesse, qualitätssichernde Aspekte,
- Erstellung technischer Arbeitspläne,
- Schadensaufnahme, Instandsetzungslösungen, Vor- und Nachkalkulation
- Ermittlung betrieblicher Kosten,
- Personalentwicklungs- und -führungskonzepte, Marketingmaßnahmen,
- Einsatz von Informations- und Kommunikationssystemen,
- Betriebliches Qualitätsmanagement,
- Berufsbezogene Gesetze und Haftungsfragen,
- Arbeitssicherheit, Gesundheitsschutz, Umweltschutz,
- Betriebs- und Lagerausstattung, Logistik
Dauer: ca. 1.300 Unterrichtsstunden
Die Unterrichtszeiten können in Ausnahmefällen von den geplanten Zeiten abweichen.
Die Teilnehmer werden rechtzeitig informiert.
Ein Laptop ist erforderlich und zusätzlich Software von Hottgenroth.
Bestandteil des Lehrgangs ist der Abschluss
zur "Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten im SHK-Handwerk",
die Prüfung für die Sachkunde Hygieneschulung VDI 6022 - Schulung B,
der Lehrgang "Technische Regeln der Gasinstallation (TRGI)" und
der Lehrgang "Technische Regeln der Wasserinstallation (TRWI)".
Abschluss: Nach bestandener Prüfung der Teile I bis IV erhält der/die Teilnehmerin den Meisterbrief.
Lehrgangskosten: ca. 8.600,00 EUR
Prüfungsgebühr: 680,00 EUR
empfohlene Fachliteratur/Software: ca. 110,00 EUR
Antrag auf Zulassung zur Prüfung: 40,00 EUR
Material- und Werkstattkosten für die praktische Prüfung: auf Anfrage in der Geschäftsstelle für das Meister- und Fortbildungsprüfungswesen (0335 5554222).
Die Lehrgangsgebühren sind an eine Mindestteilnehmerzahl von 10 Teilnehmern gebunden. Bei geringerer Teilnehmerzahl kann der Lehrgang abgesagt, terminlich verschoben oder mit einer Gebührenveränderung durchgeführt werden. In einem solchen Fall wird rechtzeitig informiert.
Die Lehrgangsgebühren werden in Raten berechnet.
Die Lehrgangskosten und Prüfungsgebühren können über das Aufstiegs-BAföG mit bis zu 75% (einkommens- und vermögensunabhängig) rückzahlungsfrei gefördert werden.
Bei Vollzeitfortbildungen wird mit einem Zuschussanteil von 100% (einkommens- und vermögensabhängig) zusätzlich der Unterhaltsbedarf gefördert.
Bei Gründung oder Übernahme eines Betriebes steigt die Förderung auf 100%.
Gern beraten wir Sie zu den finanziellen Fördermöglichkeiten persönlich.
Gesellen mit Abschluss als Anlagenmechaniker bzw. Anlagenmechanikerin Sanitär/Heizung/Klima (SHK) oder andere bestandene Gesellen-/Abschlussprüfung und mehrjährige berufliche Tätigkeit im Bereich SHK
Zulassung: Zulassung zur Meisterprüfung nach § 49 HwO
1. Bestandene Gesellenprüfung in diesem Handwerk oder
2. bestandene Gesellenprüfung oder Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf plus mehrjährige Berufstätigkeit im Installateur- und Heizungsbauerhandwerk.
Über die Zulassung zur Prüfung entscheidet der Prüfungsausschuss der Handwerkskammer Frankfurt (Oder). Wir empfehlen Ihnen, sich von den Mitarbeitern der Geschäftsstelle für das Meister- und Fortbildungsprüfungswesen Tel.: (0335) 5554-220 vor der Lehrgangsanmeldung beraten zu lassen, wenn Sie nicht einen der vorstehend aufgeführten Abschlüsse besitzen.