Nachqualifizierung im Elektrohandwerk
Nutzen: Qualifizieren Sie Ihre an- oder ungelernten Mitarbeiter zu Fachkräften und nutzen bis zu 100% Fördermittel.
Sind in Ihrem Unternehmen an- und ungelernte Mitarbeiter mit mehrjähriger Berufserfahrung?
Dann unterstützen wir Sie gern und bereiten Ihre Mitarbeiter ganz gezielt auf die Gesellenprüfung im Elektrotechnikerhandwerk vor. Ein Gesellenabschluss kann Ihre Mitarbeiter zusätzlich motivieren und an Ihr Unternehmen binden.
Jeder Handwerksbetrieb weiß, dass es immer schwieriger wird, qualifizierten Nachwuchs zu finden. Warum nicht an- und ungelernte Mitarbeiter zu Fachkräften qualifizieren?
Ihre Mitarbeiter können auch ohne Berufsausbildungsverhältnis zur Gesellenprüfung zugelassen werden. Und zwar dann, wenn deren Berufserfahrung mindestens das Eineinhalbfache der Regelausbildungszeit beträgt (§ 45 Absatz 2 BBiG).
Für Betriebe kann es also eine Option sein, An- oder Ungelernte zur Gesellenprüfung zu führen. Für die gezielte Vorbereitung auf die Gesellenprüfung von an- und ungelernten Beschäftigten ohne Berufsabschluss entwickelt die Handwerkskammer spezielle Lehrgänge, die wesentliche Kenntnisse und Fertigkeiten im betreffenden Handwerk beinhalten und somit gezielt auf die Gesellenprüfung vorbereiten. Die Lehrgangsgebühren können durch die Bundesagentur für Arbeit bis zu 100 Prozent übernommen werden. Weiterhin können im Bedarfsfall auch Lohnzahlungen bis 100 Prozent erstattet werden. Gern unterstützen wir Sie bei der Antragsstellung.
Qualifizierungsschwerpunkte:
- Grundlagen der Elektrotechnik
- Wechsel- und Drehstromtechnik
- Grundlagen der Elektronik
- Schaltungstechnik
- Reparatur von elektrischen Schaltungen und Geräten/Anlagen
- Elektrische Anlagen
- Leistungselektronik
- Regelungs- und Steuerungstechnik
- Programmierung von Steuerungen (SPS)
- Planen von Arbeitsabläufen, Disposition von Material und Werkzeug
Dauer: 504 Unterrichtsstunden
Wir beraten Sie individuell zu
- Ihren Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung ( nach§ 37 Abs. 2 HWO und § 45 Abs. 2 BBiG),
- notwendigen Rahmenbedingungen für die erfolgreiche Teilnahme und
- den Möglichkeiten der Förderung der Kursgebühren und Nebenkosten.
Abschluss: Gesellenbrief
4.600,10 EURO
Der Lehrgang ist AZAV-zertifiziert und kann mit einem Bildungsgutschein der Bundesagentur für Arbeit gefördert werden.
- Mindestens das Eineinhalbfache der Ausbildungsdauer liegt als Berufserfahrung vor (ca. 5 Jahre).
- Oder die berufliche Handlungsfähigkeit kann auf eine andere Art und Weise nachgewiesen werden (z.B.
Lehrgänge, sonstige Qualifikationen etc.).
- Gern beraten wir Sie zu den Voraussetzungen.