Mario Randasch

Weiterbildungsberater Meisterschule/Weiterbildung

Telefon: 0335 5554 - 207
Telefax: 0335 5554 - 203

mario.randasch@hwk-ff.de

Ab 2025: Die Elektronische Rechnung wird Pflicht im B2B-Bereich (Firma zu Firma).

Bereits seit 2020 müssen alle Rechnungen für öffentliche Aufträge zwingend elektronisch ausgestellt und übermittelt werden. In Zukunft sollen alle Unternehmen in Deutschland untereinander nur noch E-Rechnungen stellen. Sie bekommen die Vorsteuer dann nicht mehr aus Papierrechnungen, sondern nur aus elektronischen Rechnungen.

Die Bundesregierung plant als Starttermin für die E-Rechnungs-Pflicht den 1. Januar 2025. Ab diesem Tage müssen nach den aktuellen Plänen alle Unternehmen elektronische Rechnungen empfangen können; für die Erstellung und Versendung von elektronischen Rechnungen sollen die Betriebe nach den Plänen noch ein Jahr mehr Zeit erhalten und damit spätestens ab dem 1. Januar 2026 eigene Rechnungen nur noch elektronisch versenden dürfen.

E-Rechnungen sind keine pdf-Dokumente!
Denn bei der elektronischen Rechnung handelt es sich keinesfalls um pdf-Dokumente, wie sie viele Betriebe bereits per E-Mail verschicken. Bei einer E-Rechnung werden die Rechnungsdaten vielmehr als strukturierter Datensatz an den Empfänger übermittelt. Optisch ähnelt dieser Datensatz einer html-Seite im Internet. Der Rechnungsempfänger kann die Daten mit entsprechender Software in seiner Buchhaltung weiterverarbeiten.

In unserem Online-Seminar lernen Sie, wie man elektronische Rechnungen erstellt, übermittelt und rechtskonform archiviert. Das Seminar vermittelt praxisnah und sachkundig anhand von Beispielen.

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Schon seit 27. November 2020 müssen alle Rechnungen für öffentliche Aufträge gemäß § 11 Abs. 2 und 3 der E-Rechnungs-Verordnung (10/2017) zwingend elektronisch ausgestellt und übermittelt werden. Ausgenommen sind nur Direktaufträge bis zu einer Bagatellgrenze von 1.000 Euro. Für alles, das darüber hinausgeht, gilt ein PDF-Dokument als E-Mail-Anhang nicht als E-Rechnung. Denn: unter einer elektronischen Rechnung versteht der Gesetzgeber eine Rechnung, die in einem strukturierten Datensatz erstellt und so auch übermittelt und empfangen wird. Nur auf diesem Weg können mit öffentlichen Stellen noch Geschäfte gemacht werden.

Natürlich bringt die Umstellung für die Unternehmen zunächst Aufwand und Mehrarbeit. Doch hat sie auch Vorteile: Sind die Prozesse eingespielt und funktioniert die Technik, dann senkt die E-Rechnung nachgewiesenermaßen den Arbeitsaufwand und die Kosten für die Rechnungslegung. Besonders wichtig: elektronische Rechnungen werden deutlich schneller bezahlt! Im Übrigen: nicht nur in Deutschland, sondern auch europaweit kommt die elektronische Rechnung!

In unserem Online-Seminar lernen Sie, wie man elektronische Rechnungen erstellt, übermittelt und rechtskonform archiviert. Das Seminar vermittelt praxisnah und sachkundig anhand von Beispielen.

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