E-Rechnung ist jetzt Pflicht für öffentliche Aufträge


Mario Randasch

Weiterbildungsberater Meisterschule/Weiterbildung

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Schon seit 27. November 2020 müssen alle Rechnungen für öffentliche Aufträge gemäß § 11 Abs. 2 und 3 der E-Rechnungs-Verordnung (10/2017) zwingend elektronisch ausgestellt und übermittelt werden. Ausgenommen sind nur Direktaufträge bis zu einer Bagatellgrenze von 1.000 Euro. Für alles, das darüber hinausgeht, gilt ein PDF-Dokument als E-Mail-Anhang nicht als E-Rechnung. Denn: unter einer elektronischen Rechnung versteht der Gesetzgeber eine Rechnung, die in einem strukturierten Datensatz erstellt und so auch übermittelt und empfangen wird. Nur auf diesem Weg können mit öffentlichen Stellen noch Geschäfte gemacht werden.

Natürlich bringt die Umstellung für die Unternehmen zunächst Aufwand und Mehrarbeit. Doch hat sie auch Vorteile: Sind die Prozesse eingespielt und funktioniert die Technik, dann senkt die E-Rechnung nachgewiesenermaßen den Arbeitsaufwand und die Kosten für die Rechnungslegung. Besonders wichtig: elektronische Rechnungen werden deutlich schneller bezahlt! Im Übrigen: nicht nur in Deutschland, sondern auch europaweit kommt die elektronische Rechnung!

In unserem Online-Seminar lernen Sie, wie man elektronische Rechnungen erstellt, übermittelt und rechtskonform archiviert. Das Seminar vermittelt praxisnah und sachkundig anhand von Beispielen.

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