Programm KOMPASS – Kompakte Hilfe für Soloselbstständige


Das Programm „KOMPASS – Kompakte Hilfe für Solo-Selbstständige“ startete am 17. Juli 2023.

Auch in Nicht-Krisenzeiten geraten Solo-Selbstständige immer wieder in existenzielle Gefährdungslagen. Neben den nötigen zeitlichen und personellen Ressourcen fehlt es ihnen oft auch an grundlegenden Kenntnissen, um sich krisenfest und gegenüber der Konkurrenz wettbewerbsfähig aufzustellen. Unsicherheit und Angst vor Verschuldung oder Insolvenz sind ständige Begleiter. Wichtige mittel- und langfristige Aufgaben wie Digitalisierung treten häufig in den Hintergrund. Durch KOMPASS sollen Solo-Selbstständige bei der Erhöhung der Bestandsfestigkeit ihres Geschäftsmodells unterstützt werden. Schlüssel dazu soll ein unbürokratisches und niedrigschwelliges Verfahren für den Zugang zu Qualifizierungsleistungen sein.
Im Kern sollen Programmteilnehmende durch zentrale Weiterbildungsmaßnahmen in die Lage versetzt werden, ihr Geschäftsmodell nach Möglichkeit krisenfest(er) und zukunftsfähiger zu gestalten.

Was ist KOMPASS?

Das ESF-Plus-Programm, das durch das Bundes­ministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) und die Europäische Union gefördert wird ist ein gesetzlich geregeltes Förderangebot für Soloselbstständige und Freiberufler/-innen, die eine individuelle Weiterbildung und Qualifizierung anstreben.

Ziele:

Erhöhung der Bestandsfestigkeit des Geschäftsmodells

  • zur Weiterentwicklung der selbstständigen Tätigkeit
  • zur krisenfesteren und zukunftsfähigeren Gestaltung des Geschäftsmodells
  • zur Erweiterung der Kompetenzen für das Unternehmen
  • zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit

Wer hat Anspruch?

Soloselbstständige / freiberuflich Tätige die heute:

  • mindestens 2 Jahre am Markt tätig
  • maximal 1 Vollzeitäquivalent an Mitarbeitenden

Wie wird gefördert?

Erstattung der Qualifizierungskosten

  • Erstattung von 90 % der nachgewiesenen Kosten von bis zu 5.000€, somit bis zu 4.500€ Förderung, ermöglicht

Was wird gefördert?

Kosten der Qualifizierung / Weiterbildung

  • Förderung ist einmal innerhalb von 12 Monaten möglich und muss innerhalb von sechs Monaten abgeschlossen werden.
  • mit mindestens 20 Stunden Umfang

Geltungsdauer:
Start der Richtlinie ist der 17. Juli 2023.
Die Richtlinie tritt am 30. April 2026 außer Kraft.

Kontakt
in der Handwerkskammer Frankfurt (Oder),
Region Ostbrandenburg:

Telefon: 0335 5554-200
E-Mail: weiterbildung@hwk-ff.de

Bei wem wird der Anspruch geltend gemacht (Anlaufstelle Brandenburg)?

STIC Wirtschaftsfördergesellschaft
Märkisch-Oderland mbH
Sascha Pohlan
Garzauer Chaussee 1a, 15344 Strausberg
Telefon: +49 (0) 03341 – 335 3723
E-Mail: s.pohlan@stic.de

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