Teile I und II im Tischler-Handwerk

Nutzen: Tischler und Schreiner - Holz ist Ihr Metier.
In der Meisterschule vermitteln wir Ihnen das notwendige Wissen in der Auftragsabwicklung und der Betriebsführung. So besitzen Sie das notwendige Handwerkszeug, um die Fachkräfte und den Fachkräftenachwuchs zu koordinieren und zu steuern. Sie sind verantwortlich für die Planung, die Kalkulation, das Marketing und den betriebswirtschaftlichen Erfolg.

Einstiegsthemen:
  • Lernmethoden
  • Basiswissen Mathematik

Teil I:
  • Maschinenlehrgang
  • Möbelbau
  • Fensterbau
  • Türenbau
  • Treppenbau

Teil II:
  • Grundlagen
  • Grundlagen EDV
  • Werkstoffe
  • Gestaltung und Konstruktion
  • Betriebsplanung und -einrichtung
  • Verfahrenstechnik
  • Angewandte Betriebsorganisation
  • Angewandte Kostenrechnung
  • VOB

Dauer: ca. 960 Unterrichtsstunden

Die Unterrichtszeiten können in Ausnahmefällen von den geplanten Zeiten abweichen.
Die Teilnehmer werden rechtzeitig informiert.

Abschluss: Nach bestandener Prüfung der Teile I bis IV erhält der/die Teilnehmer/in den Meisterbrief.

Lehrgangskosten: ca. 7.800,00 EUR
Prüfungsgebühr: 640,00 EUR
(Bei der Finanzierung durch das Aufstiegs-BAföG können sich die Kosten verringern.)

empfohlene Fachliteratur: ca. 200,00 EUR

Antrag auf Zulassung zur Prüfung: 40,00 EUR

Material- und Werkstattkosten für die praktische Prüfung: auf Anfrage in der Geschäftsstelle für das Meister- und Fortbildungsprüfungswesen (0335 5554220).

- Die Lehrgangsgebühren sind an eine Mindestteilnehmerzahl von 10 Teilnehmern gebunden. Bei geringerer Teilnehmerzahl kann der Lehrgang abgesagt, terminlich verschoben oder mit einer Gebührenveränderung durchgeführt werden. In einem solchen Fall wird rechtzeitig informiert.
- Die Lehrgangsgebühren werden in Raten berechnet.

Die Lehrgangskosten und Prüfungsgebühren können über das Aufstiegs-BAföG mit bis zu 75% (einkommens- und vermögensunabhängig) rückzahlungsfrei gefördert werden.
Bei Vollzeitfortbildungen wird mit einem Zuschussanteil von 100% (einkommens- und vermögensabhängig) zusätzlich der Unterhaltsbedarf gefördert.
Bei Gründung oder Übernahme eines Betriebes steigt die Förderung auf 100%.

Gern beraten wir Sie zu den finanziellen Fördermöglichkeiten persönlich.

Gesellen mit Abschluss im Tischler- bzw. Schreinerhandwerk oder andere bestandene Gesellen-/Abschlussprüfung und mehrjährige berufliche Tätigkeit im Bereich Tischler- bzw. Schreinerhandwerk

Zulassung: Zulassung zur Meisterprüfung nach § 49 HwO
1. Bestandene Gesellenprüfung in diesem Handwerk oder
2. bestandene Gesellenprüfung oder Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf plus mehrjährige Berufstätigkeit im Tischler- und Schreinerhandwerk.

Über die Zulassung zur Prüfung entscheidet der Prüfungsausschuss der Handwerkskammer Frankfurt (Oder). Wir empfehlen Ihnen, sich von den Mitarbeitern der Geschäftsstelle für das Meister- und Fortbildungsprüfungswesen Tel.: (0335) 5554-220 vor der Lehrgangsanmeldung beraten zu lassen, wenn Sie nicht einen der vorstehend aufgeführten Abschlüsse besitzen.

Ort:
Frankfurt (Oder)

Termin:
24.05.2024 bis 23.01.2026
Fr. 15:00 - 20:00 Uhr, Sa. 08:00 - 15:00 Uhr, 5 Wo. Vollzeit im Teil I

Ort:
Frankfurt (Oder)

Termin:
04.09.2026 bis 26.02.2028
Fr. 15:00 - 20:00 Uhr, Sa. 08:00 - 15:00 Uhr, 5 Wo. Vollzeit im Teil I