Teile I und II im Land- und Baumaschinenmechatroniker-Handwerk

Teil I - Fachpraktischer Teil
  • Maschinentechnik und Instandsetzung,
  • Entwerfen und Aufbau von Hydraulik- oder Pneumatikanlagen,
  • Diagnose; Fehlersuche und Instandhaltung an Fahrzeugen,
  • Maschinen, Geräten und Anlagen,
  • Motormanagement, Dieseltechnik,
  • Komfort-, Informations- und Kontrollsysteme,
  • Antriebssysteme und Elektroanlagen,
  • Metallbearbeitung, Planung der Instandsetzung von Rahmen,
  • Schweißverbindungen,
  • Plattieren bzw. Auftragen verschleißfester Oberflächenschichten für Bodenbearbeitungswerkzeuge,
  • thermische Trennverfahren für Metalle und Nichteisenmetalle nach geometrischen Vorgaben

Teil II - Fachtheoretischer Teil
  • Gewerkespezifische mathematische - physikalische Grundlagen
  • Maschinentechnik, Instandhaltungstechnik
  • Auftragsabwicklung, Betriebsführung und -organisation


Zusätzlich zum Kurs ist vor Ort und nach Absprache der Erwerb der Schweißerprüfung buchbar. Nach erfolgreicher Schweißerprüfung ist je nach Werkstoff, die Ausstellung der Prüfungsbescheinigungen gemäß DIN EN 287 oder ISO 9606 möglich.

Dauer: 840 UE

Abschluss: Handwerksmeister/-in

ca. 8.400,00 EUR

Die Lehrgangskosten und Prüfungsgebühren können über das Aufstiegs-BAföG mit bis zu 75% (einkommens- und vermögensunabhängig) rückzahlungsfrei gefördert werden.
Bei Vollzeitfortbildungen wird mit einem Zuschussanteil von 100% (einkommens- und vermögensabhängig) zusätzlich der Unterhaltsbedarf gefördert.
Bei Gründung oder Übernahme eines Betriebes steigt die Förderung auf 100%.

Gern beraten wir Sie zu den finanziellen Fördermöglichkeiten persönlich.

Zulassung: Zulassung zur Meisterprüfung nach § 49 HwO
1. Bestandene Gesellenprüfung in diesem Handwerk oder
2. bestandene Gesellenprüfung oder Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf plus mehrjährige Berufstätigkeit.

Zulassung: Über die Zulassung zur Prüfung entscheidet der Prüfungsausschuss der Handwerkskammer Frankfurt (Oder). Wir empfehlen Ihnen, sich von den Mitarbeitern der Geschäftsstelle für das Meister- und Fortbildungsprüfungswesen Tel.: (0335) 5554-220 vor der Lehrgangsanmeldung beraten zu lassen, wenn Sie nicht einen der vorstehend aufgeführten Abschlüsse besitzen.

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