Teile I und II im Land- und Baumaschinenmechatroniker-Handwerk
- Maschinentechnik und Instandsetzung,
- Entwerfen und Aufbau von Hydraulik- oder Pneumatikanlagen,
- Diagnose; Fehlersuche und Instandhaltung an Fahrzeugen,
- Maschinen, Geräten und Anlagen,
- Motormanagement, Dieseltechnik,
- Komfort-, Informations- und Kontrollsysteme,
- Antriebssysteme und Elektroanlagen,
- Metallbearbeitung, Planung der Instandsetzung von Rahmen,
- Schweißverbindungen,
- Plattieren bzw. Auftragen verschleißfester Oberflächenschichten für Bodenbearbeitungswerkzeuge,
- thermische Trennverfahren für Metalle und Nichteisenmetalle nach geometrischen Vorgaben
- Gewerkespezifische mathematische - physikalische Grundlagen
- Maschinentechnik, Instandhaltungstechnik
- Auftragsabwicklung, Betriebsführung und -organisation
Dauer: 800 UE
Die Meisterausbildung Land- und Baumaschinenmechatroniker/-in Teile I und II werden von der Handwerkskammer Potsdam durch. Für weitere Informationen und für die Lehrgangstermine nutzen Sie bitte nachfolgenden Link. https://www.hwk-potsdam.de/kurse/meisterausbildung-land-und-baumaschinenmechatroniker-in-9,0,coursedetail.html?id=300651&search-onr=9
Abschluss: Handwerksmeister/-in
ca. 4.900,00 EUR
Die Lehrgangskosten und Prüfungsgebühren können über das Aufstiegs-BAföG mit bis zu 75% (einkommens- und vermögensunabhängig) rückzahlungsfrei gefördert werden. Bei Vollzeitfortbildungen wird mit einem Zuschussanteil von 100% (einkommens- und vermögensabhängig) zusätzlich der Unterhaltsbedarf gefördert. Bei Gründung oder Übernahme eines Betriebes steigt die Förderung auf 100%. Gern beraten wir Sie zu den finanziellen Fördermöglichkeiten persönlich.
Zulassung: Zulassung zur Meisterprüfung nach § 49 HwO 1. Bestandene Gesellenprüfung in diesem Handwerk oder 2. bestandene Gesellenprüfung oder Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf plus mehrjährige Berufstätigkeit.
Zulassung: Über die Zulassung zur Prüfung entscheidet der Prüfungsausschuss der Handwerkskammer Frankfurt (Oder). Wir empfehlen Ihnen, sich von den Mitarbeitern der Geschäftsstelle für das Meister- und Fortbildungsprüfungswesen Tel.: (0335) 5554-220 vor der Lehrgangsanmeldung beraten zu lassen, wenn Sie nicht einen der vorstehend aufgeführten Abschlüsse besitzen.