Teile I und II im Kosmetiker-Handwerk
Nutzen: Setzen Sie sich von ihrer Konkurrenz ab und erlangen den Meistertitel im Kosmetikerhandwerk. Dadurch erhält dieses Handwerk eine enorme Aufwertung. Nach Anlage B der Handwerksordnung bleibt es weiterhin ein zulassungsfreies Handwerk.
Für Kosmetikerinnen und Kosmetiker ergeben sich nun vielfältigere Aufstiegsmöglichkeiten, die bisher nicht erreichbar waren. Sie haben somit die Chance eine der höchsten nichtakademischen Qualifikationen in Deutschland zu erlangen. Der Abschluss "Meister/-in im Kosmetikerhandwerk" befindet sich auf Stufe 6 des Deutschen Qualifikationsrahmens und ist mit einem Bachelor-Abschluss gleichwertig.
- Lernmethoden
- Basiswissen Mathematik
Teil I:
- Meisterprüfungsprojekt
- Situationsaufgabe und Fachgespräch
Teil II:
- Handlungsfeld 1: Kosmetische Dienstleistungen
- Physiognomie und Typologie, Dermatologie und Allergologie
- Material- und Werkstoffkunde, chemische Grundlagen
- Farb-, Stil- und Formenlehre, Kunden- und Typberatung
- Massagetechniken und -mittel
- Problemzonenbehandlung
- Hand- und Fußpflege, Nagelbehandlung und -design
- Gesichts- und Körperkonturierung, Permanent Make up
- Depilations- und Epilationsverfahren
- Gesundheits-, Bewegungs- und Ernährungsberatung
Handlungsfeld 2: Management eines Kosmetikinstituts
- Auftragsabwicklung, Betriebsführung und -organisation
- Material- und Gerätekunde
- Arbeits-, Umwelt- und Gesundheitsschutz, Hygienemanagement
- Haftungsausschluss, Salonkonzept entwickeln
- Kosten-Leistungsrechnung, Kalkulation
- Personalmanagement, Marketing, Qualitätsmanagement
- Betriebs- und Lagerausstattung, Informations- und Kommunikationssysteme
Dauer: ca. 600 Unterrichtsstunden
Abschluss: Nach bestandener Prüfung der Teile I bis IV erhält der/die Teilnehmer/in den Meisterbrief.
Lehrgangskosten: ca. 5.600,00 EUR
Bildungsgutschein - über die Agentur für Arbeit ist möglich.
Prüfungsgebühr: ca. 700,00 EUR
Bei der Finanzierung durch das Aufstiegs-BAföG können sich die Kosten auf 1.260 EUR verringern.
Material- und Werkstattkosten für die praktische Prüfung: auf Anfrage in der Geschäftsstelle für das Meister- und Fortbildungsprüfungswesen (0335 5554221).
Die Lehrgangsgebühren sind an eine Mindestteilnehmerzahl von 8 Teilnehmern gebunden. Bei geringerer Teilnehmerzahl kann der Lehrgang abgesagt, terminlich verschoben oder mit einer Gebührenveränderung durchgeführt werden. In einem solchen Fall wird rechtzeitig informiert.
Die Lehrgangsgebühren werden in Raten berechnet.
Die Lehrgangskosten und Prüfungsgebühren können über das Aufstiegs-BAföG mit bis zu 75% (einkommens- und vermögensunabhängig) rückzahlungsfrei gefördert werden.
Bei Vollzeitfortbildungen wird mit einem Zuschussanteil von 100% (einkommens- und vermögensabhängig) zusätzlich der Unterhaltsbedarf gefördert.
Bei Gründung oder Übernahme eines Betriebes steigt die Förderung auf 100%.
Gern beraten wir Sie zu den finanziellen Fördermöglichkeiten persönlich.
Zulassung: Zulassung zur Meisterprüfung nach § 49 HwO
1. Bestandene Gesellenprüfung in diesem Handwerk oder
2. bestandene Gesellenprüfung oder Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf plus mehrjährige Berufstätigkeit im Kosmetikerhandwerk.
Über die Zulassung zur Prüfung entscheidet der Prüfungsausschuss der Handwerkskammer Frankfurt (Oder). Wir empfehlen Ihnen, sich von den Mitarbeitern der Geschäftsstelle für das Meister- und Fortbildungsprüfungswesen Tel.: (0335) 5554-220 vor der Lehrgangsanmeldung beraten zu lassen, wenn Sie nicht einen der vorstehend aufgeführten Abschlüsse besitzen.