SK für Tätigkeiten an KFZ-Klimaanlagen nach Chemikalien-Klimaschutzverordnung / (EG) Nr. 307/2008

Nutzen: Nachdem man schon ohne entsprechenden Sachkundenachweis keine Reparaturen an Airbags vornehmen darf, trifft dies nun auch für Klimaanlagen zu.

Die Handwerkskammer Frankfurt (Oder) - Region Ostbrandenburg ist nach § 5 der Chemikalien-Klimaschutzverordnung zur Durchführung der Sachkundeschulungen berechtigt.

Der Lehrgang vermittelt nicht nur das grundlegende Prinzip einer Klimaanlage, sondern zeigt auch auf, wie Fehler diagnostiziert werden können.

Nach der Erlangung der Sachkunde ist der Teilnehmer berechtigt, folgende Tätigkeiten an Kraftfahrzeug-Klimaanlagen durchzuführen:
- Wartung und Reparaturarbeiten
- Entleeren von und Befüllen mit Kältemitteln
- Dichtheitskontrollen

  • Umweltauswirkung
  • Europäische und nationale Gesetzgebung
  • Abfallrechtliche Vorschriften - Gesetzliche Grundlagen
  • Physikalische Grundlagen
  • Aufbau und Funktion der Klimaanlage
  • Reparatur- und Wartungsarbeiten an Klimaanlagen
  • Zukünftige Klimaanlagentechnologie
  • Aufbau von Klimaanlagen-Servicegeräten (R134a, R1234yf)
  • Rückgewinnung von Kältemitteln

Dauer: 9 Unterrichtsstunden

Abschluss: Nach Beendigung des Lehrgangs erhalten Sie ein Zertifikat der TAK.

180,00 € (einschließlich TAK-Zertifikat, Unterrichtsmittel und Versorgung)

Meister und Gesellen sowie Mitarbeiter mit Berufserfahrung aus dem KFZ-Handwerk.

Ort:
Hennickendorf

Termin:
02.05.2024 bis 02.05.2024
Mo.: 07:00 - 19:00 Uhr