Das Handwerk leistet einen entscheidenden Beitrag zur industriellen Fertigung zahlreicher Güter. Der streng überarbeitete Zulieferkatalog bietet leistungsfähigen Betrieben eine Plattform, um sich der Industrie und anderen potentiellen Kooperationspartnern vorzustellen.

Im Zulieferkatalog präsentieren sich mehr als 3.000 Zulieferunternehmen und technische Dienstleister aus dem Handwerk mit ihrem vielfältigen und breiten Produkt- und Leistungsspektrum. Der Zulieferkatalog erschließt diesen handwerklichen Zulieferern neue Abnehmerkreise im regionalen und überregionalen Umfeld. Der Zulieferkatalog bietet eine einfache Recherche nach Zulieferbetrieben und ihren Produkten bzw. spezifischen Dienstleistungen. Ergänzt werden diese betriebsbezogenen Informationen um Kompetenzen, Befähigungen, Referenzen und Zertifikate der Betriebe. Durch eine professionelle Präsentation des gelisteten Unternehmens im Zulieferkatalog des Deutschen Handwerks verbessern sich Absatzchancen und Kunden finden schnell den passenden Zulieferer.

Im Gegensatz zum bisherigen „Zuliefer- und Dienstleistungskatalog“ richtet sich der neue Katalog in erster Linie an Betriebe, die die teilweise sehr hohen Anforderungen der Industrie (Qualitätsmanagement, Umweltmanagement etc.) erfüllen können.

Die Eintragung und Aktualisierung ist kostenfrei und erfolgt ausschließlich elektronisch. Interessierte Betriebe können mit Hilfe der u. g. Anleitung ihre Daten online eingeben und der Handwerkskammer zur Eintragung vorschlagen. Die Prüfung und Freischaltung erfolgt durch die Zulieferbeauftragte der Kammer. Diese unterstützt bei Problemen und übernimmt auf Wunsch auch das Bearbeiten und Hochladen von Logo- und Bilddateien.

In bestimmten Abständen (etwa 2 x jährlich) werden die eingetragenen Betriebe per E-Mail aufgefordert, ihre Daten zu prüfen und ggf. zu aktualisieren.

Betriebe, die aufgrund ihrer Größe oder ihres Gewerkes keine Eintragungsgrundlage sehen, können sich kostenfrei in die Handwerkersuche aufnehmen lassen. Einen entsprechenden Registrierungsantrag für die “Handwerkersuche” finden Sie hier.

Henrik Klohs

Beauftragter für Innovation und Technologie

Telefon: 0335 5619 - 122
Telefax: 0335 5619 - 123

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Qualität zahlt sich aus! Die Qualitätsauszeichnung Berlin-Brandenburg “Qualität und guter Service aus der Hauptstadtregion”

Die Bewerbung um die Qualitätsauszeichnung ist für alle Klein- und Kleinstbetriebe interessant, die ihre Unternehmensentwicklung durch Anwendung von Qualitätsmanagementmethoden voranbringen wollen – und dafür auch eine gewisse Anerkennung durch eine öffentliche Würdigung mit einer Urkunde und die Verwendung des Logos zu Marketingzwecken erfahren sollen.

Das Verfahren sieht folgende Schritte vor:

  • Bewerbung mit Selbstbewertung
  • Vor-Ort-Besuch mit Entscheidung über Auszeichnung
  • Auszeichnung im Rahmen einer geeigneten Veranstaltung
  • Abschluss einer Entwicklungsvereinbarung (optional) zur weiteren Betreuung/Beratung

Schon die im Bewerbungsverfahren vorgesehene Selbstbeurteilung hilft den Bewerbern, die Unternehmens­struktur ganzheitlich zu durchdenken und Potenziale für Verbesserungen und Weiterentwicklungen zu erkennen. Die klar strukturierten Kategorien zur Bewertung des Entwicklungsstandes (Reifegrad) eines Unternehmens sind hierbei:

  1. Kunden und Markt verstehen
  2. Leistung erbringen
  3. Mit Mitarbeitern und Partnern arbeiten
  4. Ressourcen steuern
  5. Finanzen steuern
  6. Planen und entwickeln
  7. Regeln einhalten

Beim Vor-Ort-Besuch werden dann die vorliegende Selbstbewertung eingeschätzt und besondere Stärken und Entwicklungspotenziale herausgearbeitet.

Sind die Auszeichnungskriterien erfüllt, erfolgt die Übergabe der Urkunde zur Qualitätsauszeichnung im Rahmen einer geeigneten Veranstaltung, um den erreichten Entwicklungsstand des Unternehmens zu würdigen.

Darüber hinaus kann eine Entwicklungsvereinbarung abgeschlossen werden, in der die weitere Betreuung und Beratung zu Qualitätsmanagementfragen fixiert wird.

Die Kriterien der Qualitätsauszeichnung stehen inhaltlich in Übereinstimmung mit den Anforderungen der DIN EN ISO 9001 (Normung von QMS, Grundlage zur Zertifizierung) sowie des EFQM-Modells. Das heißt, sie sind gewissermaßen aufwärtskompatibel.

Fordern Sie Ihre Bewerbungsunterlagen an und erkunden und verbessern Sie den Entwicklungsstand Ihres Unternehmens, indem Sie sich am Bewerbungsverfahren zur Qualitätsauszeichnung „Qualität und guter Service aus der Hauptstadtregion“ beteiligen. Die Anwendung von Qualitätsmanagementmethoden zahlt sich in jedem Fall aus!

Henrik Klohs

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Das Mittelstand-Digital Zentrum Handwerk (MDZ H) unterstützt den handwerklichen Mittelstand entsprechend seiner individuellen Anforderungen mit der Entwicklung von Informations-, Umsetzungs-, Qualifizierungs- und Vernetzungsangeboten rund um die Themen der digitalen Transformation. Auf regionaler und nationaler Ebene richten sich die Angebote des Zentrums neben der Wissensvermittlung und Umsetzungsunterstützung auch auf den Austausch und die Vernetzung von Unternehmen untereinander. Das Ziel ist die expert*innengestützte gegenseitige Befähigung von Betrieben in Digitalisierungsfragen.

Das MDZ H ist deutschlandweit an 12 Standorten vertreten und stellt in sechs Schaufenstern digitale Demonstratoren und digitale Technologien zum Ausprobieren zur Verfügung. Weitere Informationen wie zu deutschlandweiten Veranstaltungen und aktuellen Materialien finden Sie auf der Homepage: www.handwerkdigital.de.

Eigene Veranstaltungen und Informationen der Handwerkskammer zum Thema Digitalisierung und IT-Sicherheit finden Sie unter https://elo-obb.de/elo/veranstaltungen.php.

Die E-Vergabe kommt

Seit Ende 2018 wurde es ernst. Ausschreibungen können nur noch elektronisch abgerufen und versandt werden. Um fit im Umgang mit den Anforderungen und Nutzungsmöglichkeiten der Vergabeplattformen zu werden, bot die Handwerkskammer Frankfurt (Oder) bereits mehrere Informationsveranstaltungen zum Thema: “E-Vergabe kommt: Keine Angst vor elektronischen Angeboten” an.

E-Vergabe

Es gab Vorträge zu den rechtlichen Grundlagen des Vergaberechts und der elektronischen Vergabe, von der Auftragsberatungsstelle Brandenburg e.V. Im Anschluss gab es Hinweise zum Thema: Öffentliche Aufträge nur noch Online! Informationen zur E-Vergabe und E-Signatur. Dann ging es zu den praktischen Anwendungen, wie die Präsentation des Vergabemarktplatzes Brandenburg mit Live-Vorführung eines elektronischen Vergabeverfahrens – Vergabestelle und Bieter mit elektronischer Signatur. Die nächsten Termine sind in Planung und werden rechtzeitig auf http://www.hwk-ff.de/termine/ angezeigt.

Henrik Klohs

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Präqualifizierung zahlt sich aus

Evaluationsbericht zum Brandenburgischen Vergabegesetz würdigt Präqualifizierungssysteme Vor kurzem hat die brandenburgische Landesregierung die Ergebnisse der Evaluation des Brandenburgischen Vergabegesetzes in einer Stellungnahme an den Landtag vorgestellt. Untersuchungsgegenstand waren u. a. auch die anerkannten Präqualifizierungssysteme für Unternehmen, die sich regelmäßig um öffentliche Aufträge bemühen. Seit Oktober letzten Jahres ist das Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis der Auftragsberatungsstelle Brandenburg als offizielles Verzeichnis über geeignete Unternehmen bei der öffentlichen Auftragsvergabe im Land Brandenburg vom Wirtschaftsministerium zugelassen. Unternehmen in Brandenburg, die sich an Ausschreibungen der öffentlichen Hand beteiligen, müssen in der Regel zahlreiche Unterlagen beibringen, um ihre Eignung nachzuweisen. Dazu gehören u. a. Referenzen, Handelsregisterauszüge, Bescheinigungen vom Finanzamt etc. Dies erfordert oftmals einen immensen zeitlichen und finanziellen Aufwand. “Durch die Eintragung in das ULV und die damit verbundene Zertifizierung kann ein großer Teil des Aufwands eingespart werden”, so Anja Theurer, Geschäftsführerin der Auftragsberatungsstelle Brandenburg. Im Evaluationsbericht wird das ULV als “effektiv und aktuell” ausdrücklich gelobt. Hierzu Anja Theurer: “Wir verzeichnen jedes Jahr einen Zuwachs an zertifizierten Unternehmen im ULV. Dies zeigt auch, dass ein großer Bedarf in der Wirtschaft besteht, den finanziellen, zeitlichen und personellen Aufwand bei der Teilnahme an Vergabeverfahren deutlich zu verringern. Ich möchte alle Unternehmen in Brandenburg ermuntern, sich bei uns über die Vorteile des ULV eingehend beraten zu lassen. Es lohnt sich.

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Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis (ULV)

Das ULV der Auftragsberatungsstelle Brandenburg e.V. ist ein Verzeichnis zertifizierter Unternehmen, die ihre generelle Eignung für die Leistungserbringung im Rahmen öffentlicher Aufträge nachgewiesen haben. Es ist vom Ministerium für Wirtschaft und Europaangelegenheiten als Verzeichnis über die „Sammlung von Eignungsnachweisen“ nach § 6 des Brandenburgischen Vergabegesetzes (BbgVergG) anerkannt! Das Verzeichnis ist offen für Unternehmen aller Branchen im Bereich von Bauleistungen, sonstigen Dienstleistungen, Lieferleistungen sowie freiberuflichen Leistungen. Zum Zwecke der Zertifizierung werden vom Unternehmen diejenigen Dokumente abgefordert und geprüft, die regelmäßig bei jeder öffentlichen Auftragsvergabe eingereicht werden müssen, um die Eignung, insbesondere die Zuverlässigkeit, nachzuweisen. Bei den meisten Dokumenten genügt die jährliche Einreichung bei der Zertifizierungsstelle. Lediglich sofern offizielle Dokumente ausdrücklich mit einem „Verfallsdatum“ versehen sind, muss der Unternehmer unterjährig nachliefern. Ist der Prüfungsprozess erfolgreich durchlaufen, erhält der Unternehmer ein Zertifikat, das die generell erforderliche Einreichung separater Nachweise in jedem einzelnen Vergabeverfahren ersetzt. Das Zertifikat wird in Papierform und elektronisch mit digitaler Signatur ausgestellt, sodass es auch im Rahmen vollelektronischer Vergabeverfahren eingesetzt werden kann. Die Zertifizierung ersetzt für Unternehmen die zeit- und kostenintensive Einreichung von Einzeldokumenten bei jedem Vergabeverfahren. <b>Gemäß § 6 BbgVergG müssen öffentliche Auftraggeber (ÖAG) das ULV anstelle einzeln eingereichter Dokumente anerkennen.</b> Zudem können ÖAG selbstständig oder über das Zubenennungsverfahren bei der Auftragsberatungsstelle Brandenburg e.V. zertifizierte Unternehmen im Rahmen freihändiger Vergaben und öffentlicher Ausschreibungen recherchieren.

Auftragsberatungsstelle Brandenburg e.V.

Einen Überblick über aktuelle Seminare finden Sie hier. Besuchen Sie die Auftragsberatunggstelle Brandenburg e.V. auch im Internet: www.abst-brandenburg.de Dort finden Sie unter anderem den kostenlosen Newsletter und aktuelle Veranstaltungshinweise zum Vergaberecht.

Kontakt
Auftragsberatungsstelle Brandenburg e.V.
Schwarzschildstraße 94
14480 Potsdam
Telefon: 0331 95129095
Telefax: 0331 95129105
E-Mail: info@abst-brandenburg.de

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Wir entwickeln gemeinsam Ihr Unternehmen für die Zukunft!

Die Nutzung und der Einsatz neuer Technologien in Handwerksunternehmen und KMU für aktuelle Anforderungen. Unterstützung und Implementierung für zukünftige Entwicklungen in dynamische Märkte.

Die Technologie- und Innovations-Beratung der Handwerkskammer Frankfurt (Oder) umfasst mehrere Technologiefelder und Leistungsangebote im Bereich der praktischen Betriebsabläufe.

Die Nutzung und der Einsatz neuer Technologien in Handwerksunternehmen und KMU für aktuelle Anforderungen. Unterstützung und Implementierung für zukünftige Entwicklungen in dynamische Märkte.

Die Technologie- und Innovations-Beratung der Handwerkskammer Frankfurt (Oder) umfasst mehrere Technologiefelder und Leistungsangebote im Bereich der praktischen Betriebsabläufe.

Nachhaltige Produktions-IT

Mit dem Megatrend der Individualisierung ändern sich die Anforderungen des Marktes. Gefordert sind kundenspezifische Produkte. Für kleine Unternehmen aus Industrie und Handwerk entstehen hier neue Chancen. Mit dem Einsatz geeigneter Produktions-IT, also produktionsnaher Software, lassen sich wettbewerbsfähig Produkte mit Losgröße 1 fertigen.

Hier kommen Konstruktionssysteme bzw. Konfiguratoren zum Einsatz, die mit anderen innerbetrieblichen Steuerungsprogrammen aus dem Umfeld CAx und ERP in Informationsaustausch treten. Mit unseren wissenschaftlichen Partnern wie der Hochschule für nachhaltige Entwicklung (HNE E) beschäftigen wir uns mit der Frage des Zusammenspiels verschiedener ITK-Komponenten, der Implementierung in den betrieblichen Ablauf und der organisatorischen Einbindung.

Mit der Unterstützung zahlreicher Betriebe aus der Holzbe- und -verarbeitung arbeiten wir an Lösungen, die auch auf andere Branchen übertragbar sind.

Henrik Klohs

Beauftragter für Innovation und Technologie

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Unser Leistungsangebot

Das Leistungsangebot der Beauftragten für Innovation und Technologie (BIT) steht für Beratung und Unterstützung in einem dynamischen Umfeld und Markt im Handwerk. Zusätzlich werden aus den Ergebnissen der Beratungen und aktuellen Anforderungen, Weiterbildungskonzepte im Bereich Technik und betriebliche Abläufe konzipiert.

Wir unterstützen Sie als Handwerksbetrieb zu folgenden Themen:

  • Umsetzung innovativer Ideen und der Einsatz neuer Techniken und Technologien
  • Informationsbeschaffung zu aktuellen Technologie – und Techniktrends
  • Kontaktvermittlung für Ansprechpartner in Forschung, Wissenschaft und Entwicklung
  • Einführung digitaler Geschäftsprozesse (Betrieb, Kunden)
  • Unterstützung zur Suche nach finanzieller Förderung für innovative Vorhaben
  • Weiterbildungsstrukturen in KMU (Fachkräfte sichern und weiterbilden)

Beratung zu diesen Technologiefeldern:

  • Informations – und Kommunikationstechnologien (IKT)
  • Elektronische Vergabe und Elektronische Signatur
  • Computergestützte Technologien (Web Check, Messenger, eCommerce, Online-Plattformen)
  • Barrierefreies Wohnen und Bauen (bfb)
  • Altersgerechte Assistenzsysteme / Ambient Assisted Living (AAL)
  • Building Information Modeling (BIM)
  • Digitalisierung im Handwerk (Rechnung digital, Cloudanbindung für Materialien)

Beauftragter für Innovation und Technologie

  • Förderprogramme (Land Brandenburg, Bund)
  • Schnittstellenberatung/Kontaktvermittlung aus Forschung, Wissenschaft und Wirtschaft
  • Innovationsberatung zu neuen Techniken und Technologien
  • Digitalisierung der Geschäftsprozesse (Transformation)
  • Altersgerechte Assistenzsysteme für künftiges Wohnen (Ambient Assisted Living AAL)
  • Building Information Modeling (BIM)
  • Datenschutz und Datensicherheit (DSGVO)

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Jetzt beantragen! Förderung für Digitalisierung in Unternehmen

Ab sofort können alle Unternehmen im Rahmen des Brandenburgischen Innovationsgutscheins (BIG) zur Umsetzung von Digitalisierungsprozessen im Unternehmen Unterstützung beantragen. Anträge nimmt die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) entgegen.

Bisher konnten zum Beispiel Unternehmen der Branchen Handel oder Baugewerbe keine entsprechende Förderung beantragen. Nun steht das Modul BIG-Digital aus der Förderrichtlinie Brandenburgischer Innovationsgutschein (BIG) allen kleinen und mittleren Unternehmen in Brandenburg unabhängig von der Branche offen.

Mit dem BIG-Digital werden kleinere und mittlere Unternehmen bei der Finanzierung von Maßnahmen unterstützt, die darauf ausgerichtet sind, bestehende betriebliche Abläufe und Prozesse um­fassend auf Innovationspotenziale durch Digitalisierung zu analysieren, dafür geeignete individuelle Lösungen und Handlungsempfehlungen zu entwickeln (Modul Be­ratung) und diese im eigenen Unternehmen zu imple­mentieren (Modul Implementierung). Die Unterstützung umfasst ebenfalls die im Zusammenhang mit der Imple­mentierung notwendig werdende Qualifizierung der ei­genen Mitarbeiter (Modul Schulung).

Zuwendungsempfänger sind KMU mit Sitz oder mindes­tens einer organisatorisch eigenständigen Betriebsstätte im Land Brandenburg, unabhängig dem aktuellen Koordinierungsrahmen der GRW. Die Zuwendung wird zweckgebunden in Form einer Pro­jektförderung als Zuschuss für den BIG-Digital (Module Beratung, Implementierung und Schulung) sowie bis zu 50 Prozent gewährt.

Die Förderhöchstsumme beträgt für das Modul Beratung 50.000 Euro, für das Modul Implementierung 500.000 Euro und für das Modul Schulung 50.000 Euro.

Modul Beratung

Gefördert werden externe Dienstleistungen. Der Durchführungszeitraum eines Projekts soll sechs Monate nicht überschreiten. Nicht gefördert werden grundsätzlich Ausgaben für Berater mit gesellschaftsrechtlicher Beteiligung am antragstellenden Unternehmen.

Modul Implementierung

Gefördert werden Aufwendungen des Unternehmens zur konkreten Umsetzung von Digitalisierungsprozessen ein-schließlich der hierfür erforderlichen Hard- und Software, die im Ergebnis zu neuen oder wesentlich verbesserten Methoden beziehungsweise Prozessen führen (insbesondere Reduzierung von Medienbrüchen, höherer Grad an Kundenorientierung, höherer Grad an Flexibilisierung, Einbezug von Zulieferern beziehungsweise Kunden in die digitale Wertschöpfungskette, Beschleunigung der Prozesse, Ergänzung Produktportfolio, Entwicklung neuer Geschäftsmodelle, Online-Marketing und -Vertrieb, IT-Sicherheit).
Nicht gefördert werden turnusmäßige Erneuerungen von Standardsoft- und -hardware. Ausgaben für Berater mit gesellschaftsrechtlicher Beteiligung am antragstellenden Unternehmen werden grundsätzlich nicht gefördert. Der Durchführungszeitraum eines Projekts soll 36 Monate nicht überschreiten. Bei Förderung des Moduls Beratung ist die Förderung des Moduls Implementierung grundsätzlich erst nach Abschluss der geförderten Beratungsleistung möglich.

Modul Schulung

Der Durchführungszeitraum eines Projekts soll grundsätzlich sechs Monate nicht überschreiten. Eine Förderung kann jedoch auch prozessbegleitend (im Rahmen der Implementierung) oder separat (nach Abschluss der Implementierung) gewährt werden. Bei prozessbegleitenden Schulungsmaßnahmen sind Durchführungszeit¬räume bis zu 36 Monaten möglich.

Das Kompetenzzentrum Digitales Handwerk hat eine Bedarfsanalyse „Digitales Handwerk“ erstellt, das den Handwerksbetrieben Auskunft über den Grad der Digitalisierung in ihrem Unternehmen und Weiterentwicklungspotentiale geben soll. Hierzu soll nach Möglichkeit mit einem/r Berater/in aus der jeweiligen Handwerkskammer oder Verband/Innung in einem persönlichen Gespräch ein Fragebogen diskutiert und beantwortet werden. Die Betriebe haben auch die Möglichkeit den Fragebogen in einem Selbsttest eigenständig zu durchlaufen. Dieses Analyseinstrument kann durch bewusste Entscheidungen und Kenntnisse über neue Möglichkeiten der Digitalisierung einen Mehrwert für Handwerksbetriebe schaffen. Weitere Informationen über den Beauftragten für Innovation und Technologie, Henrik Klohs,  unter Telefon 0335 5619-122 E-Mail: henrik.klohs@hwk-ff.de oder direkt zum Fragebogen unter https://bedarfsanalyse-handwerk.de/

Henrik Klohs

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Telefon: 0335 5619 - 122
Telefax: 0335 5619 - 123

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Digitale Erpressung – Schutz vor Ransomware Die Zentrale Ansprechstelle Cybercrime (ZAC) des LKA Brandenburg erreichen immer öfter Anfragen von betroffenen Firmen und Behörden zur aktuellen Verbreitung der „Krypto-Ransomware“ und zum Umgang mit den durch Schadsoftware infizierten Computersystemen. Dabei spielen sowohl allgemeine Fragen als auch der Umgang mit aktuellen Ransomware-Phänomen (z. B. „Goldeneye“) eine Rolle. Die aktuellen Verschlüsselungstrojaner verbreiten sich vornehmlich in E-Mails, die getarnt z. B. als Bewerbung auf offene Stellenausschreibungen, derzeit vor allem Firmen und Behörden erreichen. Diese „Bewerbungen“ sind in fehlerfreiem Deutsch geschrieben und enthalten meist ein Lichtbild des angeblichen Bewerbers. Angehängt an diese E-Mails befinden sich die vermeintlichen Bewerbungsunterlagen in Form einer Excel-Datei (.xls) sowie einer PDF-Datei.

Sogenannte „Ransomware-Schadprogramme” sind in einer Vielzahl an Varianten bereits seit mehreren Jahren im Umlauf. Eine dieser neueren Varianten ist die sogenannte „Krypto”-Ransomware. E-Mails mit dieser Schadsoftware sind getarnt als Rechnung, Paketankündigung, Bewerbungsschreiben oder als gewerbliches Angebot. „Heute sind es Stellenausschreibungen, in der nächsten Woche vielleicht was ganz anderes. Seien Sie deshalb kritisch beim Öffnen von Dateianhängen und sorgen Sie für eine aktuelle Virensoftware auf ihrem PC.”. Weitere Informationen wie Merkblätter und Ansprechpartner finden sie im nebenstehenden Download. Quelle:  www.ebusinesslotse-ostbrandenburg.de

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