Das Förderprogramm Brandenburgischer Innovationsgutschein (BIG) adressiert mit dem Innovationsgutschein Digitalisierung “BIG Digital” die Vorbereitung und Umsetzung von Digitalisierungsmaßnahmen.
Die Richtlinie des Ministeriums für Wirtschaft und Energie des Landes Brandenburg für das Programm „Brandenburgischer Innovationsgutschein (BIG)“ zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit und Innovationskraft von kleinen und mittleren Unternehmen inklusive Handwerksbetrieben vom 6. April 2018 wurde mit Bekanntmachung im Amtsblatt für Brandenburg – Nr. 49 vom 9. Dezember 2020 für den BIG bis zum 31.12.2023 verlängert.
Der Gutschein BIG Digital besteht aus drei Modulen:
- Beratung
Gefördert werden externe Dienstleistungen, die betriebliche Abläufe und Prozesse umfassend analysieren – mit Blick darauf, wo es Digitalisierungspotenzial gibt und wie diese Möglichkeiten genutzt werden können. Unterstützt wird die Entwicklung geeigneter individueller Lösungen und Handlungsempfehlungen.
Die Fördersumme beträgt maximal 50.000 Euro
bei einem Fördersatz von 50 Prozent. - Implementierung
Gefördert werden Aufwendungen von Unternehmen zur konkreten Umsetzung von Digitalisierungsprozessen.
(Auch Hard- und Software, die die Digitalisierungsprozesse unterstützt.)
Die Fördersumme beträgt maximal 500.000 Euro
bei einem Fördersatz von 50 Prozent - Schulung
Unterstützt wird die Qualifizierung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bei der Implementierung.
Die Fördersumme beträgt maximal 50.000 Euro
bei einem Fördersatz von 50 Prozent.
Für weitere Fragen wenden Sie sich bitte an den Beauftragten für Innovation und Technologie (BIT)