Was ist das Aufstiegs-BAföG?
Das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (Aufstiegs-BAföG) ist ein gesetzlich geregeltes Förderangebot für alle Menschen, die eine berufliche Fortbildung anstreben. Es setzt sich aus unterschiedlichen Förderkomponenten zusammen.
Wer hat Anspruch auf das Aufstiegs-BAföG?
Mit dem Aufstiegs-BAföG werden Sie gefördert, wenn Sie eine unserer Aufstiegsfortbildungen besuchen.
- Meistervorbereitungskurse für die Teile I, II, III und IV
- Lehrgang zur/zum Geprüften Betriebswirt/-in (HWO)
- Lehrgang zur/zum Geprüften kaufm. Fachwirt/-in (HWO)
Eine Altersgrenze besteht nicht.
Wie wird gefördert?
Fortbildungskosten
Gefördert werden mit einem Zuschussanteil von 50 Prozent (einkommens- und vermögensunabhängig) die
- Lehrgangs- und Prüfungsgebühren sowie
- die Materialkosten eines Meisterprüfungsobjekts
Über die Differenz zwischen Zuschussanteil und maximalem Förderbetrag kann ein zinsgünstiges Darlehen bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) abgeschlossen werden. Vom Darlehen für die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren können Ihnen auf Antrag bei bestandener Prüfung nochmal 50 Prozent für die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren erlassen werden.
Insgesamt können also bis zu 75 Prozent rückzahlungsfrei gefördert werden.
Unterhaltsbedarf
Bei Vollzeitfortbildungen wird mit einem Zuschussanteil von 100 Prozent (einkommens- und vermögensabhängig) zusätzlich der Unterhaltsbedarf gefördert.
- für Alleinstehende beträgt der maximale monatliche Unterhaltsbeitrag 892 Euro
- bei Verheirateten oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft Lebenden erhöht sich dieser maximale monatliche Betrag um 235 Euro
- für Kinder, mit Anspruch auf Kindergeld, erhöht sich der max. monatliche Betrag um 235 Euro je Kind.
Bei Voll- und Teilzeitmaßnahmen erhalten Alleinerziehende einen einkommensunabhängigen Kinderbetreuungszuschlag von 150 Euro.