Aufstiegs-BAföG


Was ist das Aufstiegs-BAföG?
Das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (Aufstiegs-BAföG) ist ein gesetzlich geregeltes Förderangebot für alle Menschen, die eine berufliche Fortbildung anstreben. Es setzt sich aus unterschiedlichen Förderkomponenten zusammen.

Wer hat Anspruch auf das Aufstiegs-BAföG?

Mit dem Aufstiegs-BAföG werden Sie gefördert, wenn Sie eine unserer Aufstiegsfortbildungen besuchen.

  • Meistervorbereitungskurse für die Teile I, II, III und IV
  • Lehrgang zur/zum Geprüften Betriebswirt/-in (HWO)
  • Lehrgang zur/zum Geprüften kaufm. Fachwirt/-in (HWO)

Eine Altersgrenze besteht nicht.

Wie wird gefördert?

Fortbildungskosten

Gefördert werden mit einem Zuschussanteil von 50 Prozent (einkommens- und vermögensunabhängig) die

  • Lehrgangs- und Prüfungsgebühren sowie
  • die Materialkosten eines Meisterprüfungsobjekts

Über die Differenz zwischen Zuschussanteil und maximalem Förderbetrag kann ein zinsgünstiges Darlehen bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) abgeschlossen werden. Vom Darlehen für die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren können Ihnen auf Antrag bei bestandener Prüfung nochmal 50 Prozent für die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren erlassen werden.

Insgesamt können also bis zu 75 Prozent rückzahlungsfrei gefördert werden.

Unterhaltsbedarf
Bei Vollzeitfortbildungen wird mit einem Zuschussanteil von 100 Prozent (einkommens- und vermögensabhängig) zusätzlich der Unterhaltsbedarf gefördert.

  • für Alleinstehende beträgt der maximale monatliche Unterhaltsbeitrag 892 Euro
  • bei Verheirateten oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft Lebenden erhöht sich dieser maximale monatliche Betrag um 235 Euro
  • für Kinder, mit Anspruch auf Kindergeld, erhöht sich der max. monatliche Betrag um 235 Euro je Kind.

Bei Voll- und Teilzeitmaßnahmen erhalten Alleinerziehende einen einkommensunabhängigen Kinderbetreuungszuschlag von 150 Euro.

Bei wem wird der Anspruch geltend gemacht?
Den BAföG-Antrag stellen Sie beim jeweiligen örtlich zuständigen Amt für Ausbildungsförderung.

Ziel des Programms:
Politisches Ziel des Aufstiegs-BAföGs ist die Erweiterung und der Ausbau beruflicher Höherqualifizierung.

Geltungsdauer:
Die Förderung startete 1996, die letzte Änderung erfolgte im August 2020.

IHR ANSPRECHPARTNER

Volkmar Zibulski

Ressortleiter Meisterschule/Weiterbildung

Telefon: 0335 5554 - 233
Telefax: 0335 5554 - 203

volkmar.zibulski@hwk-ff.de

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