Allgemeine Geschäftsbedingungen


Allgemeine Geschäftsbedingungen*

*Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung männlicher und weiblicher Sprachformen verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichwohl für beiderlei Geschlecht.

  1. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Lehrgänge des Bildungszentrums der Handwerkskammer Frankfurt (Oder) – Region Ostbrandenburg. Sie gelten für Verbraucher und Unternehmer, es sei denn, in der jeweiligen Klausel wird eine Differenzierung vorgenommen.
  2. Die verbindliche Anmeldung eines Teilnehmers für einen Lehrgang kann per Brief, Telefax oder E-Mail erfolgen. Mit der verbindlichen Anmeldung kommt der Lehrgangsvertrag zustande. Sofern sich aus der Anmeldung nichts Abweichendes ergeben sollte, ist der angemeldete Teilnehmer Vertragspartner der Handwerkskammer Frankfurt (Oder) – Region Ostbrandenburg.Die Anmeldung für einen Lehrgang kann alternativ über das Online-Anmeldeformular auf der Website des Bildungszentrums erfolgen. Die Darstellung des Lehrgangs auf der Webseite stellt ein verbindliches Angebot dar. Durch Anklicken des Buttons „Zahlungspflichtig bestellen“ wird eine verbindliche Anmeldung für den auf der jeweiligen Angebotsseite dargestellten Lehrgang erklärt. Damit kommt der Vertrag über den Lehrgang zustande. Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs und nur bis zum Anmeldeschluss berücksichtigt. Kann eine Anmeldung nicht berücksichtigt werden, so teilt die Handwerkskammer Frankfurt (Oder) – Region Ostbrandenburg dies dem Lehrgangsteilnehmer per E-Mail mit.
  3. Bei Lehrgängen mit einer Dauer von mehr als drei Monaten sowie bei Lehrgangskosten ab einer Höhe von 500 EUR werden die Vertragsinhalte in einem gesonderten schriftlichen Vertrag festgehalten.
  4. Die Handwerkskammer Frankfurt (Oder) – Region Ostbrandenburg behält sich vor, Lehrgänge bei Vorliegen von wichtigen Gründen terminlich bzw. örtlich zu verlegen. Dozentenwechsel oder Verschiebungen im Ablaufplan berechtigen nicht zur Beendigung des Vertrages durch den Lehrgangsteilnehmer. In Ausnahmefällen können Lehrgänge abgesagt werden. Hieraus entstehen für den Lehrgangsteilnehmer keine Ansprüche. Bereits gezahlte Kosten werden erstattet.
  5. Die Lehrgangskosten werden dem Lehrgangsteilnehmer vor Beginn des Lehrgangs in Rechnung gestellt und sind vorbehaltlich einer eventuell abgeschlossenen Ratenzahlungsvereinbarung innerhalb von zwei Wochen ab Zugang der Rechnung fällig. Lehrgangsteilnehmer, die sich mit der Zahlung fälliger Kosten im Verzug befinden, können vom Lehrgangsbesuch ausgeschlossen werden.
  6. Sofern die Fälligkeit einer Ratenzahlung nach § 286 Abs. 2 Nr. 1 BGB kalendermäßig bestimmt ist, gerät der Lehrgangsteilnehmer mit Verstreichen des Fälligkeitstermins automatisch in Verzug, ohne dass es einer Mahnung bedarf.Gerät der Lehrgangsteilnehmer mit einem Betrag von insgesamt 2 monatlichen Raten in Verzug, ist die Handwerkskammer berechtigt, die Ratenzahlungsvereinbarung zu kündigen und den noch offenen Lehrgangsbetrag zu fordern. Mit der Geltendmachung der Gesamtforderung ist gleichzeitig die Kündigung der Ratenzahlungsvereinbarung erklärt. Außerdem kann der Vertrag durch die Handwerkskammer Frankfurt (Oder) – Region Ostbrandenburg gekündigt werden.Der Lehrgangsteilnehmer ist dann verpflichtet, den durch die Kündigung entstehenden Schaden zu ersetzen.
  7. Auch bei Zusage der Übernahme der Lehrgangskosten durch Dritte bleibt der Lehrgangsteilnehmer Schuldner von offenen Lehrgangskosten. Die Nichtbegleichung der fälligen Lehrgangskosten durch den Dritten wird dem Lehrgangsteilnehmer mit allen hieraus resultierenden Rechtsfolgen (z.B. Kündigung bzw. Schadensersatz) zugerechnet.
  8. Der Lehrgangsteilnehmer ist verpflichtet, erforderliche Zulassungsanträge zu Prüfungen eigenverantwortlich vorzunehmen.
    Mit der Anmeldung bzw. Teilnahme am Lehrgang entsteht kein Anspruch auf Teilnahme an Prüfungen. Die Prüfungsgebühren sind grundsätzlich nicht Bestandteil der Lehrgangskosten. Die Prüfungsgebühren werden gemäß der jeweils geltenden Gebührenregelung erhoben. An Prüfungen kann der Lehrgangsteilnehmer nur teilnehmen, wenn die Forderungen des Bildungszentrums und Prüfungswesens, zum Beispiel Lehrgangskosten und Prüfungsgebühren, vollständig bezahlt sind.
  9. Der Lehrgangsteilnehmer ist berechtigt bis zum Beginn des Lehrgangs vom Vertrag zurückzutreten. Erfolgt der Rücktritt bis
    6 Wochen vor Lehrgangsbeginn, werden von der Handwerkskammer keine Ausfallersatzkosten erhoben. Erfolgt der Rücktritt bis zu
    2 Wochen vor Lehrgangsbeginn, so ist vom Lehrgangsteilnehmer ein pauschalisierter Ausfallersatz in Höhe von 10 % der vereinbarten Lehrgangskosten zu zahlen. Erfolgt der Rücktritt bis 1 Woche vor Lehrgangsbeginn so ist vom Lehrgangsteilnehmer ein pauschalisierter Ausfallersatz in Höhe von 50 % der vereinbarten Lehrgangskosten zu zahlen. Die Stellung eines Ersatzteilnehmers ist möglich. Dem Lehrgangsteilnehmer steht es offen, den Nachweis zu erbringen, dass ein Schaden überhaupt nicht oder wesentlich niedriger entstanden ist als die Pauschale.
    Das gesetzliche Widerrufsrecht für Verbraucher bleibt von den Bestimmungen zum Rücktritt unberührt.
  10. Nach Beginn der Maßnahme ist eine schriftliche Kündigung des Vertrages für einen Lehrgang mit einer Dauer von mehr als einen Monat von beiden Vertragspartnern nur unter Einhaltung der nachfolgend aufgeführten Kündigungsfristen möglich.
    Bei Verträgen über Lehrgänge mit einer Dauer von bis zu 12 Monaten beträgt die Frist 3 Monate zum Ende eines Kalendermonats. Bei Verträgen über Lehrgänge mit einer Dauer von über 12 Monaten beträgt die Frist 5 Monate zum Ende eines Kalendermonats.Die Kündigung hat unverzüglich nach Kenntnis über das Vorliegen des wichtigen Grundes, spätestens jedoch innerhalb von 2 Wochen nach Kenntnis zu erfolgen.
  11. Verbrauchern i. S. d. § 13 BGB, die sich über das Online-Anmeldeformular anmelden, steht ergänzend zu Ziffer 9 und 10 ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Verbraucher im Sinne des Gesetzes ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.
  12. Mit der Abgabe der Anmeldung erklärt sich der Lehrgangsteilnehmer mit der elektronischen Erfassung seiner personenbezogenen Daten in der Handwerkskammer Frankfurt (Oder) – Region Ostbrandenburg einverstanden. Die persönlichen, lehrgangsbezogenen Daten des Lehrgangsteilnehmers dürfen durch die Handwerkskammer Frankfurt (Oder) – Region Ostbrandenburg unter Beachtung der Bestimmungen der Datenschutzgesetze über das Lehrgangsende hinaus weiterverwendet werden. Falls der Lehrgangsteilnehmer nicht widerspricht, darf ihm die Handwerkskammer Frankfurt (Oder) – Region Ostbrandenburg, auch über das Lehrgangsende hinaus, hauseigenes Informationsmaterial per Post und E-Mail zuschicken.
  13. Die Handwerkskammer Frankfurt (Oder) – Region Ostbrandenburg haftet nicht für Schäden der Lehrgangsteilnehmer insbesondere aus Unfällen, Beschädigungen, Verlust oder Diebstahl, ebenso nicht für Folgeschäden, die sich aus der Maßnahme oder deren Absage ergeben, soweit diese nicht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten ihrer Mitarbeiter oder Beauftragten beruhen.
    Dieser Haftungsausschluss gilt nicht für Schäden an Leben, Körper und/oder Gesundheit sowie für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Lehrgangsteilnehmer regelmäßig vertraut und vertrauen darf). In diesem Fall ist die Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
  14. Gegenstand des Vertrages sind die Bildungsstättenordnung und die Werkstattordnungen, die dem Lehrgangsteilnehmer zu Beginn des Lehrgangs zur Einsicht ausgehändigt werden. Entgeltlich oder unentgeltlich ausgehändigte Arbeitsmittel sind nur für den privaten Gebrauch bestimmt. Die Urheberrechte sind zu beachten. Zur Nutzung der PCs erfolgen zu Lehrgangsbeginn gesonderte Belehrungen.
  15. Diese AGB bleiben auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Teile im Übrigen verbindlich. Änderungen des Vertrages und Nebenabreden bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Die Handwerkskammer erhebt als Körperschaft des öffentlichen Rechts keine Mehrwertsteuer.
    Zur Streitbeilegung für Verbraucher stellt die Europäische Kommission eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ finden.
    Die Handwerkskammer Frankfurt (Oder) – Region Ostbrandenburg beteiligt sich nicht an Verbraucherschlichtungsverfahren nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz.

 

Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Handwerkskammer Frankfurt (Oder) – Region Ostbrandenburg,
Spiekerstraße 11, 15230 Frankfurt (Oder), Tel.: 0335 5554-200, Fax: 0335 5554-203, E-Mail: bz@hwk-ff.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn die Handwerkskammer Frankfurt (Oder) – Region Ostbrandenburg die Dienstleistung vollständig erbracht hat, nachdem der Lehrgangsteilnehmer dazu seine ausdrückliche Zustimmung gegeben und gleichzeitig seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er sein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung verliert.

 

Das in der zuvor unter Ziffer 6.1. aufgeführten Widerrufsbelehrung erwähnte „Muster-Widerrufsformular“ finden Sie nachstehend wiedergegeben.

Muster-Widerrufsformular

(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)

– An Handwerkskammer Frankfurt (Oder) – Region Ostbrandenburg, Spiekerstraße 11, 15230 Frankfurt (Oder), Fax: 0335 5554-203,

  E-Mail: bz@hwk-ff.de:

– Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/die Erbringung

  der folgenden Dienstleistung (*)

– Bestellt am (*)/erhalten am (*)

– Name des/der Verbraucher(s)

– Anschrift des/der Verbraucher(s)

– Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)

– Datum

         _____

(*) Unzutreffendes streichen.

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