Bauvertragsrecht nach BGB (Verbraucherbauvertrag) und VOB/B – Angebot, Ausführung und Abrechnung von Bauleistungen


Volkmar Zibulski

Ressortleiter Meisterschule/Weiterbildung

Telefon: 0335 5554 - 233
Telefax: 0335 5554 - 203

volkmar.zibulski@hwk-ff.de

Mario Randasch

Weiterbildungsberater Meisterschule/Weiterbildung

Telefon: 0335 5554 - 207
Telefax: 0335 5554 - 203

mario.randasch@hwk-ff.de

Zweitages-Seminar unter Leitung eines erfahrenen Juristen.

Dieser neue Lehrgang wurde den inhaltlichen Ansprüchen von Bauunternehmen in Zusammenarbeit mit unseren Dozenten neu entwickelt. Der inhaltliche Aufbau entspricht einer aufbauenden Weise, die auch für Teilnehmer geeignet ist, die wenig Kenntnisse im Vertragsrecht vorweisen können. Da die gesetzliche Grundlage (BGB) für die Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB) grundsätzlich zuerst behandelt wird und erst danach die VOB/B thematisiert wird, entsteht ein besseres Grundverständnis für das Bauvertragsrecht.

Der wirtschaftliche Erfolg eines Bauunternehmens hängt heute mehr denn je von der fachlichen Qualität seiner Führungskräfte ab. Dazu gehören auch fundierte Kenntnisse des BGB und VOB/B Bauvertragsrechts. Während der Bauphase werden immer wieder vermeidbare Fehler bei der Anwendung des BGB und VOB/B sowie im Schriftverkehr und der Dokumentation des Baugeschehens gemacht.

Ein sehr aktueller Gesichtspunkt der Berücksichtigung findet sind die Preisanpassungsmöglichkeiten nach VOB/B. Die Anpassung der vertraglich vereinbarten Einheitspreise an veränderte Rahmenbedingungen kann einerseits, soweit individualvertraglich vereinbart, über Lohn- und Materialpreisgleitklauseln erfolgen. Aber auch ohne diese vertraglichen Vereinbarungen sieht die VOB/B, soweit sie Vertragsbestandteil ist, verschiedene Tatbestände vor, die eine Anpassung der vertraglich vereinbarten Vergütung ermöglichen. Dabei werden Ansprüche auf eine geänderte oder zusätzliche Vergütung grundsätzlich nur dadurch ausgelöst, dass die vertraglich geschuldete Leistung und damit einhergehend die Grundlage, auf der die Kalkulation der vertraglichen Vergütung beruht, verändert werden. Um Abweichungen von der vertraglich geschuldeten Leistung zu erkennen, ist das Wissen um den ursprünglichen Vertragsinhalt eine notwendige Voraussetzung.

Im Gegensatz zur VOB/B enthält das BGB keine speziellen Regeln zur Vergütungsanpassung. Dazu werden jedoch Wege der Vergütungsanpassung aufgezeigt.

Wir können nicht erreichen, dass sie wie ein Fachanwalt im Baurecht/Vertragsrecht handeln. Aber wir können dafür sorgen, dass Sie im BGB und VOB Vertragsrecht durchblicken. Wir helfen Ihnen, baurechtliche Zusammenhänge zu verstehen und richtig zu handeln!

Consent Management Platform von Real Cookie Banner