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Austellung von Zweitschriften

Bei Verlust von Prüfungszeugnissen kann bei der Geschäftsstelle Prüfungswesen der Antrag auf eine Zweitschrift gestellt werden:

  • für Gesellen- und Abschlussprüfungen
  • für Meisterprüfungen
  • für Schmuckbriefe
  • für Fortbildungsprüfungen

Voraussetzung für die Ausstellung einer Zweitschrift ist das Vorhandensein der Niederschriften der entsprechenden Prüfung in der Handwerkskammer Frankfurt (Oder) – Region Ostbrandenburg.

  • Wenn die Prüfung ab dem Jahr 1992 vor einem Prüfungsausschuss der Handwerkskammer Frankfurt (Oder) – Region Ostbrandenburg gemacht wurde, liegen die Niederschriften der Handwerkskammer vor.
  • Prüfungen, die vor und in der Wendezeit (bis 1991) abgelegt wurden, befinden sich in den Archiven der jeweiligen Gemeinde, wo die Prüfungsstätte ihren Sitz hatte oder im Brandenburgischen Landeshauptarchiv.

Beantragung Zweitschrift und Gebühren

Zur Beantragung einer Zweitschrift ist das aufgeführte Formular ausgefüllt an die Geschäftsstelle Prüfungswesen (liegt z.Zt. nicht vor) zu senden. Wenn die notwendigen Unterlagen vorhanden sind ergeht der Gebührenbescheid für die Erstellung der Zweitschrift. Nach Eingang der Gebühren wird die Zweitschrift versandt.

Für die Ausstellung einer Zweitschrift wird eine Gebühr von 20 EUR, gemäß dem jeweils gelten Gebührenverzeichnisses der Handwerkskammer Frankfurt (Oder) erhoben.

Ansprechpartner

Jörg Wiesniewski

Ressortleiter Prüfungswesen

Telefon:0335 5554 - 221

Telefax:0335 5619 - 117

joerg.wiesniewski@hwk-ff.de