Ihre Fragen zur Überprüfung notwendiger Kenntnisse und Fertigkeiten (Sachkundenachweis) bzw. deren Teiltätigkeiten sowie des Nachweises der erforderlichen betriebswirtschaftlichen, kaufmännischen und rechtlichen Kenntnisse beantwortet Ihnen Ihre Ansprechpartner Jörg Wiesniewski für folgende Gewerbe:
- Elektrotechniker
- Friseure
- Installateure / Heizungsbauer
- Kraftfahrzeugtechniker
- Maler / Lackierer
- Maurer / Betonbauer
- Metallbauer
- Tischler
- Straßenbauer
- Zimmerer
Rechtgrundlage ist die Überprüfung notwendiger Kenntnisse und Fertigkeiten (Sachkundenachweis) im Verfahren nach §§ 7a,7b, 8 und 9 der Handwerksordnung (HwO).
Durchführung des Eignungsnachweises
Voraussetzung für die Durchführung eines Nachweises von Kenntnissen und/oder Fertigkeiten ist die verbindliche Anmeldung auf dem Formblatt der Handwerkskammer Frankfurt (Oder) sowie die Überweisung der Verwaltungsgebühren.
Die Nachweisführung wird von mindestens 2 Personen (Überprüfer) bewertet, die über die notwendigen Erfahrungen verfügen. Ort und Termine der Nachweisführung werden durch die Geschäftsstelle Prüfungswesen festgelegt.
Zur Anmeldung ist das Formblatt der Handwerkskammer Frankfurt (Oder) – Region Ostbrandenburg zu verwenden. Nach erfolgter verbindlicher Anmeldung muss ein Rücktritt schriftlich erfolgen.
Gebühren und Kosten
Die bei der Nachweisführung entstandenen Gebühren und Kosten werden dem Antragsteller in Rechnung gestellt. Sie sind im Gebührenverzeichnis der Handwerkskammer festgesetzt und vom Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie des Landes Brandenburg genehmigt.
Sie betragen derzeit bei der Abnahme für den
- Nachweis der fachtheoretischen Kenntnisse: 280 EUR
- Nachweis der fachpraktischen Fertigkeiten: 350 EUR
- Nachweis der betriebswirtschaftlichen, kaufmännischen und rechtlichen Kenntnisse: 200 EUR
und werden vor Ablegung des Nachweises erhoben. Diese Gebühren sind Verwaltungsgrundbeträge. Mehrkosten – für Material-, Raum- und Maschinennutzung sowie für die Aufsicht – die durch die jeweilige Überprüfung entstehen, werden darüber hinaus entsprechend des Aufwandes nach Absolvierung der Nachweisführung in Rechnung gestellt.
Nach erfolgter verbindlicher Anmeldung muss ein Rücktritt schriftlich erfolgen. Dabei werden alle bis zu diesem Zeitpunkt aufgelaufenen Kosten dem Antragsteller in Rechnung gestellt. Die Abmeldegebühr beträgt mindestens 30,00 EUR.