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Lehrgang zum Ausnahmeverfahren HWO § 7b und § 8

  • Weiterbildung
  • Betriebswirtschaft / Recht / Verwaltung
Handwerkskammer Frankfurt (Oder) - Bildungszentrum - Fortbildung - Lehrgang zum Ausnahmeverfahren HWO § 7b und § 8

Die Handwerksordnung (HwO) sieht verschiedene Ausnahmeregelungen für die Eintragung in die Handwerksrolle vor. Die Entscheidung über die Erteilung dieser Ausnahmeregelungen trifft die zuständige Handwerkskammer. Diese sind an spezielle Voraussetzungen gebunden, über die wir Sie gern beraten.

Überblick

1150,00 EUR
zzgl. Prüfungsgebühren

90 Unterrichtsstunden

Abschluss: Nach Beendigung des Lehrgangs erhalten Sie ein Zertifikat der Handwerkskammer Frankfurt (Oder) - Region Ostbrandenburg.

Termine

Zur Zeit werden keine Termine für diesen Kurs angeboten.

HF 1 – Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen beurteilen
– Situation des Unternehmens am Markt analysieren und Erfolgspotentiale begründen
– Informationen aus dem Rechnungswesen, insbesondere der Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung zur Analyse von Stärken und Schwächen eines Unternehmens nutzen
– Informationen aus dem internen und externe Rechnungswesen zur Entscheidungsvorbereitung nutzen
– Rechtsvorschriften, insbesondere des Handels- und Wettbewerbsrechts bei der Analyse von Unternehmenszielen- und Konzepten anwenden

HF 2 – Gründungs- und Übernahmeaktivitäten vorbereiten, durchführen und bewerten
– Bedeutung persönlicher Voraussetzung für den Erfolg beruflicher Selbstständigkeit
– Möglichkeiten der Inanspruchnahme von Beratungsdienstleistungen sowie von Förder- und Unterstützungsleistungen bei Gründung und Übernahme eines Unternehmens eines Unternehmens aufzeigen und bewerten
– Rechtsvorschriften, insbesonderedes Bürgerlichen Rechts, sowie des Gesellschaftsrechts, im Zusammenhang mit der Gründung oder Übernahme von Handwerksbetrieben anwenden

HF 3 – Unternehmensführungsstrategien entwickeln
– Veränderungen des Kapitalbedarfs aus Investition-, Finanz- und Liquiditätsplanung ableiten, Alternative der Kapitalbeschaffung ableiten
– Controlling zur Entwicklung, Verfolgung, Durchsetzung und Modifizierung von Unternehmenszielen nutzen

Voraussetzung zur erfolgreichen Antragstellung ist das Vorliegen einer bestandenen Gesellenprüfung in dem zu betreibenden Handwerk oder in einem mit diesem verwandten Handwerk oder eine bestandene Abschlussprüfung in einem entsprechenden Ausbildungsberuf. Darüber hinaus muss eine mindestens sechsjährige Berufstätigkeit nachgewiesen werden, davon vier Jahre in leitender Stellung. Die Berufstätigkeit muss sich dabei auf das zu betreibende zulassungspflichtige Handwerk oder ein mit diesem verwandten Handwerk beziehen und zumindest eine wesentliche Tätigkeit des zulassungspflichtigen Handwerks umfasst haben, wofür die Ausübungsberechtigung beantragt wird.

Gegebenenfalls muss zusätzlich noch die für die selbständige Handwerksausübung erforderlichen betriebswirtschaftlichen, kaufmännischen und rechtlichen Kenntnisse, z. Bsp. durch Teilnahme an geeigneten Lehrgängen, wie diesem nachgewiesen werden.

Details und Fragen zu aktuellen Fördermöglichkeiten erläutern wir gerne im persönlichen Beratungsgespräch.

Ansprechpartner

Volkmar Zibulski

Ressortleiter Meisterschule / Weiterbildung

Telefon:0335 5554 - 233

Telefax:0335 5554 - 203

volkmar.zibulski@hwk-ff.de

Mario Randasch

Weiterbildungsberater

Telefon:0335 5554 - 207

Telefax:0335 5554 - 203

mario.randasch@hwk-ff.de

Fragen zum Kurs?

Nutzen Sie bitte unsere Kontaktseite oder schreiben Sie an:

meisterschule-weiterbildung@hwk-ff.de