Karin & Uwe Annas - Fotolia
Die Qualifikation richtet sich an Kfz-Gesellen, die sich gezielt weiterentwickeln möchten, ohne direkt die Meisterausbildung zu beginnen. Sie stellt die ideale Zwischenstufe zwischen Gesellenbrief und Meisterabschluss dar und verbindet Praxiserfahrung mit vertieftem technischem Know-how. Der Schwerpunkt liegt auf der professionellen Fahrzeuganalyse und -diagnose moderner Systeme, insbesondere in den Bereichen Elektronik, Pneumatik und Hydraulik. Berufsspezialisten übernehmen anspruchsvolle Diagnoseaufgaben und sind kompetente Ansprechpartner bei komplexen Fehlerbildern.
Für den Betrieb bedeutet diese Qualifikation einen klaren Mehrwert: Die erweiterte Diagnosekompetenz führt zu kürzeren Standzeiten und weniger Fehlern sowie zu einer spürbaren Entlastung von Meistern und Führungskräften. Gleichzeitig stärkt sie die Fachkompetenz im Team, steigert die Kundenzufriedenheit und erhöht die Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens.
Ein besonderer Vorteil ist neben der Förderung durch das Aufstiegs-BAföG die Anrechnung der Prüfung auf Teil 1 (Fachpraxis) der Meisterprüfung im Kfz-Handwerk. Dadurch verkürzt sich der Weg zum Meister erheblich und bietet eine zukunftsorientierte Aufstiegsoption für Fachkräfte und Betriebe.
Überblick
4320,00 EUR
ggf. zzgl. Prüfungsgebühren
475 Unterrichtsstunden davon:
– 300 Stunden Präsenzunterricht
– 175 Stunden im Selbstlernen
Abschluss: Nach Beendigung des Lehrgangs erhalten Sie ein Zertifikat der Handwerkskammer Frankfurt (Oder) - Region Ostbrandenburg. Die bestandene Prüfung befreit von der Meisterprüfung Teil I.
Abschlussbezeichnung: Geprüfte/r Berufsspezialist/in für Kraftfahrzeug-Servicetechnik
Termine
14.09.2026 - 14.05.2027
Hennickendorf
integriert in Meisterkurs Kraftfahrzeugtechniker-Handwerk (09.2026-05.2027, Mo-Fr: 8-15 Uhr), in ausgewählten Kursphasen, insg. nur 300 Std. Präsenz
10.12.2026 - 11.05.2028
Vollzeit
Hennickendorf
integriert in Meisterkurs Kraftfahrzeugtechniker-Handwerk (12.2026-05.2028, Mo-Fr: 8-15 Uhr), in ausgewählten Kursphasen, insg. nur 300 Std. Präsenz
LE 1:
Ein Fahrzeug vom Kunden annehmen, dessen Anliegen aufnehmen und analysieren, das Fahrzeug überprüfen, den Kunden beraten, einen Kostenvoranschlag erstellen und erläutern, einen Werkstattauftrag erstellen und den Instandsetzungsweg vorgeben
LE 2:
Fehler und Schäden an einem Fahrzeug mit seinen Fahrzeugsystemen diagnostizieren, beurteilen und beheben, Fahrzeugsysteme einstellen, abschließende Mess- und Prüfprotokolle erstellen, bewerten und erläutern, den Kundenauftrag auf Erweiterungen prüfen und diese mit abwickeln
LE 3:
Die Qualitätskontrolle durchführen, eine Rechnung erstellen und dem Kunden erläutern sowie dem Kunden das Fahrzeug übergeben
LE 4:
Fachgespräche führen
LE 5:
Fehler und Schäden an einer Baugruppe diagnostizieren, eine Baugruppe instand setzen oder die eine Baugruppe umfassenden Systeme einstellen
Für das erfolgreiche Durchlaufen der Fortbildung sollten Sie in der Lage sein, selbstständig zu lernen und mit digitalen Medien zu arbeiten (Office-Programme). Planen Sie Zeit für die Vor- und Nachbereitung des Unterrichts ein, um einen nachhaltigen Lernerfolg und eine optimale Prüfungsvorbereitung zu sichern.
(1) Zur Prüfung ist zuzulassen, wer die Anforderungen des § 53b des Berufsbildungsgesetzes oder des § 42b der Handwerksordnung erfüllt und Folgendes nachweist:
1.
eine erfolgreich abgelegte Abschluss- oder Gesellenprüfung im anerkannten Ausbildungsberuf des Kraftfahrzeugmechatronikers oder der Kraftfahrzeugmechatronikerin,
2.
eine erfolgreich abgelegte Abschluss- oder Gesellenprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf im Bereich der Fahrzeugtechnik mit einer Berufsausbildungsdauer von mindestens drei Jahren sowie eine auf die Berufsausbildung folgende mindestens einjährige Berufspraxis,
3.
eine erfolgreich abgelegte Abschluss- oder Gesellenprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf sowie eine auf die Berufsausbildung folgende mindestens dreijährige Berufspraxis oder
4.
eine mindestens fünfjährige Berufspraxis.
(2) Die Berufspraxis nach Absatz 1 Nummer 2 bis 4 muss wesentliche inhaltliche Bezüge zu den in § 1 Absatz 3 genannten Tätigkeiten aufweisen. Dauer und Inhalt der Berufspraxis sind in geeigneter Weise nachzuweisen.
(3) Abweichend von Absatz 1 ist zur Prüfung auch zuzulassen, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, dass eine berufliche Handlungsfähigkeit erworben wurde, die mit den Zulassungsvoraussetzungen nach Absatz 1 vergleichbar ist.
Lehrgangskosten: 4320,00 EUR
Prüfungskosten: zzgl. Prüfungsgebühr (wird noch festgelegt) EUR
– Die Lehrgangsgebühren werden in Raten berechnet.
Details und Fragen zu aktuellen Fördermöglichkeiten erläutern wir gerne im persönlichen Beratungsgespräch.
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