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Bildungsgutschein / Eingliederungszuschuss

Bildungsgutschein

Was ist der Bildungsgutschein?

Mit einem Bildungsgutschein kann durch die Agentur für Arbeit beziehungsweise dem Jobcenter berufliche Weiterbildung gefördert werden. Das Bildungszentrum der Handwerkskammer Frankfurt (Oder) – Region Ostbrandenburg ist ein zugelassener Träger für die Förderung der beruflichen Weiterbildung nach dem Recht der Arbeitsförderung.

Wer hat Anspruch auf das Aufstiegs-BAföG?

Einen Bildungsgutschein können sowohl arbeitslose wie auch berufstätige Menschen erhalten. Wichtig ist, dass die Weiterbildung beziehungsweise Qualifizierung notwendig ist. Das ist z.B. der Fall, wenn Sie …
– dadurch Ihre Arbeitslosigkeit beenden können,
– somit eine drohende Arbeitslosigkeit abwenden können oder
– Ihren Berufsabschluss nachholen.

Wie wird gefördert?

Durch einen Bildungsgutschein werden zum Beispiel die Kosten für Lehrgänge und anfallende Prüfungsgebühren übernommen. Auch die Ausgaben für Bücher und Fahrtkosten oder eine Kinderbetreuung können bezahlt werden.

Finden Ihre Kurse an einem anderen Ort statt, können Sie durch einen entsprechenden Bildungsgutschein die Aufwendungen für Unterkunft und Verpflegung erstattet bekommen.

Bei wem wird der Anspruch geltend gemacht?

Sie können einen Bildungsgutschein nur nach einer persönlichen Beratung erhalten. Vereinbaren Sie dazu einen Termin mit Ihrer Agentur für Arbeit beziehungsweise Ihrem Jobcenter.

Ziel des Programms:

Der Abbau von Qualifikationsdefiziten und die dauerhafte berufliche Eingliederung sind Ziel der Maßnahme.

Geltungsdauer:

Start der Richtlinie ist der 01.01.2003, die letzte Änderung erfolgte am 22.04.2021

 

Ansprechpartner

Volkmar Zibulski

Ressortleiter Meisterschule / Weiterbildung

Telefon:0335 5554 - 233

Telefax:0335 5554 - 203

volkmar.zibulski@hwk-ff.de