Höhere Förderkonditionen für die Weiterbildung


Das mit Abstand wichtigste Kapital für Handwerksbetriebe sind Ihre Mitarbeiter! Aus diesem Grund spielen regelmäßige Weiterbildungen eine zentrale Rolle, um das eigene Know-how aktuell zu halten.

Vor allem die Qualifizierung von An- und Ungelernten zu Gesellen ihres Handwerks gilt als wesentlicher Bestandteil der Mitarbeiterentwicklung und kann dem Fachkräftemangel in Handwerksbetrieben entgegenwirken. Eine Weiterbildung ist daneben eine gute Möglichkeit, den Arbeitnehmer an das Unternehmen zu binden. Steigt die Mitarbeiterzufriedenheit, ist die Chance höher, dass die Mitarbeiter ihrem Arbeitgeber treu bleiben.

Nicht jedes Unternehmen hat die finanziellen Möglichkeiten, den eigenen Mitarbeitern regelmäßige Weiterbildungen zu bezahlen. Damit Unternehmer dennoch fortlaufend in ihre Belegschaft investieren können, übernimmt die Förderung über das WeGebAU-Programm der Arbeitsagentur die kompletten oder anteiligen Kosten einer Weiterbildung. Ursprünglich als Förderinstrument zur „Weiterbildung Geringqualifizierter und beschäftigter älterer Arbeitnehmer in Unternehmen“ gedacht, öffnete sich das Programm 2019 für eine weitaus größere Gruppe.

WeGebAU wird durch das Qualifizierungschancengesetz ab sofort zum umfassenden Förderinstrument für Berufstätige.

Förderhöhe

  • Unternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten erhalten von der Bundesagentur Lohnfortzahlungskosten
    von bis zu 75 Prozent, wenn die Fortbildung während der Arbeitszeit stattfindet, sowie 100 Prozent der Weiterbildungskosten erstattet.
  • Unternehmen mit weniger als 250 Mitarbeitern werden mit bis zu 50 Prozent der Kosten bezuschusst.

Ist der Mitarbeiter älter als 45 Jahre oder schwerbehindert, werden die Weiterbildungskosten und die Lohnfortzahlung, unabhängig von der Betriebsgröße, zu 100 Prozent gefördert.

Allgemeine Informationen

Wer und was werden gefördert?

  • Jeder Berufstätige hat einen Beratungsanspruch für seine berufliche Weiterbildung.
  • Gefördert werden Weiterbildungen, die die persönlichen Chancen am Arbeitsmarkt erhöhen.
  • Eine wiederholte Förderung nach WeGebAU ist vier Jahre nach einer ersten Förderung mittels WeGebAU möglich.
  • Wer als Arbeitgeber geeignete Fachleute nur mit Mühe oder gar nicht mehr findet, sollte darüber nachdenken, das eigene Team weiterzuentwickeln und Mitarbeitern Aufstiegschancen einzuräumen, die derzeit keine Fachkräftetätigkeiten ausüben. Dafür ist Weiterbildung die ideale Lösung.

Lehrgangskosten werden komplett übernommen!

  • Vor allem Kleinst- und Kleinbetriebe mit weniger als zehn Mitarbeitern profitieren. Sie können Beschäftigte, die mehr als vier Jahre nicht mehr in ihrem erlernten Beruf tätig sind oder überhaupt keinen Berufsabschluss haben, mit einer geförderten Weiterbildung fit für die Zukunft machen.
  • Wenn die Mitarbeiter unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts freigestellt werden, damit sie einen Berufsabschluss oder eine Teilqualifikation erwerben, übernimmt der Staat nun 100 Prozent der Lehrgangskosten.
  • Unter bestimmten Voraussetzungen können die Arbeitgeber sogar einen Zuschuss zum Arbeitsentgelt erhalten, und den aufstiegswilligen Mitarbeitern können Kosten für Fahrten zum Ausbildungsort, für die Kinderbetreuung oder für Unterkunft und Verpflegung erstattet werden.
  • Voraussetzung für eine Förderung ist, dass der Lehrgang mindestens 160 Unterrichtsstunden dauert.

Unsere Kursangebote

Aus dem Weiterbildungsangebot der Handwerkskammer Frankfurt (Oder) können hierbei  folgende Kurse
mit dieser Förderung genutzt werden:

Volkmar Zibulski

Ressortleiter Meisterschule/Weiterbildung

Telefon: 0335 5554 - 233
Telefax: 0335 5554 - 203

volkmar.zibulski@hwk-ff.de

Mario Randasch

Weiterbildungsberater Meisterschule/Weiterbildung

Telefon: 0335 5554 - 207
Telefax: 0335 5554 - 203

mario.randasch@hwk-ff.de

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