Das Handwerk bietet neben dem Meistertitel zahlreiche bundeseinheitliche Fortbildungsabschlüsse, die auf den in der Ausbildung erworbenen Kompetenzen aufbauen. In Fortbildungen, die zu einem anerkannten Abschluss führen, werden Prüfungen entsprechend der jeweiligen Rechtsgrundlagen durchgeführt.
Die gesetzlichen Grundlagen für die Fortbildungsprüfungen bilden
- die Prüfungsordnung für die Durchführung von Fortbildungsprüfungen der Handwerkskammer Frankfurt (Oder) – Region Ostbrandenburg gemäß § 42h Absatz 1
- in Verbindung mit § 38 der Handwerksordnung vom 22.08.2022 sowie die erlassenen Rechtsvorschriften für die Durchführung der Prüfungen in den entsprechenden Fortbildungen.
Für die Durchführung von Fortbildungsprüfungen beruft die Handwerkskammer Frankfurt (Oder) – Region Ostbrandenburg entsprechende Fortbildungsprüfungsausschüsse.
Müssen entsprechend der Rechtsvorschriften für die Fortbildungsprüfung Zulassungsvoraussetzungen erfüllt werden, ist ein entsprechender Antrag zu stellen. Über die Zulassung zur Fortbildungsprüfung entscheidet die Handwerkskammer Frankfurt (Oder) – Region Ostbrandenburg. Nach erfolgreichem Abschluss der Fortbildungsprüfung stellt die Geschäftsstelle Prüfungswesen dem Teilnehmer ein Zeugnis aus.
Kosten und Gebühren
Bei geforderten Zulassungen wird eine Zulassungsgebühr gemäß des jeweils geltenden Gebührenverzeichnisses der Handwerkskammer fällig. Diese Gebühr beträgt zurzeit 40 EUR.
Vor Abnahme der Prüfungen ist eine Prüfungsgebühr zu entrichten. Nachfolgend die derzeitigen Kosten für die jeweilige Fortbildungsprüfung:
- Prüfung nach der Ausbilder-Eignungsverordnung: 275 EUR
- Geprüfte/r Betriebswirt/in nach der HWO: 730 EUR
- Geprüfte/r Fachfrau/mann für kaufmännische Betriebsführung nach der Handwerksordnung: 350 EUR
- Geprüfte/r Kraftfahrzeug-Servicetechniker/in: 510 EUR
- Gebäudeenergieberater/in (HWK): 485 EUR