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In diesem Lehrgang werden die Teilnehmenden an den pyrotechnischen Sicherheitssystemen der Fahrzeuge geschult. Der Umgang mit diesen pyrotechnischen Systemen erfordert den Nachweis der eingeschränkten Fachkunde. Mit dem eingeschränkten Fachkundenachweis (P1) können Sie als verantwortliche Person im Umgang mit explosionsgefährdeten Stoffen den Gewerbeaufsichtsämtern gemeldet werden.
Pyrotechnische Erzeugnisse in der Kfz-Industrie sind meist pelletiertes Natriumazid oder Natriumchlorid und dienen als Treibsätze in Airbags. Weitere Anwendungen finden sich z. B. in Batterien (Poltrennung) und Gurtstraffern.
Die eingeschränkte Fachkunde (P1) berechtigt zu folgenden Tätigkeiten an Airbag- und Gurtstraffer-Einheiten in Kraft-/Nutzfahrzeugen:
– Ein- und Ausbau
– Aufbewahren bzw. Lagern
– Vernichten (innerhalb des Fahrzeugs)
– Befördern
– Erwerben, Vertreiben sowie Überlassen einschließlich Vermitteln
– Entsorgen
Überblick
140,00 EUR
ggf. zzgl. Prüfungsgebühren
8 Unterrichtsstunden
Abschluss: Nachweis der eingeschränkten Fachkunde (P1) zum Umgang mit Airbag- und Gurtstraffersystemen im Kfz. Der Lehrgang wird nach der Empfehlung der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) durchgeführt.
Termine
29.11.2025
Vollzeit
Hennickendorf
Sa.: 7-16 Uhr
Inhalte:
– Aufbau und Funktionsweise von Sicherheitseinrichtungen für Fahrzeuge
– Charakterisierung der explosionsgefährlichen Stoffe in den Sicherheitseinrichtungen
– Einstufung der Sicherheitseinrichtungen im Rahmen des europäischen Konformitätsbewertungsverfahrens
– Sprengstoffrechtliche Bestimmungen für den Umgang
– Handhabung und Gefahrenmerkmale
– Beförderung und Lagerung
– Entsorgung
– Praktische Anwendung am Fahrzeug
Ausbildung in einem Kfz-technischen Bereich
Lehrgangskosten: 140,00 EUR
In den Lehrgangskosten sind Verpflegung, Unterrichtsmaterialien und das TAK-Zertifikat enthalten.