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Umgang mit Airbag und Gurtstraffern

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Handwerkskammer Frankfurt (Oder) - Bildungszentrum - Fortbildung - Umgang mit Airbag und Gurtstraffern

In diesem Lehrgang werden die Teilnehmenden an den pyrotechnischen Sicherheitssystemen der Fahrzeuge geschult. Der Umgang mit diesen pyrotechnischen Systemen erfordert den Nachweis der eingeschränkten Fachkunde. Mit dem eingeschränkten Fachkundenachweis (P1) können Sie als verantwortliche Person im Umgang mit explosionsgefährdeten Stoffen den Gewerbeaufsichtsämtern gemeldet werden.
Pyrotechnische Erzeugnisse in der Kfz-Industrie sind meist pelletiertes Natriumazid oder Natriumchlorid und dienen als Treibsätze in Airbags. Weitere Anwendungen finden sich z. B. in Batterien (Poltrennung) und Gurtstraffern.
Die eingeschränkte Fachkunde (P1) berechtigt zu folgenden Tätigkeiten an Airbag- und Gurtstraffer-Einheiten in Kraft-/Nutzfahrzeugen:
– Ein- und Ausbau
– Aufbewahren bzw. Lagern
– Vernichten (innerhalb des Fahrzeugs)
– Befördern
– Erwerben, Vertreiben sowie Überlassen einschließlich Vermitteln
– Entsorgen

Überblick

140,00 EUR
ggf. zzgl. Prüfungsgebühren

8 Unterrichtsstunden

Abschluss: Nachweis der eingeschränkten Fachkunde (P1) zum Umgang mit Airbag- und Gurtstraffersystemen im Kfz. Der Lehrgang wird nach der Empfehlung der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) durchgeführt.

Termine

13.02.2027

Vollzeit

Hennickendorf

7 - 16 Uhr

16.10.2027

Vollzeit

Hennickendorf

7 - 16 Uhr

Inhalte:
– Aufbau und Funktionsweise von Sicherheitseinrichtungen für Fahrzeuge
– Charakterisierung der explosionsgefährlichen Stoffe in den Sicherheitseinrichtungen
– Einstufung der Sicherheitseinrichtungen im Rahmen des europäischen Konformitätsbewertungsverfahrens
– Sprengstoffrechtliche Bestimmungen für den Umgang
– Handhabung und Gefahrenmerkmale
– Beförderung und Lagerung
– Entsorgung
– Praktische Anwendung am Fahrzeug

Zielgruppe: Mitarbeitende in Kfz-Werkstätten, die als verantwortliche Person im Betrieb eine eingeschränkte Fachkunde für Arbeiten an pyrotechnischen Systemen nach § 4 Abs. 3 (1. SprengV) nachweisen müssen. Zielgruppe: Gesellen im Kfz- Bereich
Zulassung:

Ausbildung in einem Kfz-technischen Bereich

Lehrgangskosten: 140,00 EUR

In den Lehrgangskosten sind Verpflegung, Unterrichtsmaterialien und das TAK-Zertifikat enthalten.

Umgang mit Airbag und Gurtstraffern
Kostenübersicht Lehrgangskosten: 140,00 EUR

In den Lehrgangskosten sind Verpflegung, Unterrichtsmaterialien und das TAK-Zertifikat enthalten.

Möglichkeiten der Lehrgangsförderung
Kursdauer

8 Unterrichtsstunden

Kurstermine
13.02.2027
Vollzeit
Hennickendorf
7 - 16 Uhr
16.10.2027
Vollzeit
Hennickendorf
7 - 16 Uhr
Abschluss Nachweis der eingeschränkten Fachkunde (P1) zum Umgang mit Airbag- und Gurtstraffersystemen im Kfz. Der Lehrgang wird nach der Empfehlung der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) durchgeführt.
Zielgruppe Mitarbeitende in Kfz-Werkstätten, die als verantwortliche Person im Betrieb eine eingeschränkte Fachkunde für Arbeiten an pyrotechnischen Systemen nach § 4 Abs. 3 (1. SprengV) nachweisen müssen. Zielgruppe: Gesellen im Kfz- Bereich
Zulassung

Ausbildung in einem Kfz-technischen Bereich

Kontakt

Handwerkskammer Frankfurt (Oder) - Region Ostbrandenburg
Bildungszentrum | Spiekerstraße 11 | 15230 Frankfurt (Oder)

Telefon: 0335 55 54 - 200 | E-Mail: meisterschule-weiterbildung@hwk-ff.de
Webseite: www.weiterbildung-ostbrandenburg.de

Fachlicher Leiter

Katrin Uhr

Katrin Uhr

Mitarbeiterin Meisterschule / Weiterbildung

Telefon:0335 5554 - 232

Telefax:0335 5554 - 203

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