Bildungszentrum » Handwerkskammer Frankfurt (Oder) - Region Ostbrandenburg

Asbest - Verlängerung der Sachkunde nach Nr. 2.7 der TRGS 519 Anlage 5

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Handwerkskammer Frankfurt (Oder) - Bildungszentrum - Fortbildung - Asbest - Erwerb der Sachkunde nach Nr. 2.7 der TRGS 519 Anlage 3

Fortbildungslehrgang nach der TRGS 519 Anlage 5 für Personen, die bereits die Sachkunde nach Nr. 2.7 der TRGS 519 Anlage 3 oder Anlage 4 erworben haben.

Erworbene Sachkundenachweise müssen bis spätestens sechs Jahre nach dem Abschluss des Lehrgangs aufgefrischt werden. Die Teilnehmenden dieses Kurses erhalten eine sechsjährige Verlängerung der Berechtigung. Dadurch sind sie weiterhin berechtigt, Arbeiten an festgebundenen Asbestprodukten sicher und rechtskonform durchzuführen. Sie lernen, Gefährdungen zu erkennen, Schutzmaßnahmen umzusetzen und Arbeiten fachgerecht zu dokumentieren.

Der Auffrischungslehrgang befähigt nach wie vor, folgende Arbeiten im Bereich Asbest durchzuführen und zu beaufsichtigen:
– Asbest-ASI-Arbeiten an schwachgebunden Asbestfaserprodukten und sonstigen Asbestprodukten
– Abfallbehandlung Asbestprodukte

Ihre Vorteile:
– Rechtssicherheit: Erfüllung aller gesetzlichen Vorgaben gemäß TRGS 519.
– Gesundheitsschutz: Sicherer Umgang mit Asbest durch praxisnahe Schulung.
– Marktvorteil: Erweiterung Ihres Leistungsspektrums und bessere Auftragschancen.
– Qualifikation: Nachweis Ihrer fachlichen Kompetenz gegenüber Kunden und Behörden.
– Bundesweit gültig.

Überblick

299,00 EUR
ggf. zzgl. Prüfungsgebühren

8 Unterrichtsstunden

Abschluss: Zertifikat über Verlängerung des Sachkundenachweises gemäß TRGS 519.

Abschlussbezeichnung: Sachkundenachweis gemäß TRGS 519.

Termine

03.12.2025

Vollzeit

Hennickendorf

Mi.: 09:00 - 16:00 Uhr

– Eigenschaften und Gesundheitsgefahren
– Verwendung von Asbest
– Vorschriften und Regelung für Tätigkeiten mit Asbest
– Personelle Anforderungen
– Vorbereitung der entsprechenden Anzeigen an zuständige Behörde
– Sicherheitstechnische Maßnahmen
– Persönliche Schutzausrüstung
– Abfallbehandlung/Transport und Entsorgung asbesthaltiger Abfälle
– schriftlicher Test

Zielgruppe: Meister/Gesellen im Bauhandwerk, Schornsteinfeger, SiGeKo, Sachverständige sowie Beförderer von Asbestabfällen, Mitarbeiter von Schadstoffannahmestellen und Zwischenlagern, Transport-​ und Entsorgungsunternehmen.
Zulassung:

Die Fortbildung richtet sich nur an asbestsachkundige Personen, die bereits eine Sachkunde nach Nr. 2.7 der TRGS 519 Anlage 3 oder Anlage 4 besitzen und eine Befähigung für weitere sechs Jahre erhalten möchten.

Lehrgangskosten: 299,00 EUR

In den Lehrgangskosten sind Unterrichtsmaterialien und das Zertifikat enthalten.

Eine Kopie der Urkunde über die vorhandene Sachkunde ist mit der Anmeldung zum Lehrgang einzureichen.

Neue Gültigkeit des Sachkundenachweises: 6 Jahre ab Prüfungsdatum
(erneute Verlängerung durch gesonderten 1-Tages Lehrgang möglich)

Ansprechpartner

Volkmar Zibulski

Ressortleiter Meisterschule / Weiterbildung

Telefon:0335 5554 - 233

Telefax:0335 5554 - 203

volkmar.zibulski@hwk-ff.de

Mario Randasch

Weiterbildungsberater

Telefon:0335 5554 - 207

Telefax:0335 5554 - 203

mario.randasch@hwk-ff.de

Fragen zum Kurs?

Nutzen Sie bitte unsere Kontaktseite oder schreiben Sie an:

meisterschule-weiterbildung@hwk-ff.de