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Der Erwerb der Sachkunde gemäß Nummer 2.7 der TRGS 519 Anlage 3, auch als „Großer Asbestschein“ bekannt, bietet vielfältige Vorteile für Fachkräfte und Unternehmen, die mit Asbest oder asbesthaltigen Materialien arbeiten. Der Erwerb der Sachkunde ist gesetzlich vorgeschrieben für Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten an Asbestprodukten, für Tätigkeiten geringer Exposition/Emission, Nr. 2.8 TRGS 519.
Der Lehrgang befähigt, nach Prüfung vor der Arbeitsschutzbehörde des Landes Brandenburg, folgende Arbeiten im Bereich Asbest durchzuführen und zu beaufsichtigen:
– Asbest-ASI-Arbeiten an schwachgebunden Asbestfaserprodukten und sonstigen Asbestprodukten,
– Abfallbehandlung Asbestprodukte.
Ihre Vorteile:
– Rechtssicherheit: Erfüllung aller gesetzlichen Vorgaben gemäß TRGS 519.
– Gesundheitsschutz: Sicherer Umgang mit Asbest durch praxisnahe Schulung.
– Marktvorteil: Erweiterung Ihres Leistungsspektrums und bessere Auftragschancen.
– Qualifikation: Nachweis Ihrer fachlichen Kompetenz gegenüber Kunden und Behörden.
– Bundesweit gültig.
Überblick
1.110,00 EUR
zzgl. Prüfungsgebühren
32 Unterrichtsstunden
Zielgruppe: Meister/Gesellen im Bauhandwerk, Schornsteinfeger, SiGeKo, Sachverständige sowie Beförderer von Asbestabfällen, Mitarbeiter von Schadstoffannahmestellen und Zwischenlagern, Transport- und Entsorgungsunternehmen.
Abschluss: Nach Beendigung des Lehrgangs erfolgt eine Prüfung durch das Landesamt für Arbeitsschutz Brandenburg. Bei erfolgreicher Prüfung erhalten die Teilnehmer das Zertifikat - Sachkundenachweis gemäß TRGS 519 Anlage 3.
Abschlussbezeichnung: Sachkundenachweis gemäß TRGS 519 Anlage 3
Termine
08.12.2025 - 11.12.2025
Vollzeit
Hennickendorf
4 Tage, 08:00 - 16:00 Uhr
– Eigenschaften und Gesundheitsgefahren
– Verwendung von Asbest
– Vorschriften und Regelung für Tätigkeiten mit Asbest
– Personelle Anforderungen
– Vorbereitung der entsprechenden Anzeigen an zuständige Behörde
– Sicherheitstechnische Maßnahmen
– Persönliche Schutzausrüstung
– Abfallbehandlung/Transport und Entsorgung asbesthaltiger Abfälle
Es sind keine besonderen Voraussetzungen zu erfüllen.
Lehrgangskosten: 1.110,00 EUR
– In den Lehrgangskosten ist die Prüfungsgebühr der prüfenden Behörde enthalten.
– Die Lehrgangsgebühren werden in 2 Raten berechnet.
Gültigkeit des Sachkundenachweises: 6 Jahre ab Prüfungsdatum
(Verlängerung durch gesonderten 1-Tages Lehrgang möglich)