Neue Weiterbildungsrichtlinie 2022 vom 10.11.2022


Die neue Weiterbildungsrichtlinie ist seit 14.11.2022 in Kraft – qualifizieren Sie jetzt Ihre Fachkräfte und profitieren Sie von attraktiven Fördermöglichkeiten.
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In einem sich schnell ändernden Marktumfeld ist die Weiterbildung von Fach- und Führungskräften wichtiger denn je. Da kommt die neue Weiterbildungsrichtlinie des Landes Brandenburg wie gerufen.

Volkmar Zibulski

Ressortleiter Meisterschule/Weiterbildung

Telefon: 0335 5554 - 233
Telefax: 0335 5554 - 203

volkmar.zibulski@hwk-ff.de

Neben anderen werden Unternehmen gefördert, die ihre Mitarbeitenden qualifizieren wollen. Für KMU bedeutet dies, dass 50% der Weiterbildungskosten gefördert werden. Die Mindestförderhöhe beträgt 1.000 Euro, also ist der Besuch von Lehrgängen mit Kosten ab 2.000 Euro förderfähig.
Eine Förderung ist zweimal im Jahr möglich. Die Anträge auf Förderung einschließlich der erforderlichen Anlagen sind über das Kundenportal der ILB in der Zeit vom 14.11.2022 bis zum 31.12.2023 zu stellen. Bewilligungen erfolgen zu Beginn des Jahres 2023.

Auch Privatpersonen erhalten nun wieder für eine individuelle, arbeitsplatzunabhängige Weiterbildung eine Förderung. Die Weiterbildungskosten werden mit 60% gefördert. Der Zuschuss ist auf maximal 3.000 Euro pro Vorhaben begrenzt. Die Mindestförderhöhe beträgt 500 Euro, also ist der Besuch von Lehrgängen mit Kosten ab 834 Euro förderfähig.
Auch hier kann eine Förderung zweimal pro Kalenderjahr erfolgen. Die Anträge auf Förderung einschließlich der erforderlichen Anlagen sind ebenso über das Kundenportal der ILB in der Zeit vom 02.01.2023 bis 31.12.2023 zu stellen.

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