Teil II im Dachdecker-Handwerk

Nutzen: Mit der Meisterausbildung untermauern Sie Ihr technisches Know-How im Dachdecker-Handwerk um fachliches, wirtschaftliches und unternehmerisches Wissen. Damit legen Sie den Grundstein, um einen Handwerksbetrieb zu leiten, Führungsaufgaben zu übernehmen und Lehrlinge auszubilden.

Teil II - Fachtheorie:

Handlungsfeld I: Dach-, Wand- und Abdichtungstechnik
  • Konstruktive Grundlagen
  • Dachdeckungen
  • Außenwandbekleidungen
  • Abdichtungen
  • Einbauteile
  • Dachentwässerung
Handlungsfeld II: Auftragsabwicklung
  • Auftragsbeschaffung und Angebotserstellung
  • Baustellenbezogene Auftragsabwicklung
  • Vor- und Nachkalkulation
  • Rechtsvorschriften, Normen, Regeln
  • Mängel- und Schadensaufnahme
Handlungsfeld III: Betriebsführung und Betriebsorganisation
  • Betriebliche Kostenrechnung
  • Marketingmaßnahmen
  • Qualitätsmanagement
  • Personalwesen und Kooperation
  • Arbeitssicherheit, Gesundheitsschutz, Umweltschutz
  • Betriebs- und Lagerausstattung, Logistik

Dauer: ca. 650 Unterrichtsstunden

Abschluss: Nach bestandener Prüfung der Teile I bis IV erhält der/die Teilnehmer/in den Meisterbrief.

Lehrgangsgebühr: 4.600,00 EUR
Prüfungsgebühr: 340,00 EUR
(Bei der Finanzierung durch das Aufstiegs-BAföG können sich die Kosten auf 1.235,00 EUR verringern.)

Antrag auf Zulassung zur Prüfung: 35,00 bis 70,00 EUR

Die Lehrgangsgebühren sind an eine Mindestteilnehmerzahl von 15 Teilnehmern gebunden. Bei geringerer Teilnehmerzahl kann der Lehrgang abgesagt, terminlich verschoben oder mit einer Gebührenveränderung durchgeführt werden. In einem solchen Fall wird ca. 10 bis 12 Wochen vor Veranstaltungsbeginn informiert.

Die Lehrgangsgebühren werden in Raten berechnet.

Die Lehrgangskosten und Prüfungsgebühren können über das Aufstiegs-BAföG mit bis zu 75% (einkommens- und vermögensunabhängig) rückzahlungsfrei gefördert werden.
Bei Vollzeitfortbildungen wird mit einem Zuschussanteil von 100% (einkommens- und vermögensabhängig) zusätzlich der Unterhaltsbedarf gefördert.
Bei Gründung oder Übernahme eines Betriebes steigt die Förderung auf 100%.

Gern beraten wir Sie zu den finanziellen Fördermöglichkeiten persönlich.

Voraussetzungen für die Zulassung zur Meisterprüfung nach § 49 HwO:
1. Bestandene Gesellenprüfung in diesem Handwerk oder
2. bestandene Gesellenprüfung oder Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf plus mehrjährige Berufstätigkeit im Dachdeckerhandwerk.

Über die Zulassung zur Prüfung entscheidet der Prüfungsausschuss der Handwerkskammer Frankfurt (Oder) auf Grundlage Ihrer Beantragung. Wir empfehlen Ihnen, sich vor der Lehrgangsanmeldung von den Mitarbeitern und Mitarbeiterinjnen der Geschäftsstelle für das Meister- und Fortbildungsprüfungswesen Tel.: (0335) 5554-220 beraten zu lassen, wenn Sie nicht einen der vorstehend aufgeführten Abschlüsse besitzen.

Ort:
Frankfurt (Oder)

Termin:
06.09.2024 bis 08.11.2025
Fr. 15:00 - 20:10, Sa. 07:00 - 14:25 Uhr