Teil II im Dachdecker-Handwerk
Nutzen: Mit der Meisterausbildung untermauern Sie Ihr technisches Know-How im Dachdecker-Handwerk um fachliches, wirtschaftliches und unternehmerisches Wissen. Damit legen Sie den Grundstein, um einen Handwerksbetrieb zu leiten, Führungsaufgaben zu übernehmen und Lehrlinge auszubilden.
- Lernmethoden
- Basiswissen Mathematik
Teil II - Fachtheorie:
Handlungsfeld I: Dach-, Wand- und Abdichtungstechnik
- Konstruktive Grundlagen
- Dachdeckungen
- Außenwandbekleidungen
- Abdichtungen
- Einbauteile
- Dachentwässerung
- Auftragsbeschaffung und Angebotserstellung
- Baustellenbezogene Auftragsabwicklung
- Vor- und Nachkalkulation
- Rechtsvorschriften, Normen, Regeln
- Mängel- und Schadensaufnahme
- Betriebliche Kostenrechnung
- Marketingmaßnahmen
- Qualitätsmanagement
- Personalwesen und Kooperation
- Arbeitssicherheit, Gesundheitsschutz, Umweltschutz
- Betriebs- und Lagerausstattung, Logistik
Dauer: ca. 600 Unterrichtsstunden
Die Unterrichtszeiten können in Ausnahmefällen von den geplanten Zeiten abweichen.
Die Teilnehmer werden rechtzeitig informiert.
Abschluss: Nach bestandener Prüfung der Teile I bis IV erhält der/die Teilnehmer/in den Meisterbrief.
Lehrgangsgebühr: ca. 6.600,00 EUR
Antrag auf Zulassung zur Prüfung: 35,00 bis 70,00 EUR
Weitere Informationen finden Sie hier: https://www.hwk-potsdam.de
Die Lehrgangsgebühren sind an eine Mindestteilnehmerzahl von 10 Teilnehmern gebunden. Bei geringerer Teilnehmerzahl kann der Lehrgang abgesagt, terminlich verschoben oder mit einer Gebührenveränderung durchgeführt werden. In einem solchen Fall wird rechtzeitig informiert.
Die Lehrgangsgebühren werden in Raten berechnet.
Die Lehrgangskosten und Prüfungsgebühren können über das Aufstiegs-BAföG mit bis zu 80% (einkommens- und vermögensunabhängig) rückzahlungsfrei gefördert werden.
Bei Vollzeitfortbildungen wird mit einem Zuschussanteil von 100% (einkommens- und vermögensabhängig) zusätzlich der Unterhaltsbedarf gefördert. Bei Gründung oder Übernahme eines Betriebes steigt die Förderung auf 100%.
Gern beraten wir Sie zu den finanziellen Fördermöglichkeiten persönlich.
Voraussetzungen für die Zulassung zur Meisterprüfung nach § 49 HwO:
1. Bestandene Gesellenprüfung in diesem Handwerk oder
2. bestandene Gesellenprüfung oder Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf plus mehrjährige Berufstätigkeit im Dachdeckerhandwerk.