Geprüfte/r Fachfrau/-mann für kaufmännische Betriebsführung nach der HwO und Ausbildereignungsprüfung
Nutzen: Sie kommen aus dem gewerblich-technischen oder nicht kaufmännischen Bereich und möchten das Rüstzeug für den Einstieg in eine kaufmännische Tätigkeit erwerben? Dann sind Sie in diesem Kurs genau richtig. Der Kurs zum/zur Gepr. Fachmann/-frau für kaufmännische Betriebsführung nach der Handwerksordnung vermittelt das notwendige Wissen, um Sie für kaufmännische Aufgaben im kaufmännisch-technischen oder kaufmännisch-betrieblichen Bereich zu qualifizieren. In Deutschland muss in jedem Unternehmen, welches nach dem dualen System ausbildet, mindestens ein Ausbilder nach der Ausbilder-Eignungsverordnung (AEVO oder AusbEignV) tätig sein, der sowohl Ansprechpartner für die Auszubildenden als auch betriebsintern für die Ausbildung insgesamt verantwortlich ist.
- Handlungsfeld 1: Wettbewerbstätigkeit von Unternehmen beurteilen
- Handlungsfeld 2: Gründungs- und Übernahmeaktivitäten vorbereiten, durchführen und bewerten
- Handlungsfeld 3: Unternehmensführungsstrategien entwickeln
- Handlungsfeld 4: Kommunikations- und Präsentationstechniken im Geschäftsverkehr einsetzen
- Handlungsfeld 1: Ausbildungsvoraussetzungen prüfen und Ausbildung planen
- Handlungsfeld 2: Ausbildung vorbereiten und bei der Einstellung von Auszubildenden mitwirken
- Handlungsfeld 3: Ausbildung durchführen
- Handlungsfeld 4: Ausbildung abschließen
Dauer: 420 Unterrichtsstunden
Abschluss: Geprüfte/r Fachfrau/ -mann für kaufmännische Betriebsführung nach der HwO und Ausbildereignungsprüfung
Antrag auf Zulassung zur Prüfung: je 20,00 EUR Lehrgangspreis: ca. 2.130,00 € Prüfungsgebühr: Geprüfte/r Fachfrau/-mann für kaufmännische Betriebsführung nach der HwO 200,00 EUR, Ausbildereignungsprüfung 150,00 EUR
Das Aufstiegs-BAföG bietet für alle neu beginnenden Aufstiegsfortbildungen deutlich verbesserte Konditionen. Ab August 2020 wird eine bis zu 75% rückzahlungsfreie Förderung der Lehrgangskosten und Prüfungsgebühren ermöglicht. Unterhalt bei Vollzeitlehrgängen sind einkommens- und vermögensabhängig. Die Beantragung der Förderung erfolgt beim für den Wohnsitz zuständigen Amt für Ausbildungsförderung.
Gesellenbrief oder Facharbeiterabschluss
Zulassung: Zulassung zur Meisterprüfung nach § 49 HwO 1. Bestandene Gesellenprüfung in dem Handwerk in dem die Meisterprüfung abgelegt werden soll oder 2. bestandene Gesellenprüfung oder Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf plus mehrjährige Berufstätigkeit im Handwerk.