Brandschutzhelfer gem. ASR2.2 und DGUV205-023
Nutzen: Eine gute Brandschutzhelfer-Ausbildung ist für die Sicherheit in Ihrem Handwerksbetrieb enorm wichtig, sei es für Ihren Betriebssitz oder auf der Baustelle. Denn ein Brand stellt für jedes Unternehmen eine ernste Gefährdung und Bedrohung dar.
Arbeitgeber haben arbeitsschutzgesetzlich (§10 ArbSchG) die Verpflichtung, vorbeugende Maßnahmen zum Brandschutz zutreffen.
Dazu zählt in erster Linie die Ausbildung geeigneter Brandschutzhelfer, die in ausreichender Anzahl in jedem Betrieb verfügbar sein müssen. Wie viele es jedoch sein müssen ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung und wird durch den Arbeitgeber eigenverantwortlich vorgenommen. Ein Anteil von fünf Prozent der Beschäftigten ist bei normaler Brandgefährdung nach "Technischen Regeln für Arbeitsstätten" (ASR A2.2) ausreichend.
Mit der Brandschutzhelferausbildung Ihrer Mitarbeitenden kommen Sie den gesetzlichen Pflichten nach.
Der Brandschutzhelfer ist eine Person in Ihrem Unternehmen, die von Seiten des Arbeitgebers benannt wird, um im Schadensfall und bei Entstehungsbränden bestimmte vorher festgelegte und definierte Aufgaben der Brandbekämpfung zu übernehmen. Diese werden durchführt soweit keine Eigengefährdung des Brandschutzhelfers vorliegt. Weiterhin sorgt er für eine gesicherte Evakuierung des Unternehmens im Falle eines Brandes. Für die Feuerwehr ist er ebenso wichtiger Ansprechpartner und unterstützt diese, bei der Informationsbeschaffung im Einsatzfall. So können betriebsspezifische Informationen und Besonderheiten sofort weitergeleitet werden, um ein zügiges Vorgehen der Feuerwehr zu ermöglichen. Denn nichts ist schlimmer als im Notfall nicht zu wissen was zu tun ist.
- Theorie zu gesetzl. Anforderungen
- Verpflichtungen Arbeitsgeber, Arbeitsnehmer
- Unterschiede Löschmittel
- Verhalten bei Gefahr und Not
- Flucht- und Rettungswege
- Rechtliche Grundlagen
- Aufgaben, Rechte und Pflichten
- Organisation des Brandschutzes im Betrieb
- Organisierte Räumung und Einweisung der Feuerwehr
- Mitwirkung bei Evakuierungsübungen
- Handhabung von Feuerlöschern
Teil 2:
Praxisteil
- Löschversuche an Modulsimulation: Papierkorb-, Monitor-, Flächen- und Rohrbrand
- Leistungsprüfung Theorie zur Ausbildung von Brandschutzhelfern/-innen gem. ASR2.2 und DGUV205-023 inkl. Prüfungsunterlagen + Zertifikat
Dauer: 8 Unterrichtstunden
Abschluss: Nach bestandener Prüfung erhält der/die Teilnehmerin ein bundesweit anerkanntes Abschluss-Zertifikat.
179 EUR
Mitarbeitende in einem Unternehmen