Meisterbonus Brandenburg 2020


Auch im Jahr 2020 wird der vom Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie des Landes Brandenburg im Jahr 2018 eingeführte Meisterbonus weitergeführt. Über 120 erfolgreiche Meister aus Ostbrandenburg erhielten in den vergangenen Jahren den Meisterbonus Brandenburg in Höhe von je 1.500 Euro. Er ist eine finanzielle Anerkennung für die bestandene Meisterprüfung im Land Brandenburg. Ab sofort können Anträge für den Meisterbonus Brandenburg 2020 gestellt werden! Handwerksmeister müssen dazu bestimmte Voraussetzungen erfüllen und nachweisen.Antragsberechtigt sind Meisterinnen und Meister, die nachweisen können, dass sie:

  • ihre Meisterprüfung zwischen dem 1. Dezember 2019 und 31. Dezember 2020 bestanden haben
  • ihren Hauptwohnsitz/Beschäftigungsort im Land Brandenburg haben und
  • an einer Existenzgründungs- und Nachfolgeberatung im Land Brandenburg teilgenommen haben

Die genauen Zuwendungsvoraussetzungen und zu erbringenden Nachweise entnehmen Sie bitte dem nebenstehenden Antragsformular und dem Merkblatt.

Wichtig:

Der Antrag muss vollständig ausgefüllt und mit allen erforderlichen Nachweisen spätestens bis zum 14. Dezember 2020 bei der Handwerkskammer Frankfurt (Oder) – Region Ostbrandenburg eingehen. Bei der Antragsstellung ist Ihnen Ihre Handwerkskammer gern behilflich.

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