Weiterbildungsstipendium / Begabtenförderung


Was ist das Weiterbildungsstipendium?
Das Weiterbildungsstipendium des Bundesministeriums für Bildung und Forschung fördert junge berufliche Talente beim Aufstieg durch weitere Qualifizierung..

Wer wird gefördert?
Die Aufnahme ist bis zum Alter von 24 Jahren möglich. Durch Berücksichtigung eines Freiwilligendienstes, von Elternzeit u.a. kann die Aufnahme auch bis zu drei Jahre später erfolgen. Ein Anspruch auf Aufnahme besteht nicht.

Voraussetzungen für die Bewerbung um ein Weiterbildungsstipendium sind:

  • Abschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf,
  • Berufsabschlussprüfung mit einem Gesamtergebnis von mindestens 87 Punkten bzw. der Durchschnittsnote 1,9 oder besser oder
  • Platz 1 bis 3 bei einem überregionalen beruflichen Leistungswettbewerb oder
  • ein begründeter Vorschlag des Arbeitgebers oder der Berufsschule.

Wie wird gefördert?
Über drei Kalenderjahre hinweg können Zuschüsse von jährlich bis zu 2.000 Euro für die Finanzierung berufsbegleitender Weiterbildung gezahlt werden, in drei Jahren insgesamt bis zu 6.000 Euro. Es ist ein Eigenanteil an den förderfähigen Kosten von 10 Prozent pro Maßnahmen zu tragen.
Förderfähige Kosten sind z.B. Maßnahme-, Fahrt- und Aufenthaltskosten.

Bei wem wird der Anspruch geltend gemacht?
Wenden Sie sich für die Bewerbung an die Berufsbildungsstelle, bei der der Ausbildungsvertrag eingetragen war.

Ziel des Programms:
Ziel und Zweck der Förderung ist die persönliche und berufliche Entfaltung der Handlungskompetenz begabter und leistungsbereiter junger Menschen nach ihrer Berufsausbildung.

Geltungsdauer:
Die Richtlinie startete im Jahr 1991.

Volkmar Zibulski

Ressortleiter Meisterschule/Weiterbildung

Telefon: 0335 5554 - 233
Telefax: 0335 5554 - 203

volkmar.zibulski@hwk-ff.de

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