Meistergründungsprämie Brandenburg


Was ist die Meistergründungsprämie Brandenburg?
Mit dem Förderprogramm unterstützt das Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Energie des Landes Brandenburg (MWAE) über die ILB Existenzgründerinnen und Existenzgründer mit einer bestandenen Meisterprüfung oder einer Gleichwertigkeitsfeststellung der im Ausland erworbenen Berufsqualifikation mit einem Zuschuss für die erstmalige Gründung oder Übernahme einer selbstständigen Existenz im Haupterwerb in einem Handwerk.

Wer hat Anspruch auf die Meistergründungsprämie?
Existenzgründer, Handwerksmeister, die ein eigenes Unternehmen gründen, eine bestehende Firma übernehmen oder sich an einem bestehenden Unternehmen beteiligen möchten.

Wie wird gefördert?

  • bis zu 12.000 EUR für Gründungs- und Nachfolgeinteressierte
  • zusätzlich für einen neuen Arbeits- oder Ausbildungsplatz bis zu 5.000 EUR bzw. maximal 7.000 EUR bei Besetzung durch eine Frau

Bei wem wird der Anspruch geltend gemacht?
Die Anträge zum Förderprogramm Meistergründungsprämie Brandenburg erhalten Sie über die Internetseite der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB).
Anträge können auch über das Kundenportal der ILB (Bewilligungsstelle) gestellt werden.

Ziel des Programms:

  • die Schaffung eines Anreizes für Existenzgründungen oder Unternehmensnachfolgen
  • die Absicherung und Steigerung des Bestandes von Handwerksunternehmen im Land Brandenburg
  • der Erhalt und die Schaffung zusätzlicher Arbeits- und Ausbildungsplätze

Geltungsdauer:
Die Richtlinie gilt bis zum 30.06.2024.

Volkmar Zibulski

Ressortleiter Meisterschule/Weiterbildung

Telefon: 0335 5554 - 233
Telefax: 0335 5554 - 203

volkmar.zibulski@hwk-ff.de

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